Aus diesem Grund sind wir heute zusammengekommen: Wir wollen mit einer Novelle zum Bundespräsidentenwahlgesetz eine Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl beschließen. Mit dem Beschluss wird die für 2. Oktober 2016 in Aussicht genommene Wiederholung der Stichwahl auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Wir leisten damit auch unseren Beitrag, dass das verloren gegangene Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die ordnungsgemäße Abhaltung von Wahlen wiederhergestellt werden kann.
Vor rund zwei Wochen wurde bekannt, dass die Wahlkarten für die Stichwahl am 2. Oktober 2016 schadhaft produziert wurden, es sich dabei um keine Einzelfälle handelt und auch nicht garantiert werden kann, eine ordnungsgemäße Produktion der Wahlkarten durch die beauftragte Druckerei rechtzeitig zu gewährleisten.
Da keine Rechtsgrundlage dafür besteht, dass der Bundesminister für Inneres als oberster Wahlleiter einen festgelegten Termin mit Verordnung verschieben kann, bestand für den Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf. Dem haben beide Kammern des Hauses entsprochen, und es wird gelingen, diese Verschiebung rechtzeitig vor dem 2. Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Hätte der Gesetzgeber dies unterlassen, wäre die Folge gewesen, dass Zehntausenden Wählerinnen und Wählern das Wahlrecht genommen worden wäre, da sie ihren Wahlgang abgeschlossen hätten, ihre Stimmen aber wegen der schadhaften Wahlkarten ungültig geworden wären. Zudem wäre ein zusätzlicher Vertrauensverlust der Wählerinnen und Wähler in ordnungsgemäße Wahlen zu befürchten gewesen. Hinzu kommt, dass eine weitere Wahlanfechtung die zwingende Folge gewesen wäre.
Die Behauptung der FPÖ, dass durch einen Austausch der Wahlkarten die Wahl am 2. Oktober ordnungsgemäß durchgeführt hätte werden können, ist falsch und unhaltbar. Ich möchte dazu nur auf das Problem der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher hinweisen. Sie wohnen in verschiedenen Ländern der Welt, und ein Austausch wäre bei ihnen rein logistisch nicht machbar gewesen. Es ist daher zu verurteilen, dass die Freiheitliche Partei durch diese Fehlbehauptung der Bevölkerung etwas vorzugaukeln versucht, obwohl schon der Hausverstand genügt, um diese Behauptung als falsch zu erkennen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch eine Wahlanfechtung des Wahlwerbers Ing. Norbert Hofer und dessen Zustellungsbevollmächtigten und infolge des Judikats des VfGH, mündlich verkündet am 1. Juli 2016, zur Gänze aufgehoben und die Wahlwiederholung für den 2. Oktober 2016 angesetzt wurde.
Dies führt zur Situation, dass Zehntausende Wählerinnen und Wähler durch Ableben das Wahlrecht verloren haben und an die 50 000 Erstwählerinnen und -wähler, die bis zum 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben, kein Wahlrecht hätten. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem heute zu beschließenden Gesetz das Wahlrecht erweitert wurde und diese jungen Menschen nicht von der Wahlwiederholung am 4. Dezember 2016 ausgeschlossen werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ich möchte anerkennen, Frau Kollegin Mühlwerth, dass die Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat für diesen Teil des Gesetzes gestimmt haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, aber schweren Herzens!) Vielleicht können Sie es sich auch noch überlegen.
Um sicherzustellen, dass die Produktion der Wahlkarten für die Wahl am 4. Dezember 2016 ordnungsgemäß erfolgen kann, wird für diese Wahl auf das Modell der Wahlkarten vor 2009 zurückgegriffen, deren Produktion deutlich einfacher und daher in der Kürze der Zeit auch machbar ist.
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