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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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857. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Freitag, 23. September 2016

 

 


Stenographisches Protokoll

857. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 23. September 2016

Dauer der Sitzung

Freitag, 23. September 2016: 13.01 – 14.37 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird

*****

Inhalt

Bundesrat

Erklärung des Präsidenten Mario Lindner aufgrund schriftlich erhobener Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll der 856. Sitzung des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 6 GO-BR ........ 5

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürsten­tum Liechtenstein zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechten­stein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, BGBl. III Nr. 301/2013 ...................................................................................................... 7

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zur Abänderung des am 13. April 2012 in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, BGBl. III Nr. 192/2012 .................................................. 8

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Islamischen Republik Iran zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Isla­mischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 81/2004 ....................... 10


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Schreiben des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes betreffend Freiwerden der Stelle des Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes sowie Berufung des Bundesrates zur Erstattung eines Vorschlages für deren Neubesetzung ............................................................................ 13

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichtes 9642/BR d.B. gemäß § 44 (3) GO-BR ........................................................................... 14

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Mario Lindner .......................................................................................... 36

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .................................. 36

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 6

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ............................................................  12

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 14

Nationalrat

Gesetzesbeschluss ......................................................................................................... 14

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 6

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.) .......................................................................................................... 15

Berichterstatterin: Sandra Kern .................................................................................... 15

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 15

Reinhard Todt ......................................................................................................... ..... 18

Dr. Magnus Brunner, LL.M .................................................................................... ..... 20

Dr. Heidelinde Reiter .............................................................................................. ..... 22

Christoph Längle .................................................................................................... ..... 24

Inge Posch-Gruska ................................................................................................. ..... 26

Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka ........................................ ..... 29

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 29

Mag. Nicole Schreyer ............................................................................................. ..... 31

Hans-Jörg Jenewein, MA ....................................................................................... ..... 32

Antrag der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.), Einspruch zu erheben – Ablehnung ........................................  18, 35

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 36


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Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Fluglotsen sowie Flugberatungspersonal und deren Gehalt sowie Zulagen (3170/J-BR/2016)

Gerd Krusche, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Flüchtlingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben (3171/J-BR/2016)

Arnd Meißl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Investitionen in Bundesschulen in der Steiermark (3172/J-BR/2016)

Peter Samt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsunfälle auf der A 2 (Süd Autobahn) zwischen den Autobahnknoten Graz West und Graz Ost (Bezirk Graz-Umgebung) (3173/J-BR/2016)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Aufenthaltstitel des mutmaßlichen Doppelmörders Rafet R. (2923/AB-BR/2016 zu 3154/J-BR/2016)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanierung des Bahnhofs Kapfenberg (2924/AB-BR/2016 zu 3161/J-BR/2016)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfragen der Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Polizeieinsätze im Umfeld von Schulen in Wien Margareten (2925/AB-BR/2016 zu 3155/J-BR/2016, 3156/J-BR/2016, 3157/J-BR/2016, 3158/J-BR/2016, 3159/J-BR/2016 und 3160/J-BR/2016)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Sicherheitslage in den österreichischen Spitälern und Pflegeeinrichtungen (2926/AB-BR/2016 zu 3162/J-BR/2016)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Erhalts von Sonderschulen (2927/AB-BR/2016 zu 3164/J-BR/2016)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Raufhandel unter Asylwerbern (UMF) der Sonderbe­treu­ungsstelle Steiermark in Steinhaus am Semmering am örtlichen öffentlichen Sportplatz (2928/AB-BR/2016 zu 3165/J-BR/2016)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lärmschutz im Raum Langenwang (2929/AB-BR/2016 zu 3163/J-BR/2016)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kol­le­gin­nen und Kollegen betreffend Finanzpolizei-Kontrollen in der Steiermark (2930/AB-BR/2016 zu 3166/J-BR/2016)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Personenstandsänderungen für Inter­geschlechtliche Menschen (2931/AB-BR/2016 zu 3169/J-BR/2016)


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des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in Vorarl­berg (2932/AB-BR/2016 zu 3167/J-BR/2016)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Bundesräte David Stögmüller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sportstätten in OÖ Bundeslehranstalten (2933/AB-BR/2016 zu 3168/J-BR/2016)

 

 

 


 


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 5

13.01.44Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr

 


Präsident Mario Lindner: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 857. Sitzung des Bundesrates.

Ganz besonders darf ich unseren Herrn Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll der 856. Sitzung

 


Präsident Mario Lindner: Das Amtliche Protokoll der 856. Sitzung des Bundesrates vom 14. Juli 2016 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen.

Die Vorsitzende der freiheitlichen Bundesratsfraktion Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben gegen dieses gemäß § 64 Abs. 6 GO-BR schriftliche Einwen­dungen erhoben. Der Wortlaut wurde allen Mitgliedern der Präsidialkonferenz übermit­telt.

In diesen Einwendungen wurde im Wesentlichen gerügt, dass beim Abstim­mungs­verfahren über den Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex ange­passte Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b, eingebracht im Zuge der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine Dienstrechts-Novelle 2016 (1188 d.B. und 1195 d.B. sowie 9628/BR d.B.), während des Abstimmungsvorganges die Sitzung unterbrochen worden sei, nachdem der Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen wor­den sei, und nach Wiederaufnahme der Sitzung ein zweites Mal abgestimmt worden sei, wobei der Antrag nunmehr keine Mehrheit mehr erhalten habe.

Ich habe die Einwendungen sorgfältig geprüft, keine Berichtigung des Amtlichen Proto­kolls veranlasst und dies wie folgt begründet:

Der gegenständliche Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kollegin­nen und Kollegen wurde im Rahmen der Debatte zu Tagesordnungspunkt 17 verlesen, somit ordnungsgemäß eingebracht und stand mit in Verhandlung. Er konnte nach der Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine Dienstrechts-Novelle 2016 zur Abstimmung gebracht werden.

§ 55 GO-BR regelt das Abstimmungsverfahren in Plenarsitzungen. Zunächst hat der Präsident den Eingang in das Abstimmungsverfahren zu verkünden. Er hat den Gegen­stand, über den abgestimmt wird, genau zu bezeichnen. Die Abstimmung über Entschließungsanträge betreffend die Ausübung der Vollziehung, die im Zusammen­hang mit einem Verhandlungsgegenstand stehen, ist nach einer allfälligen Abstimmung über den Verhandlungsgegenstand vorzunehmen. Nach Durchführung der Stimm­abgabe und erfolgter Stimmenzählung hat der Präsident das Ergebnis bekanntzu­geben.

