BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 81

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dass diese Bundesregierung gegenüber den eigenen Bediensteten einmal mehr wort­brüchig geworden ist.

Was diese Vermutung noch unterstützt, ist, dass wir bis heute noch keinen Finanzrah­men gesehen haben. Dieser wurde dem Parlament nicht übermittelt, obwohl er mehr­fach eingefordert wurde, und zwar auch von mir, Frau Staatssekretärin. (Zwischen­bemerkung von Staatssekretärin Steßl.) Es liegen dem Parlament bis heute keine offiziellen Zahlen darüber vor, was diese Reform kostet – oder vielmehr, was sich die Regierung durch diese Reform zukünftig erspart – und wie sich das tatsächlich im Detail auswirkt.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956“ – sowie weitere Gesetze in diesem Zusammenhang – „geändert werden () wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erhoben:

Die gegenständliche Novelle prolongiert einmal mehr die Benachteiligung öffentlich Bediensteter, deren Nachteile durch finanzielle Verluste mit dieser Novelle vermeintlich ausgeglichen werden sollen. Tatsächlich wurden diese Verluste durch einen budgetä­ren Vorgriff lediglich temporär ausgeglichen und die Wirksamkeit der finanziellen Verluste in die Zukunft verschoben. Eine solche Vorgangsweise ist rechtsstaatlich bedenklich und höchstwahrscheinlich abermals verfassungswidrig.

In formeller Hinsicht wird gemäß § 54 Z 3 GO-BR eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag verlangt.“

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Ich darf Sie im Sinne der öffentlich Bediensteten, der Beamten, der Vertragsbediens­teten ersuchen, diesen Antrag zu unterstützen. Denn was hier gespielt wird, ist wieder einmal Folgendes: Es werden da einmal mehr Dinge versprochen, die eigentlich, wenn man sie genau betrachtet, wieder eine Mogelpackung sind.

Da wird einmal mehr versucht, Salz in die Augen jener Berufsgruppen zu streuen, die doch gerade unter der Schirmherrschaft der Republik ihren Dienst leisten. Und nun setzt die Republik Österreich und im erweiterten Sinne diese Bundesregierung als Arbeitgeber eine Maßnahme, die privatrechtlich niemals durchgehen wird.

Wenn Sie heute dieser Regierungsvorlage zustimmen, werden Sie für diese dienst­rechtliche oder arbeitsrechtliche Schlechterstellung mit verantwortlich sein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Noch ein Wort zu meinem Antrag. Es geht in diesem darum, nicht auf die, wie in der Regierungsvorlage und in § 169c Dienstrechts-Novelle 2015 dargestellt, nächstniedri­gere Gehaltsstufe abzuzielen. Ich meine, es wäre vernünftiger gewesen, auf die nächsthöhere Gehaltsstufe abzuzielen.

Das hätte uns nämlich die gesamte Problematik mit Rückstufung, Ergänzungszulage, vielleicht weiterer Ergänzungszulage, vorgezogenen Biennalsprüngen und dergleichen völlig erspart. Dabei stellt sich für mich auch die Frage: Warum mache ich so ein kompliziertes System, wenn ohnedies alles so, wie es ist, bleibt? Da könnte ich doch genauso gut eine einfachere Methode wählen, nämlich jene, dass ich gleich auf die nächsthöhere Gehaltsstufe abziele und das wiederum entsprechend einer Einstufung


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