BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 82

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so nivelliere – so wie es auch hier vermeintlich vorgenommen wurde –, dass man sagt, es ist so als Einkommen zu sehen.

Damit hätten wir uns diese ganzen Problematiken der Biennalzwischensprünge, der Ergänzungszulagen und diese sonstigen verwirrenden Maßnahmen, die offensichtlich nur dazu dienen, die wahren Intentionen dieses Gesetzes zu verschleiern, eindeutig erspart.

In diesem Sinne darf ich hier noch einmal eine Lanze brechen für unseren öffentlichen Dienst. Unsere Beamten, unsere Verwaltungsbediensteten leisten Großartiges, und das, obwohl sie in der personellen Stärke, in der Substanz, immer weniger werden und immer mehr Aufgaben zu betreuen haben. Dafür gehört ihnen Dank und Anerkennung ausgesprochen, was ich hier vonseiten meiner Fraktion gerne tun möchte.

Ich ersuche Sie einmal mehr, dieser Dienstrechtsreform nicht zuzustimmen und den Antrag, den wir hier eingebracht haben, zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsord­nung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


13.18.11

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das vorliegende, vom Nationalrat beschlossene Gesetzeswerk trägt die schlichte Bezeich­nung Dienstrechts-Novelle 2015 und beinhaltet in Wirklichkeit die Novellierungen von nicht weniger als 29 Bundesgesetzen, die entweder ausschließlich oder auch nur mitumfassend den Bundesdienst betreffen.

Ohne zunächst auf den Inhalt und die Sinnhaftigkeit dieser Neuregelungen einzu­ge­hen, gestatten Sie mir, in meiner Eigenschaft als engagierte Gewerkschafterin und gewählte Personalvertreterin die kritische und ernst gemeinte Anmerkung, dass dieses Verschachteln von wichtigen Gesetzesbestimmungen in einem gemeinsamen Regel­werk, auch wenn dies eine legitime legistische Methode ist, für die betroffenen Kolle­gen und Kolleginnen zu einer unübersichtlichen Informationslage führt und sogar bei jenen, die in den jeweiligen Personalabteilungen für die Vollziehung zuständig sind, auf erhebliches Unverständnis stößt.

Seit Jahren wird eine umfassende Neuordnung des gesamten Arbeitsrechts für den öffentlichen Dienst in Aussicht gestellt. Geschehen ist, außer ständigen Novellierungen der Stammgesetze mit unzähligen Übergangsbestimmungen, nichts dergleichen.

Ich darf auch dazusagen, dass ich das schon mit der Frau Staatssekretärin be­sprechen durfte und von ihr die Zusage bekommen habe, dass ein neues Dienstrecht angestrebt wird. (Zustimmendes Nicken von Staatssekretärin Steßl.) Frau Staatssekre­tärin, dafür bin ich sehr dankbar, denn diese Verschachtelungen machen uns sicher sehr große Probleme.

Man braucht sich nur die Jahreszahlen einiger Stammgesetze anzusehen. Ich möch­te nur ein paar aufzählen: Vertragsbedienstetengesetz 1948, Reisegebührenvor­schrift 1955, Gehaltsgesetz 1956, Bundestheaterpensionsgesetz 1958, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz 1961, Pensionsgesetz 1965, Landeslehrer-Dienst-


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