Solange der Präsident das Abstimmungsergebnis noch nicht verkündet hat, kann eine Wiederholung der Abstimmung erfolgen, wenn dem Präsidenten das Abstimmungs­ergebnis zweifelhaft erscheint. Dies wird in Analogie zu § 54 Abs. 3 GO-BR gesehen, wo ausdrücklich festgehalten ist, dass der Präsident zur Klarstellung des Ergebnisses einer Abstimmung eine namentliche Abstimmung anordnen kann.

Der den Vorsitz führende Präsident hat den gegenständlichen Entschließungsantrag ordnungsgemäß zur Abstimmung aufgerufen. Bevor er ein Abstimmungsergebnis ver­künden konnte, wurde von Bundesräten der Bundesratsfraktion der Grünen moniert, dass sie den Antrag eben erst bekommen hätten, weshalb die Sitzung unterbrochen und eine Stehpräsidiale einberufen wurde. Nach Klärung der Situation wiederholte der


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den Vorsitz führende Präsident die Abstimmung. Dies war rechtlich zulässig, da der Abstimmungsvorgang noch nicht abgeschlossen war und das Abstimmungsverhalten einiger Mitglieder des Bundesrates zweifelhaft erschien. Das nunmehrige Abstim­mungs­­ergebnis wurde vom vorsitzführenden Präsidenten ordnungsgemäß verkündet und im Amtlichen Protokoll vermerkt.

Das Amtliche Protokoll gilt somit gemäß § 64 Abs. 7 GO-BR als genehmigt.

*****

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer, Gerhard Dörfler, Adelheid Ebner, Mag. Susanne Kurz, Ing. Andreas Pum, Stefan Schennach, Thomas Schererbauer und Ferdinand Tiefnig.

13.05.46Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mario Lindner: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2923/AB bis 2933/AB sowie

hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und

der Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betref­fend

Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schluss­akte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (BGBl. III Nr. 301/2013) und

Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zur Abänderung eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (BGBl. III Nr. 192/2012) sowie

Aufnahme von Verhandlungen mit der Islamischen Republik Iran zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (BGBl. III Nr. 81/2014)

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mit­wirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2015 (III-262/NR und 1256/NR der Beilagen)

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Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG:


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Präsident Mario Lindner: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerrats­dienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für


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Bildung Dr. Sonja Hammerschmid vom 22. bis 25. September 2016 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Ebenfalls eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Mitteilung, dass die Stelle des Ersatzmitgliedes des Verfassungs­ge­richtshofes Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss wegen Erreichens der verfassungsgesetzlich bestimmten Altersgrenze mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 frei wird und zur Erstattung eines Vorschlags für die Neubesetzung dieser Stelle gemäß Art. 147 Abs. 2 B-VG der Bundesrat berufen ist.

Hinsichtlich des Wortlautes dieser Schreiben verweise ich ebenfalls auf die im Sit­zungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bun­desrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:


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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

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Schreiben des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Mitteilung, dass die Stelle des Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Irm­gard Griss wegen Erreichens der Altersgrenze mit Wirkung 1. Jänner 2017 frei wird und zur Erstattung eines Vorschlages für die Neubesetzung dieser Stelle gemäß Art. 147 Abs. 2 B-VG der Bundesrat berufen ist:

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mario Lindner: Eingelangt sind überdies Schreiben des Ministerrats­diens­tes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Ver­kehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried vom 20. bis 23. September 2016 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger mit seiner Vertretung und des Bundes­ministers für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz vom 18. bis 23. Sep­tember 2016 in New York bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Sophie Karmasin mit seiner Vertretung.

*****

Weiters eingelangt und den genannten Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen wurden nachfolgende Berichte:

Verkehrstelematikbericht 2016 (III-595-BR/2016 d.B.), zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr,

Kunst- und Kulturbericht 2015 (III-596-BR/2016 d.B.), zugewiesen dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur,

Grüner Bericht 2016 (III-597-BR/2016 d.B.) und Maßnahmen für die Land- und Forst­wirtschaft im Jahre 2017 (III-598-BR/2016 d.B.), beide zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft,

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2015 (III-599-BR/2016 d.B.), zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus.

Eingelangt und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurde jener Beschluss des Nationalrates, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Mario Lindner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


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13.10.401. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum ersten und einzigen Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um den Bericht.

 


13.11.18

Berichterstatterin Sandra Kern: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesprä­siden­tenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. September 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort. – Bitte.

 


13.12.14

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hätte ja bis jetzt niemand von uns geglaubt, dass eine Wahl in Österreich von einer derartigen Serie von Pannen und Pleiten begleitet sein kann, aber irgendwann ist immer das erste Mal.

Die Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof hat gezeigt, wie sorglos und wie eigenmächtig Bezirkswahlbehörden und auch Wahlleiter mit der Stim­men­auszählung umgehen. Daher hat der Verfassungsgerichtshof zu Recht erkannt, dass eine Manipulation zumindest möglich gewesen wäre, und hat die Wahl aufge­hoben. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Das ist auch immer ganz typisch: Man redet sich auf den kleinen Beisitzer aus, und in Wirklichkeit liegt die Verantwortung woanders. (Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Ich kann Ihnen aus meinen Anfängen als Wahlbeisitzer sagen, dass das Erste, was mir die Wahlleiter – es waren immer rote oder schwarze – erklärt haben, war, in der Früh gleich das Protokoll zu unterschreiben. (Ruf bei der SPÖ: Da waren die Blauen gar nicht dabei, da waren sie im Wirtshaus! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) So, Herr Kollege, schaut das aus: Rote und schwarze Wahlleiter haben damals schon gefordert, gleich einmal das Protokoll zu unterschreiben, bevor der Wahlvorgang und der Wahlauszählungsvorgang erledigt waren. Das habe ich natürlich nie gemacht. (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)

Wir haben auch – für Wien kann ich das sagen – unseren Wahlbeisitzern immer ge­sagt, dass ein Protokoll erst unterschrieben wird, wenn die Wahl und der Auszählungs­vorgang beendet sind und alles in Ordnung ist. (Zwischenrufe der Bundesräte Köck, Jenewein und Mayer.)


