BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 97

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geregelt sind, die Regelung, dass ein oder zwei Geschäftsführer bestellt werden kön­nen, und wir haben nicht überall durchgängig die gleiche Situation. Ich habe daher beim Museum Moderner Kunst bei der Neubestellung veranlasst, dass wir zwei Geschäftsführer – Geschäftsführerinnen in diesem Fall, beide sind ja Frauen, die von der Findungskommission ausgewählt und dann von mir bestellt wurden – bestellen, da ich befunden habe – nicht, weil Misstrauen gegen die handelnden Akteure oder Akteurinnen besteht –, dass ein Vieraugenprinzip einer Weisungsfreiheit bedarf. Es wurde schon gesagt: Ein Prokurist ist weisungsabhängig, das ist quasi ein nicht ganz perfektes Vieraugenprinzip.

Die einzige Institution, bei der bisher nur „ein“ gestanden ist, ist die Österreichische Nationalbibliothek, und deshalb ist diese Änderung vorgenommen worden.

Wenn Frau Kollegin Mühlwerth gesagt hätte, dass sie so viel Wert darauf legt, dass dort steht „zwei“ Geschäftsführer und nicht „ein oder zwei“, dann hätten wir gerne darüber diskutieren können. Es war bisher nie ein Diskussionsthema, insofern war ich jetzt auch etwas überrascht.

Zur Frage der UNESCO-Konvention: Ich verstehe das Erstaunen. Ich bin letztes Jahr, als wir das Weltdokumentenerbe für die Goldene Bulle verliehen bekommen haben, vom stellvertretenden Chef der UNESCO auf dieses Thema angesprochen worden. Wir haben dann, als ich die UNESCO im August in Paris besucht habe, noch einmal darüber geredet, und ich habe gesagt, ich werde mich dafür einsetzen, dass wir das jetzt – wenn auch sehr spät – ratifizieren. Es haben mittlerweile 120 – wir sind dann der 121. Vertragsstaat – ratifiziert. Es haben manche relativ spät ratifiziert. Frankreich hat 1997, das Vereinigte Königreich Großbritannien 2002, Schweden, Dänemark, Schweiz 2003, Deutschland 2007, Belgien, Niederlande 2009 ratifiziert. Also das ist generell in vielen Staaten recht spät geschehen, wobei man sagen muss, wir haben ja viele Vorkehrungen auch schon in der Vergangenheit getroffen, damit wir sozusagen kein Land sind, in dem Raubkunst, Raubkultur gehandelt wird – egal, ob das über das Denkmal­schutzgesetz gemacht wurde oder über sonstige Regelungen. Es haben sich auch alle Institutionen dem anerkannten Standard von ICOM, der Museums­weltorga­nisation, unterworfen.

Ich habe es trotzdem wichtig gefunden, das jetzt zu tun. Und ich danke allen – im Nationalrat war es ja, glaube ich, einstimmig –, die jetzt zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.15

 

14.15.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung betreffend Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut.

Ich ersuche zunächst jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu


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