BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 114

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resabschlüssen, konsolidierten Abschlüssen und damit verbundenen Berichten kom­men soll, was ich begrüße, weil damit auch eine höhere Vergleichbarkeit gegeben ist. Auch die Annäherung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bestimmungen ist durchaus zu begrüßen.

Ja, Banken sind immer Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse und müssen daher auch besonderen Aufsichts- und Auslegungsvorschriften unterliegen, aber ich möchte auch an dieser Stelle appellieren, ebenfalls auf die Verwaltungskosten zu achten, die durch all diese Bestimmungen entstehen. Daher hier noch einmal der Appell: Ich denke mir, effizientere und effektive Aufsichtsorgane sind das Gebot der Stunde. Es ist notwendig, Parallelitäten abzuschaffen, dafür aber Lücken zu schließen.

Mit diesem Gesetz und auch weiterführenden im Gesetzesbündel werden in diese Richtung einige Schritte gemacht, zum Beispiel mit der Präzisierung im Bankwesen­gesetz, wo es auch darum geht, eigene Aktien nicht mehr als Eigenkapital darstellen zu können, die Steuern anders zu bewerten sowie keine unversteuerten Rücklagen von Eigenkapital und Fremdkapital verdecken zu lassen.

Weiters halte ich die Veränderung im Pensionskassengesetz, wonach nun die Pen­sionskassen verpflichtet sind, schriftliche Leitlinien für das Risikomanagement vorzu­legen, für durchaus im Interesse derer, deren Kapitalien dort veranlagt sind.

Das zweite Gesetzesbündel und Bündel von Verordnungen möchte ich insofern noch ansprechen, als es dabei durchaus auch um eine Vereinheitlichung in einem sehr stark frequentierten europäischen Markt geht, nämlich bezüglich der Zentralverwahrer, und aus meiner Sicht ist alles zu begrüßen, was diesbezüglich zu Klarheit, Vereinheitlichung und Standardisierung beiträgt.

Über die Aufgaben der FMA ist schon gesprochen worden. Ich finde es wichtig, dass nun auch Zentralverwahrer Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen müssen. Inter­essant finde ich auch die Regelung, dass es hier eine Art Whistleblowing geben soll.

Worauf ich noch hinweisen möchte, ist das Kapitalmarktgesetz, das in dem Fall eine sinnvolle Anpassung des Prospektverfahrens regelt. Dieses soll eben auch elektro­nisch aufgelegt und damit die Zugänglichkeit erleichtert werden, was sicher auch im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes ist.

In Summe ist auch dieses Bündel aus meiner Sicht ein Beitrag zu Effizienz und Sicherheit am Kapitalmarkt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)

15.21


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Nächster Redner: Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


15.21.39

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Damen und Herren, ZuseherInnen zu Hause. Es ist zwar ein bisschen ungewöhnlich, als Kontraredner am Schluss aufzutreten, aber das ist einmal etwas Neues.

Herr Kollege Lindinger: Ich werde jetzt nicht der Versuchung erliegen und auf deine Hypo-Polemik eingehen, aber ich darf dich warnen: Das hat schon ein Parteikollege von dir probiert, gerade vor Kurzem – Voves heißt er. Was dabei rausgekommen ist, dürftest du auch mittlerweile mitbekommen haben, und dass der Herr Voves nicht rechnen kann, wissen wir ja auch, denn sonst würde er nicht glauben, dass 29 mehr als 30 ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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