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Aber diese Unregelmäßigkeiten haben bei Ihnen offensichtlich Tradition. Nun ist es halt endlich einmal herausgekommen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Das heißt, wir reden nicht erst seit gestern von diesen Manipulationen.

Es war interessant, in der Ausschusssitzung auf Nachfragen von einem Beamten zu hören – weil unser Klubobmann Heinz-Christian Strache im Nationalrat gesagt hat, dass es auch schon 2013 Probleme gegeben hat –, dass es damals nichts gegeben habe, also er wisse zumindest nichts davon. Allerdings ist schon 2013 ein Auslands­österreicher zitiert worden, der geschrieben hat, dass er das Wahlkuvert ordnungs­gemäß zugemacht und dann geschaut hat, ob es eh pickt. Und siehe da: Es ging wieder auf. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Man könnte jetzt sagen, dass das ein Fall sei, aber es werden vielleicht mehrere ge­wesen sein. Man kennt diese Probleme auch von der ÖH-Wahl. Es ist leider nie wirklich überprüft worden, man ist der Sache nie wirklich nachgegangen.

Natürlich gehört so etwas überprüft. Und natürlich gibt es auch eine Verantwortung, auch wenn die Vergabe/Ausschreibung für den Druckereiauftrag nicht vom aktuellen Innenminister gemacht worden ist. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Auch wenn es sein Vorgänger gemacht hat, gibt es trotzdem eine Verantwortung des aktuellen Ministers – auch des Abteilungsleiters Stein im Innenministerium, der immer, solang es halt geht und solang man ihm nicht das Gegenteil beweisen kann, sagen kann: Das ist alles nicht so schlimm, in Wirklichkeit ist alles in Ordnung, das sind nur ein paar kleine Dinge, die sich regeln lassen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Mittlerweile macht sich die ganze Welt über uns lustig. Man versteht es ja selber kaum, dass es in Österreich nicht möglich ist, eine Bundespräsidentenwahl beziehungsweise eine Bundespräsidentenstichwahl ordnungsgemäß durchzuführen, ohne dass da irgendetwas passiert.

Wir haben ja hinsichtlich der Briefwahl immer schon gesagt, dass sie problematisch ist. Problematisch ist sie deshalb, weil das allgemeine, geheime und unbeeinflusste Wahlrecht damit nicht garantiert ist. Es gibt viele Fälle, wo uns erzählt wurde – Sie werden das wahrscheinlich auch schon gehört haben –, dass eben nicht immer sicher­gestellt ist, dass auch derjenige wählt, der die Wahlkarte zugestellt bekommen hat. (Bundesrat Stögmüller schüttelt den Kopf.) – Herr Kollege Stögmüller, Sie müssen nicht so ungläubig den Kopf schütteln, denn das ist Tatsache. Vielleicht hören Sie nicht zu oder es ist Ihnen wurscht, weil Sie ja letzten Endes immer die Profiteure sind, aber ich kann Ihnen schon aus eigenem Erleben erzählen, wie es in den Pflege­heimen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.)

Ich bin schon lange in der fliegenden Wahlkommission unterwegs. (Zwischenruf der Bundesrätin Winkler.) Letztes Mal war es wieder so. Wir kommen dorthin, und dort gibt es eine Dame, die überhaupt nichts mehr mitkriegt, nichts von dem, was rund um sie vorgeht, geschweige denn, dass überhaupt eine Wahl stattfindet. Dann frage ich die Schwester, wer eigentlich die Wahlkarte bestellt hat. Darauf antwortet die Schwester: Na ja, ab und zu hat sie helle Momente, und da hat sie gesagt, dass sie wählen möchte. – Ja eh, sage ich Ihnen. Der Wahlleiter hat richtig entschieden und gesagt: Das wird nichts mit der Dame, wir lassen es einfach bleiben.

Und das ist kein Einzelfall, das kann ich Ihnen nur aus eigenem Erleben sagen. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Daher sehe ich die Briefwahl wirklich als problematisch an. Auch das habe ich in den Pflegeheimen nicht nur einmal erlebt, und das hängt ja mit den besachwalteten Personen zusammen.

Ich weiß, die Grünen sagen, dass jeder wählen können soll. Natürlich soll jeder wählen können, niemand will irgendjemandem, der eine Behinderung hat, das Wahlrecht neh-


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men, aber es ist halt schon die Frage, ob jemand noch in der Lage ist zu erfassen, was sich da tut. Daher haben wir gesagt, dass bei einer künftigen Änderung des Wahlrechts auch darüber gesprochen werden muss, ob man da mit einem psychiatrischen Gut­achten – wie es das ja bei der Sachwalterschaft schon gibt – vorgehen kann, ohne dass man gleich den Vorwurf bekommt, man würde generell Menschen von einer Wahl abhalten wollen.

Übrigens möchte ich noch anmerken: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis auch festgestellt, dass die Briefwahl eigentlich nur als Ausnahme und nicht als Regelfall gedacht ist. Das ist also schon etwas, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Wie könnte die Reform der Briefwahl aussehen? Die Freiheitlichen haben da eine klare Vorstellung. Wir sagen: für Auslandsösterreicher, für Menschen, die sich im Ausland befinden, mit Vorwahltagen, falls es da eine Überschneidung gibt, ansonsten kann jeder – das wäre dann mit dem zentralen Wahlregister möglich – mittels einer Wahl­karte überall wählen. Wer nicht in ein Wahllokal gehen kann, zu dem kommt die flie­gende Wahlkommission, wie das bisher schon der Fall war, und das hat wirklich wunderbar funktioniert. Mit der fliegenden Wahlkommission ist es ähnlich wie im Wahl­sprengel. Bei der fliegenden Wahlkommission, bei der ich bin, sind wir immer nur zu zweit, wobei ich nicht sage, welche Partei außer der meinen immer dabei ist. Es funk­tio­niert immer, dass die Personen mittels einer mobilen Wahlzelle unbeeinflusst und geheim wählen können.

So stellen wir uns das vor. Daher findet das, was da nun in Fortsetzung stattfindet, nicht unsere Zustimmung.

