BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 77

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Wandel in Fragen der Sicherheit und endlich einmal eine entscheidende Verbesserung der Lage insgesamt, denn illegale Zuwanderung und Menschenhandel sind stets zu unterbinden.

Es wäre auch zu begrüßen, wenn man temporäre Grenzkontrollen einführen würde, denn schließlich geht es um die Sicherheit Österreichs. Dies wird aber seitens der Regierung, wie bekannt, negiert.

Anmerken möchte ich auch, dass der ursprüngliche Vertrag mit Italien aus dem Jahre 1997 stammt. Da wäre sicherlich bereits schon etwas früher Handlungsbedarf gegeben gewesen. Wünschenswert wäre ein schnelleres und rascheres Handeln sei­tens der Regierung gewesen.

Abschließend möchte ich allen Beamtinnen und Beamten für ihre Leistungen im Bereich der Sicherheit einen besonderen Dank aussprechen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.01

13.01.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Ver­trag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend den Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle wieder Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist ange­nommen.

 


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