BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 21

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Antworten von Sektionschef Vogl gerade zur ÖH-Wahl und zu den Vorkommnissen 2013 lauteten.

Der Minister hat in diesem Zusammenhang aus unserer Sicht das einzig Richtige getan. Wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht möglich ist, dann ist es seine Aufgabe, zu prüfen, ob eine Verschiebung notwendig ist oder nicht, und er ist nach Beratung mit vielen Expertinnen und Experten zur Überzeugung gelangt, dass sie eben notwendig ist – vor allem deshalb, weil nicht gewährleistet werden konnte, ob Wahlkartenkuverts irgendwann zwischen Stimmabgabe und offizieller Öffnung – viel­leicht auch unter den Augen der Wahlkommission – plötzlich aufgehen. Das konnte nicht sichergestellt werden. Deshalb war es die Aufgabe der Behörden, einen neuen Wahltermin zu finden, sich mit der Regierung abzustimmen, und nun ist es unsere Aufgabe hier im Parlament, Voraussetzungen für die Verschiebung dieser Wahlen zu schaffen.

Mit dieser Verschiebung ermöglichen wir allen Wahlberechtigten eine organisatorisch einwandfreie Abgabe der Stimme. Mein Vorredner, Herr Kollege Todt, hat es auch schon erwähnt: Wir können ja nicht riskieren, dass tausende Wähler ihr Stimmrecht nicht ausüben können.

Das Wahlrecht ist nun einmal das Fundament jeder Demokratie, und jeder Wähler muss das Recht haben, dass seine Stimme ordentlich gezählt wird und eine ordentlich abgegebene Stimme gültig bleibt. Man kann hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und so tun, als ob nichts passiert wäre. Deshalb ist Verschiebung die einzige Möglichkeit, die einzige Alternative, die geblieben ist.

Wir haben auch schon gehört, dass mit dieser Verschiebung eine Neufestsetzung des Stichtages verbunden ist. 45 000 junge Österreicherinnen und Österreicher haben nun die Möglichkeit, erstmals zu wählen. Das ist durchaus vernünftig und logisch.

Jetzt wird einmal das Notwendige getan, und bei aller Peinlichkeit, die das alles mit sich gebracht hat, muss man sagen: Es ist vielleicht auch gut, dass eine Debatte über demokratiepolitische Verfahren angestoßen wurde.

Wir führen diese Debatte schon jetzt und werden sie in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen. Es wird intensiv über eine große Wahlrechtsreform diskutiert. Das Wahlsystem muss einfacher werden, es muss moderner und praktikabler werden.

Eine Vereinfachung bekommen wir schon heute: Das Wahlkuvert – wir haben es schon gehört – kann in Zukunft auch persönlich eingeworfen werden. Wir müssen aber alles tun, um diese Wahlmöglichkeiten noch weiter zu erleichtern und die Verunsicherung, die in der Bevölkerung herrscht, zu beenden. Die Wahlen müssen insgesamt sicherer gemacht werden.

Zu deinen Aussagen, Kollegin Mühlwerth: Ihr könnt eure Einwände ja in den Verhand­lungen, die jetzt starten werden, einbringen – das werdet ihr sicher auch tun –, nur, lass mich mit Winston Churchill sagen: „Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gele­gentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.“ Vielleicht wäre das eine Gelegen­heit, auch einmal in diese Richtung zu schauen. (Bundesrat Jenewein: Das ist aber keine Einbahnstraße!) – Nein, eben! Genau das ist es: Es ist keine Einbahnstraße. Man kann es für beide Seiten sagen.

Ziel dieser Wahlrechtsreform, die kommen wird – die kommen muss! –, muss es sein, viele Menschen dazu zu bewegen, an Wahlen teilzunehmen. Ich glaube, das ist das Wichtigste, und dafür muss man vielleicht auch einmal über den Tellerrand schauen. E-Voting wird zum Beispiel sicherlich ein Thema werden – nicht insgesamt, aber in der Schweiz und in Estland gibt es zum Beispiel Erfahrungen damit: Auslandsschweizer haben die Möglichkeit, online zu wählen. In der Schweiz funktioniert das hervorragend.


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