Sie nehmen die 16-Jährigen in das Wählerregister auf. Das ist okay. Wir haben dem in zweiter Lesung zugestimmt, wiewohl wir das auch als problematisch ansehen. Für mich ist das eine Neuwahl mit zwei Exklusivkandidaten. Das ist nicht das, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat, nämlich unter gleichen Bedingungen eine Wahl stattfinden zu lassen. Argument: Es sind in der Zwischenzeit 34 000 Menschen gestor­ben. Zwischen dem Wahlgang und der ersten Stichwahl sind auch Menschen gestor­ben. Wie machen wir denn das jetzt in Zukunft? Sagen wir dann: Okay, in der Zwischenzeit sind 500 Leute gestorben, wir nehmen das Wählerregister und lassen jetzt 500 andere wählen, so nach Losentscheid!? – Also das ist ja wohl wirklich grotesk.

Natürlich wollen wir den 16-Jährigen nicht die Möglichkeit nehmen, ihre Stimme jetzt abzugeben, aber ich sehe das trotzdem als problematisch an, weil es für mich damit eine Neuwahl ist.

Zum 2. Oktober: Die Verschiebung halten wir für nicht nötig, weil aus unserer Sicht der 2. Oktober durchaus haltbar gewesen wäre, wenn Sie sich hätten entschließen können, in diesem Fall ausnahmsweise auf die Briefwahl – bis zu einer Klärung, wie es weitergeht – zu verzichten. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Das ist verfassungswidrig! Ruf: … Sie haben zuerst gesagt, das ist die gleiche Wahl!) – Ja, das ist aber auch nicht die gleiche Wahl! (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


Präsident Mario Lindner: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Bundesrätin Mühlwerth ist am Wort!

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (fortsetzend): Sie sind sich ja offensichtlich gar nicht sicher, ob das vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde, daher haben Sie das Gesetz sicherheitshalber gleich in den Verfassungsrang gehoben, wie Sie es ja immer machen, damit überhaupt niemand mehr die Möglichkeit hat, das irgendwo anzu­fechten. Das, was Sie da machen, ist schon ein gewisses Zurechtbiegen aufgrund Ihrer


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Versäumnisse, der Schlampereien im Ministerium und der Bedürfnisse, die Sie haben. Und das findet nicht unsere Zustimmung.

Um dies zu unterstreichen, haben wir folgenden Antrag eingebracht, den ich hiermit verlesen darf:

Antrag

der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einspruch gemäß Artikel 42 B-VG

„Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1814/A und 1257 d.B.) wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erho­hben:

Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 soll die Voraussetzung geschaffen werden, den Stichwahltermin der Bundespräsiden­tenwahl, der aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes für den 2. Ok­tober festgesetzt wurde, auf den 4. Dezember zu verschieben. Mit dieser Gesetzes­änderung wird nicht auf das schwerwiegende demokratiepolitische und verfassungs­rechtliche Problem der Einschränkung des freien, geheimen und persönlichen Wahl­rechts bei einer Briefwahl eingegangen und die Möglichkeit, den 2. Oktober 2016 als Stichtag einzuhalten, verworfen. Das Vorhaben ist daher abzulehnen.“

*****

Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage: Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.23


Präsident Mario Lindner: Der von den BundesrätInnen Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


13.23.34

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Frau Kollegin Mühlwerth eingebracht hat, sind meiner Meinung nach sehr viele berechtigte Einwände, die das Wahlrecht grundsätzlich betreffen. Auch Ihre Zwischenrufe haben gezeigt, dass hier einiges im Wahlrecht zu ändern ist. Ich denke, man ist sich einig, dass nach der Bundespräsidentenwahl – also Ende Jänner, Anfang Februar – all diese berechtigten Einwände und Unzulänglichkeiten, die ein Wahlrecht, das schon vor längerer Zeit beschlossen wurde, mit sich bringt, diskutiert werden und es zu einer großen Veränderung kommen wird.

Ich denke, dass dies sehr, sehr wichtig ist und dass all diese Punkte gesammelt und behandelt werden müssen. Man kann sich gegenseitig vieles vorwerfen, aber es gibt bei diesen Wahlordnungen Punkte, die angeschaut und entsprechend geändert wer­den müssen, denn: Wahlen sind das Fundament jeder Demokratie, und diese Wahlen haben hohen Ansprüchen zu genügen.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 19

Aus diesem Grund sind wir heute zusammengekommen: Wir wollen mit einer Novelle zum Bundespräsidentenwahlgesetz eine Verschiebung der Wiederholung der Stich­wahl beschließen. Mit dem Beschluss wird die für 2. Oktober 2016 in Aussicht genom­mene Wiederholung der Stichwahl auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Wir leisten damit auch unseren Beitrag, dass das verloren gegangene Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die ordnungsgemäße Abhaltung von Wahlen wiederhergestellt werden kann.

Vor rund zwei Wochen wurde bekannt, dass die Wahlkarten für die Stichwahl am 2. Oktober 2016 schadhaft produziert wurden, es sich dabei um keine Einzelfälle handelt und auch nicht garantiert werden kann, eine ordnungsgemäße Produktion der Wahlkarten durch die beauftragte Druckerei rechtzeitig zu gewährleisten.

Da keine Rechtsgrundlage dafür besteht, dass der Bundesminister für Inneres als oberster Wahlleiter einen festgelegten Termin mit Verordnung verschieben kann, be­stand für den Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf. Dem haben beide Kammern des Hauses entsprochen, und es wird gelingen, diese Verschiebung rechtzeitig vor dem 2. Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

Hätte der Gesetzgeber dies unterlassen, wäre die Folge gewesen, dass Zehntau­sen­den Wählerinnen und Wählern das Wahlrecht genommen worden wäre, da sie ihren Wahlgang abgeschlossen hätten, ihre Stimmen aber wegen der schadhaften Wahlkar­ten ungültig geworden wären. Zudem wäre ein zusätzlicher Vertrauensverlust der Wählerinnen und Wähler in ordnungsgemäße Wahlen zu befürchten gewesen. Hinzu kommt, dass eine weitere Wahlanfechtung die zwingende Folge gewesen wäre.

Die Behauptung der FPÖ, dass durch einen Austausch der Wahlkarten die Wahl am 2. Oktober ordnungsgemäß durchgeführt hätte werden können, ist falsch und unhalt­bar. Ich möchte dazu nur auf das Problem der Auslandsösterreicherinnen und Aus­landsösterreicher hinweisen. Sie wohnen in verschiedenen Ländern der Welt, und ein Austausch wäre bei ihnen rein logistisch nicht machbar gewesen. Es ist daher zu verurteilen, dass die Freiheitliche Partei durch diese Fehlbehauptung der Bevölkerung etwas vorzugaukeln versucht, obwohl schon der Hausverstand genügt, um diese Behauptung als falsch zu erkennen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch eine Wahlanfechtung des Wahlwerbers Ing. Norbert Hofer und dessen Zustellungsbevollmächtigten und infolge des Judikats des VfGH, mündlich verkündet am 1. Juli 2016, zur Gänze aufgehoben und die Wahlwiederholung für den 2. Oktober 2016 angesetzt wurde.

