BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 112

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Ich möchte kurz zum Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz Stellung nehmen. Es geht dabei, wie bereits angesprochen, um die Umsetzung einer EU-Verordnung, die die Verbesserung der Sicherheit und der Effizienz bei der Lieferung und Abrechnung von Wertpapieren zum Inhalt hat und dazu begleitende Maßnahmen enthält. Ich glaube, dass dies sehr wichtig ist, denn es werden für den Zentralverwahrer Bestimmungen geschaffen.

Wir haben derzeit in Österreich einen Zentralverwahrer, das ist die Oesterreichische Kontrollbank, die als Clearingstelle dient. Laut Aussage des Herrn Bundesministers wird es auch in der Zukunft so sein, dass sie diese Aufgabe wahrnimmt, als Zentral­verwahrer in Österreich zur Verfügung stehen wird und diese Tätigkeit entsprechend umsetzt.

Es wird aber auch diese EU-Verordnung in österreichisches Recht umgesetzt. Damit wird auch eine Behörde geschaffen. Die Finanzmarktaufsicht wird die vorgesehenen Aufgaben übernehmen und über die Zulassung sowie die Beaufsichtigung der Zentral­verwahrer in Österreich in der Zukunft entscheiden.

Die FMA wird auch für die internationale Zusammenarbeit verantwortlich sein, und auch die Rechtshilfe wird von der FMA abgewickelt werden. Zentralverwahrer können somit in Zukunft auch eine beschränkte Bankkonzession erhalten, was wiederum die FMA zu entscheiden hat. Vollzug und Kontrolle fallen also in allen Fällen der FMA zu.

So glaube ich also, dass dieses Gesetz sehr gut gelungen ist, weil dadurch auch schon der erste Schritt für eine bessere Kontrolle gesetzt wird. Es wird festgesetzt, dass Banken immer Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse darstellen, die besonderen Aufsichts- und Auslegevorschriften unterliegen.

Während also andere über so manches diskutieren, wird in diesem Gesetz nicht nur diskutiert, sondern eine EU-Richtlinie umgesetzt und gleichzeitig auch ohne großes Aufsehen schon der erste Schritt für eine bessere und verbesserte Bankenaufsicht gesetzt.

Ich halte also die vorliegenden Gesetzestexte für sehr ausgewogen, glaube, dass es der Bundesregierung dabei tatsächlich gelungen ist, im Sinne der Effizienz vorzugehen und darf für meine Fraktion festhalten, dass wir in Bezug auf beide Punkte und beide Gesetze die Zustimmung erteilen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bun­desräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

15.13


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Lindinger. – Bitte.

 


15.13.22

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Inhalt haben wir ja schon viel gehört. Meine beiden Vorredner haben bereits über das Rechnungslegungsänderungs-Gesetz gesprochen und über dessen Auswirkungen. Wir wissen, dass es um die europaweite Rechnungslegungsvorschrift geht, den Jahresabschlusses bei den Unternehmen zu vereinheitlichen, vergleichbar zu machen und an die International Financial Reporting Standards anzupassen.

Der zweite Punkt betrifft unter anderem das Depotgesetz, dabei sollen auch bankartige Nebenleistungen, die Bereitstellung von Geldkonten, die Abrechnungssysteme und systemrelevante Funktionen für Wertpapiermärkte geregelt werden.

 


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