BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 83

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rechts­gesetz 1984, Landesvertragslehrpersonengesetz 1966. – So geht es weiter. Das modernste, das ich im Moment gefunden habe, war das Heeresgebührengesetz 2001.

Dieses teilweise jahrzehntelange Verändern der Stammgesetze sollte zumindest bald zu einer Wiederverlautbarung einiger dieser Gesetze führen.

Abgesehen von meinem Wunschdenken stehe ich aber nicht an, die Arbeitsleistung und die fachliche Kompetenz jener Kolleginnen und Kollegen, die mit der Gestaltung eines derart umfangreichen Gesetzentwurfes befasst sind, und zwar in den zustän­digen legistischen Abteilungen, insbesondere im Bundeskanzleramt – ich habe gehört, da war sogar Urlaubssperre vor Weihnachten –, ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen.

Nun zum wesentlichen Inhalt der Dienstrechts-Novelle 2015:

Erstens: Die aufgrund eines Urteiles des Europäischen Gerichtshofes über die Vor­dienst­zeitenanrechnung umgesetzte Besoldungsreform 2015 ergab in manchen Fällen Verluste, nämlich im Lebensverdiensteinkommen für aktive BeamtInnen und Vertrags­bedienstete. Diese Verluste müssen nunmehr durch eine Wahrungszulage ausge­glichen werden.

Zweitens: Auch für in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Personen und Adoptiveltern besteht Anspruch auf unbezahlten Karenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen nach der Geburt eines Kindes – Stichwort: Babymonat – anstelle des bisherigen Frühkarenzurlaubes von einem Papamonat.

Drittens: Zur Herbeiführung der Rechtsklarheit werden zahlreiche Verweise, Zitate und Begriffe aktualisiert und angepasst.

Viertens: Im Personalmanagement des Bundes werden die Bediensteten entsprechend der neuen Rechtslage in das neue System übergeleitet.

Fünftens: Die Übertragung von einzelnen Aufgaben der Pensionsverrechnung für ÖBB-Bedienstete von der ÖBB-Holding an das PVA-Pensionsservice wird rechtlich abge­sichert.

All diese Maßnahmen erscheinen an sich erforderlich und sinnvoll. Meine Fraktion wird daher der vorliegenden Dienstrechts-Novelle 2015 zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.23.35

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! KollegInnen und ZuseherInnen! Zum Tagesordnungspunkt 6: Wir stimmen der Dienstrechts-Novelle 2015 sehr gerne zu. Die meisten Reformen finden wir sehr gut, obwohl wir noch sehr viel „Luft nach oben“ sehen beziehungsweise sehr viel Verbesserungspotenzial sehen. Der Punkt, über den wir uns am meisten freuen, ist die Gleichstellung, die durch den Babymonat passiert.

Der Babymonat löst den Papamonat im öffentlichen Dienst ab und ermöglicht nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren sowie Adoptiveltern und Pflegeeltern, den Babymonat in Anspruch zu nehmen. Das ist ein wirklich sehr, sehr erfreulicher Schritt in Richtung Gleichstellung. Aber wir sehen da, wie ich schon vorhin gesagt habe, noch sehr viel „Luft nach oben“ beziehungsweise großen Verbesserungsbedarf.

 


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