Dies führt zur Situation, dass Zehntausende Wählerinnen und Wähler durch Ableben das Wahlrecht verloren haben und an die 50 000 Erstwählerinnen und -wähler, die bis zum 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben, kein Wahlrecht hätten. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem heute zu beschließenden Gesetz das Wahlrecht erweitert wurde und diese jungen Menschen nicht von der Wahlwie­derholung am 4. Dezember 2016 ausgeschlossen werden. (Zwischenruf der Bundes­rätin Mühlwerth.– Ich möchte anerkennen, Frau Kollegin Mühlwerth, dass die Abge­ordneten der FPÖ im Nationalrat für diesen Teil des Gesetzes gestimmt haben. (Bun­desrätin Mühlwerth: Ja, aber schweren Herzens!) Vielleicht können Sie es sich auch noch überlegen.

Um sicherzustellen, dass die Produktion der Wahlkarten für die Wahl am 4. Dezember 2016 ordnungsgemäß erfolgen kann, wird für diese Wahl auf das Modell der Wahl­karten vor 2009 zurückgegriffen, deren Produktion deutlich einfacher und daher in der Kürze der Zeit auch machbar ist.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 20

Weiters schaffen wir eine Ausnahmebestimmung für die gleichzeitige Abhaltung dieser Wahl mit der Bürgermeisterwahl in Freistadt, wo bedauerlicherweise der amtierende Bürgermeister verstorben ist, wodurch eine Wahl notwendig wurde.

Vor fünf Tagen haben bekanntlich Wiederholungswahlen für die Bezirksvertretungs­wahl in der Leopoldstadt stattgefunden. Hierbei wurden strikt alle Formvorschriften eingehalten, was dazu führte, dass einige Wählerinnen und Wähler kritisiert haben, dass sie ihr Wahlkuvert nicht selbst in die Wahlurne einwerfen konnten, sondern dies nur mittelbar über den Weg des Wahlleiters möglich war. Auch dieser Umstand wird mit dem heute zu beschließenden Gesetz berücksichtigt, indem den Wählerinnen und Wählern nun beide Alternativen – also selbst das Kuvert in die Urne zu werfen oder es dem Wahlleiter zu übergeben, der es in die Urne wirft – rechtsgültig zur Verfügung stehen.

Ich begrüße auch ausdrücklich eine weitere Regelung, nämlich dass die schon aus­gefüllten Wahlkarten für die vorgesehene Wahl am 2. Oktober 2016 den Bezirkswahl-behörden zu übermitteln sind, welche sie dann der Bundeswahlbehörde weiterzuleiten haben. Damit wird garantiert, dass für jene Wählerinnen und Wähler das Wahlge­heimnis vollinhaltlich besteht und bereits ausgefüllte Wahlkarten nicht verloren gehen können.

Mein sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist be­dauerlich, dass dies alles notwendig wurde, aber ich bin überzeugt davon, dass der Gesetzgeber mit Verantwortung und richtig auf die Herausforderungen reagiert hat. (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesräten der FPÖ, Bundesrat Mayer und Bun­desrätin Schreyer.) – Gut, ich warte bis der Dialog beendet ist und komme dann zu meinem Schlusssatz. Darf ich jetzt fertigreden? – Danke schön.

Ich bin überzeugt davon, dass damit am 4. Dezember 2016 eine ordnungsgemäße Wahl möglich wird und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in eine ordnungs­gemäße Wahl zurückgewonnen werden kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.32


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


13.33.09

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Restaurant in Deutschland fragt der Kellner ein Paar: Haben Sie schon gewählt? Die Frau antwortet: Das kann dauern, mein Mann ist Österreicher. – Diese und ähn­liche Scherze mussten wir uns die letzten Wochen hindurch aufgrund der Vorkomm­nisse, die uns begleitet haben, gefallen lassen. Viele meiner deutschen Freunde haben sich darüber sehr lustig gemacht. Ich musste die letzten Wochen auch oft an Murphy’s Law denken: Wenn einmal etwas schiefgeht, dann so richtig und kontinuierlich weiter.

Fehler passieren jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Grund für die Wahlver­schiebung, liebe Monika Mühlwerth, und die Verantwortung sind klar: Ein Unternehmen hat einen Produktionsfehler gemacht. Das ist ärgerlich, das ist peinlich, aber Fehler passieren eben. Deswegen müssen wir trotzdem auf dem Teppich bleiben und die Kirche im Dorf lassen. Der Innenminister kann jedenfalls sicher nichts dafür. Woher soll er wissen, dass es mit einer Druckerei Probleme gibt, dass Probleme auftreten, die bisher nicht aufgetreten sind? Für ein technisches Versagen kann sicher nicht die Politik und vor allem auch nicht der Innenminister verantwortlich gemacht werden. (Bundesrat Meißl: Da braucht man nur bei der ÖH zu fragen!) – Ich weiß nicht, warst du heute im Ausschuss? Dann kannst du vielleicht deinen Kollegen fragen, wie die


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 21

Antworten von Sektionschef Vogl gerade zur ÖH-Wahl und zu den Vorkommnissen 2013 lauteten.

Der Minister hat in diesem Zusammenhang aus unserer Sicht das einzig Richtige getan. Wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht möglich ist, dann ist es seine Aufgabe, zu prüfen, ob eine Verschiebung notwendig ist oder nicht, und er ist nach Beratung mit vielen Expertinnen und Experten zur Überzeugung gelangt, dass sie eben notwendig ist – vor allem deshalb, weil nicht gewährleistet werden konnte, ob Wahlkartenkuverts irgendwann zwischen Stimmabgabe und offizieller Öffnung – viel­leicht auch unter den Augen der Wahlkommission – plötzlich aufgehen. Das konnte nicht sichergestellt werden. Deshalb war es die Aufgabe der Behörden, einen neuen Wahltermin zu finden, sich mit der Regierung abzustimmen, und nun ist es unsere Aufgabe hier im Parlament, Voraussetzungen für die Verschiebung dieser Wahlen zu schaffen.

Mit dieser Verschiebung ermöglichen wir allen Wahlberechtigten eine organisatorisch einwandfreie Abgabe der Stimme. Mein Vorredner, Herr Kollege Todt, hat es auch schon erwähnt: Wir können ja nicht riskieren, dass tausende Wähler ihr Stimmrecht nicht ausüben können.

Das Wahlrecht ist nun einmal das Fundament jeder Demokratie, und jeder Wähler muss das Recht haben, dass seine Stimme ordentlich gezählt wird und eine ordentlich abgegebene Stimme gültig bleibt. Man kann hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und so tun, als ob nichts passiert wäre. Deshalb ist Verschiebung die einzige Möglichkeit, die einzige Alternative, die geblieben ist.

Wir haben auch schon gehört, dass mit dieser Verschiebung eine Neufestsetzung des Stichtages verbunden ist. 45 000 junge Österreicherinnen und Österreicher haben nun die Möglichkeit, erstmals zu wählen. Das ist durchaus vernünftig und logisch.

Jetzt wird einmal das Notwendige getan, und bei aller Peinlichkeit, die das alles mit sich gebracht hat, muss man sagen: Es ist vielleicht auch gut, dass eine Debatte über demokratiepolitische Verfahren angestoßen wurde.

Wir führen diese Debatte schon jetzt und werden sie in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen. Es wird intensiv über eine große Wahlrechtsreform diskutiert. Das Wahlsystem muss einfacher werden, es muss moderner und praktikabler werden.

Eine Vereinfachung bekommen wir schon heute: Das Wahlkuvert – wir haben es schon gehört – kann in Zukunft auch persönlich eingeworfen werden. Wir müssen aber alles tun, um diese Wahlmöglichkeiten noch weiter zu erleichtern und die Verunsicherung, die in der Bevölkerung herrscht, zu beenden. Die Wahlen müssen insgesamt sicherer gemacht werden.

Zu deinen Aussagen, Kollegin Mühlwerth: Ihr könnt eure Einwände ja in den Verhand­lungen, die jetzt starten werden, einbringen – das werdet ihr sicher auch tun –, nur, lass mich mit Winston Churchill sagen: „Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gele­gentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.“ Vielleicht wäre das eine Gelegen­heit, auch einmal in diese Richtung zu schauen. (Bundesrat Jenewein: Das ist aber keine Einbahnstraße!) – Nein, eben! Genau das ist es: Es ist keine Einbahnstraße. Man kann es für beide Seiten sagen.

Ziel dieser Wahlrechtsreform, die kommen wird – die kommen muss! –, muss es sein, viele Menschen dazu zu bewegen, an Wahlen teilzunehmen. Ich glaube, das ist das Wichtigste, und dafür muss man vielleicht auch einmal über den Tellerrand schauen. E-Voting wird zum Beispiel sicherlich ein Thema werden – nicht insgesamt, aber in der Schweiz und in Estland gibt es zum Beispiel Erfahrungen damit: Auslandsschweizer haben die Möglichkeit, online zu wählen. In der Schweiz funktioniert das hervorragend.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 22

Im Kanton Bern beispielsweise nehmen schon 60 Prozent aller Wählerinnen und Wäh­ler mittels E-Voting teil.

Das wird bei uns jetzt nicht von heute auf morgen kommen können, da gibt es sicher noch viele offene Fragen, es wird auch sicher nicht 2018 – oder wann immer die Natio­nal­ratswahl sein wird – auf uns zukommen, aber fünf Jahre später vielleicht schon.

Dass eine Reformgruppe geplant ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, glaube ich, sehr wichtig und richtig. Ich möchte die Parteien im Nationalrat und auch Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, auf die Erfahrung und das Know-how der Bundesländer zurückzugreifen. Gerade wir in Vorarlberg haben aufgrund unserer Nähe zur Schweiz und des ständigen Austauschs mit dem Nationalrat und dem Ständerat bereits in den letzten Jahren einige Erfahrungen austauschen können und die Vorteile, aber auch die Nachteile gewisser Systeme kennengelernt.

Wir müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch beantworten, wie wir mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs umgehen. Es ist ein Urteil, das nicht jedem gefällt, das aber selbstverständlich zu akzeptieren ist. Dennoch hat es auch einige Fragen aufgeworfen, die wir in einer Wahlrechtsreform gleichfalls zu beantworten haben.

Es gibt also genügend Gründe, warum die Verschiebung der Wahl notwendig ist, denn jeder Stimmberechtigte muss schlussendlich die Möglichkeit haben, von seinem Wahlrecht auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Bei allem Ärger und bei aller Irrita­tion und auch bei jedem Verständnis für eine gewisse Ironie – ich habe deshalb auch versucht, das Ganze mit einem Witz anzufangen – müssen wir doch wissen: Wir dürfen das Ganze nicht lächerlich machen! Das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Es ist auch wichtig, dass wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen und dass wir am 4. De­zember auch hingehen, denn – und das hat auch Winston Churchill gesagt –: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen.“ (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.40


Präsident Mario Lindner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.40.57

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Mir geht es wirklich schlecht mit dieser Entwicklung in den letzten Wochen und Monaten, weil ich das Gefühl habe, dass hier ein bestehendes System sturmreif geschossen wird und niemand wirklich etwas dagegen tut. Deshalb möchte ich meinen Redebeitrag damit beginnen, festzuhalten, dass wir eine funktionierende Demokratie haben! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Und: Wir sind ein sehr gut verwaltetes Land! Ich war über viele Jahre an vielen Wahlen beteiligt, in Wahllokalen als Beisitzerin und so weiter, und ich habe dort großes Enga­gement erlebt, gerade auch von den vielen Freiwilligen, die die Durchführung von Wahlen überhaupt erst ermöglichen, auch von freiheitlichen Kollegen und Kolleginnen. Ich weiß nicht: Ist Salzburg so anders als andere Teile dieser Republik? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Dieses große Engagement dieser Verwaltungen vor Ort, dieser über 50 000 Men­schen, die es da braucht, um solche Wahlen durchzuführen, wird jetzt in einer Art und Weise desavouiert, vernichtet und heruntergemacht, dass es mir wirklich unglaublich weh tut. Ich weiß nicht, ob wir hier nicht etwas zerstören oder dabei sind, etwas zu zerstören, das sehr schwer wieder aufgebaut werden kann.

Wir haben natürlich schon Probleme! Eines dieser Probleme ist, dass wir uns ständig selber und auch die Bevölkerung mit einem Wust von Vorschriften fesseln und binden.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 23

Das betrifft uns jetzt auch bei diesen Wahlen. In Österreich sind die Anforderungen für eine gültig abgegebene Stimme viel höher als in Deutschland, dort wurde das Thema Datenschutz sehr viel einfacher gelöst. Das ist im Zusammenhang mit den Wahl-kuverts diskutiert worden, und in der Diskussion hat sich herausgestellt, dass bei uns die Anforderungen dafür, dass eine Stimme überhaupt für gültig erklärt wird, um vieles höher sind.

Wenn es nicht so traurig und auch dramatisch wäre, könnte ja vielleicht bei manchen Unternehmern und Rechtsunterworfenen Schadenfreude aufkommen, denn auch diese wissen, wie viele andere, wie schwierig es ist, die bestehenden Vorschriften einzuhal­ten. Ich bin mir nicht so sicher, wie viele Steuererklärungen oder Anstellungen, die man gemacht hat, wirklich halten, wenn man auf Fehlersuche geht; auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Kommt es dann zu Verfahren, wird ja nicht inhaltlich entschieden, sondern formal – etwas, das eigentlich nur Juristen be­greifen können, und ich bin keine. Man bekommt Recht, weil man vielleicht selber keinen Formalfehler begangen hat oder es niemand gesehen hat, beim rechtlichen Gegner aber vielleicht ein Formalfehler gefunden wurde.

So ist es uns jetzt auch ergangen. Es wurde nicht geschwindelt, aber es wurden For­malfehler begangen. Wie die weitere Entwicklung zeigt, muss sich erst herausstellen, ob es überhaupt möglich ist, Wahlen durchzuführen, ohne entsprechende Formalfehler zu begehen. Deshalb ist eine Reform natürlich dringend notwendig. Es muss zu einer Vereinfachung kommen, es muss zu einer entsprechenden Klärung kommen, aber was es sicher nicht braucht, ist eine Abschaffung der Briefwahl! Wir hielten das für einen massiven Rückschritt, der, glaube ich, den heutigen Bürgern und Bürgerinnen auch gar nicht mehr zu erklären ist. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

80 Prozent der Schweizer nutzen bei Wahlen die Möglichkeit der Briefwahl, auch in Deutschland wird sie weithin genutzt. Eine Abschaffung kann ich mir nicht vorstellen, und das hielte ich für einen wirklich dramatischen Rückschritt. (Bundesrätin Mühlwerth: Wieso?)

Ein paar Worte zu fliegenden Wahlkommissionen und die Abstimmungen dort: Ich war Mitglied von vielen fliegenden Wahlkommissionen, und das Schreiben, das von Dr. Böhmdorfer an die Pflegeheime ausgeschickt wurde, halte ich wirklich für eine un­glaubliche Anmaßung. Damit wird das Personal dort in einer Art und Weise verun­sichert und eingeschüchtert, die, denke ich, nicht tolerierbar ist. Wir sollten uns auch vor Augen halten, dass wir – und dafür sind wir auch gelobt worden – in Österreich die UN-Konvention betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderung einhalten, indem wir eben wirklich danach trachten, dass beeinträchtigte Menschen ihr Wahlrecht auch wahrnehmen können. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Ich darf noch darauf hinweisen, dass auch das Sachwaltergesetz geändert werden soll, wobei man eben auch darüber diskutiert, welche Rechte, wie natürlich das Wahlrecht, besachwaltete Menschen entsprechend wahrnehmen können. Das halten wir für wichtig.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich Gott sei Dank die Chance hatte, zur Wahlbeobachtung nach Minsk, der Hauptstadt von Weißrussland, zu fahren. Dort ist zu beobachten, was Resignation in der Bevölkerung, was fehlende Demokratie bedeuten und wie Wahlen dort ablaufen und organisiert sind. Sollte jemand Näheres dazu erfahren wollen, erzähle ich es gerne. Das ist eine Entwicklung, die es bei uns nicht geben darf, deshalb hoffe und vertraue ich darauf, dass es uns gelingt, diese Stichwahl beim nächstmöglichen Termin ordnungsgemäß durchzuführen und dass wir Reformen


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 24

das Wahlrecht betreffend schaffen, durch die es einfacher und leichter wird, Wahlen ohne Formalfehler abzuhalten. Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


13.48.43

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Sobotka! Hohes Haus! Geschätzter Bundesrat! Vorweg möchte ich betonen, dass diese Verschiebung der Wahl hoffentlich eine Ausnahme ist und auch bleibt, denn schließlich kostet so etwas sehr viel Geld. Wir Freiheitliche haben eine etwas andere Variante beziehungsweise Lösung vorgeschlagen, welche uns alle wesentlich billiger gekommen wäre. Zum Beispiel hätte es eine Firma gegeben, die die Wahlkarten innerhalb eines Tages hätte nachdrucken können. Wir haben das auch in unserem Antrag drinnen, Frau Kollegin Mühlwerth hat es vorhin ja vortrefflich ausgeführt.

An dieser Stelle möchte ich an Sie, Herr Minister, gleich direkt ein paar Fragen stellen, die mich interessieren: Wie schaut die Qualitätskontrolle von Wahlkarten beziehungs­weise von Wahlunterlagen allgemein aus? Und im aktuellen Fall: Wie hat dort die Kontrolle funktioniert?

Es gab dann auch in den Medien diverse Berichte beziehungsweise auch Fernseh­aufnahmen, in denen Vertreter der Firma, die diese Wahlkarten produziert hat, immer von ganz geringen Stückzahlen sprechen, die offensichtlich fehlerhaft waren. In ande­ren Aussagen – speziell im Bereich des Innenministeriums – wird wieder etwas anderes behauptet, dort wird von mehreren Tausend Stück gesprochen.

Mich würde jetzt hier interessieren, Herr Minister: Was ist jetzt wirklich die Sachlage? Beziehungsweise: Wie schaut dieses Ermittlungsverfahren aus? Zudem gibt es auch diese Aussage von Herrn Stein, dass doch alles in Ordnung sei. Es wäre nett, wenn Sie uns dazu Auskunft geben könnten.

Für mich ist auch ein weiterer Punkt ganz wesentlich: Es kann nicht sein, dass Bür­gern, Bürgerinnen, die im Innenministerium anrufen, die Empfehlung gegeben wird, dass sie die Wahlkarten mit Kleber selbst nachkleben, falls sie einen zu Hause hätten. Ich denke schon, dass das nicht ganz passt.

Für uns Freiheitliche – aber, ich denke, auch für alle anderen im Parlament vertretenen Parteien – ist es auch sehr wichtig, zu betonen, dass eine Reform der Briefwahl und der Wahlgesetze erstrebenswert ist. Dies betrifft nicht nur die Bundespräsidentenwahl, sondern auch andere Wahlgänge. Ebenso ist eine genaue Qualitätskontrolle von Wahlunterlagen sicherzustellen. Diese Unzulänglichkeiten, die es in der Vergangenheit gegeben hat, müssen endlich aufhören. Gerade Gesetze, die 40 bis 50 Jahre alt sind, müssen reformiert werden, nicht nur weil sich die Gesellschaft ändert, sondern allein schon aufgrund des technischen Fortschritts ergeben sich eben andere Umstände, andere Gegebenheiten, und auf diese muss man halt einmal reagieren. Hier sind logischerweise die Regierungsparteien, also insbesondere SPÖ und ÖVP, gefordert.

Bezüglich dieser Thematik ist auch Eile geboten, denn immerhin – wie es heute schon erwähnt wurde  steht das Ansehen unserer großartigen Republik auf dem Spiel.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Wahlwiederholungen. Als Beispiele seien die Bürgermeisterstichwahlen in Hohenems und Bludenz erwähnt. Meines Wissens ist ja immer noch ein Verfahren gegen den derzeitigen Bludenzer Bürgermeister – von der ÖVP – anhängig. Es gab auch Probleme bei der ÖH-Wahl, auch das wurde ange­sprochen, dies lag aber nicht in der Kompetenz des Innenministeriums. Allerdings gab es auch andere Wahlwiederholungen, gerade aktuell hier in Wien, in einem Bezirk.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 25

Dort gibt es schon wieder Gerüchte, die sich erhärten und bestätigen, dass wieder Einspruch erhoben wird, angeblich vonseiten der NEOS. An der Spitze steht jetzt natürlich die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl beziehungsweise deren Verschiebung. Jedenfalls ziehen sich diese Probleme im Zusammenhang mit den Wahl­karten durch all diese Wahlgänge. Man sieht, dass eine generelle Reform dringend nötig ist. Wir Freiheitliche haben, wie bereits erwähnt, schon mehrmals Lösun­gen und Verbesserungen vorgetragen.

Ganz kurz noch zu Ihnen, Frau Kollegin Reiter: Das, was Sie ausgeführt haben, betrifft in der Regel nicht unbedingt die Wahlbeisitzer oder den Wahlvorgang in den Ge­meinden, sondern eben in den Bezirkswahlbehörden. Dort, denke ich, ist sicherlich eine dementsprechende Schulung der zuständigen Leute wichtig.

Da heute auch schon gesagt wurde, dass von uns Freiheitlichen immer auf die Wahlbeisitzer geschielt werde und diese – unter Anführungszeichen – „diskreditiert“ würden (Zwischenruf des Bundesrates Lindinger): Man muss dazusagen, dass Wahl­beisitzer aller Parteien dort waren und – offensichtlich oder vielleicht – falsch unter­schrieben haben. Das betrifft Wahlbeisitzer von den Grünen, von der SPÖ und genauso von der ÖVP. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.– Das habe ich ja gesagt, Herr Kollege!

Eines muss auch erwähnt werden: Diese Leute, die das größtenteils wirklich ehren­amtlich machen und sich freiwillig, in ihrer Freizeit und auch am Sonntag, da hinein­setzen, gehören auch einmal für ihre Tätigkeit gelobt, und es gehört ihnen Anerken­nung und Dank ausgesprochen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gehe davon aus, dass es das Anliegen eines jeden sein muss, dass Wahlen ordnungsgemäß nach den Buchstaben des Gesetzes abgehalten werden. Nur dadurch werden nämlich Stabilität und Ordnung gewährleistet. Ordentliche Wahlen sind sehr wichtige Säulen eines Rechtsstaates und der Demokratie.

Noch ein Wort zum Vorgehen im Zusammenhang mit Personen, die unter Sachwalter­schaft stehen beziehungsweise eine Beeinträchtigung haben: Selbstverständlich wollen wir Freiheitliche auch, dass diese Personen wählen können. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Wahlvorgänge ordnungsgemäß funktionieren und vollzogen werden und den Buchstaben des Gesetzes entsprechend abgehalten werden.

Ich meine, dass es besonders wichtig sein wird, dass mobile Wahlkommissionen für kranke und behinderte Menschen verstärkt genutzt werden. Das ist ja auch ohne Reform bereits möglich. Ich selbst war zum Beispiel schon mehrmals in solchen Wahlkommissionen tätig, und es hat früher durchaus immer sehr gut funktioniert. Leider wurde dieses Instrument in der Vergangenheit immer weniger oft in Anspruch genommen.

Ebenfalls wichtig ist – und das ist für uns Freiheitliche sehr bedeutsam –, dass selbst­verständlich auch Auslandsösterreicher ihr Wahlrecht ausüben können. Es war in den Medien fälschlicherweise immer wieder zu hören und zu lesen – im Fernsehen, in Zeitungen und auf anderen Plattformen , dass wir Freiheitliche angeblich gegen das Wahlrecht der Auslandsösterreicher sind. Dies muss ich hier entschieden verneinen! Selbstverständlich sagen wir Freiheitliche: Ja natürlich, wenn jemand nicht in Österreich wohnt, sondern seinen Wohnsitz im Ausland hat, dann soll er trotzdem von seinem Wahlrecht Gebrauch machen können.

Grundsätzlich ist zur Briefwahl zu sagen, dass es da viele Probleme gegeben hat und gibt. Wir vertreten die Meinung, dass die Möglichkeit der Briefwahl auf ein Minimum


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 26

beschränkt werden soll. Einer Möglichkeit zum Missbrauch darf keinesfalls Tür und Tor geöffnet werden.

Noch ein paar Worte zum Verfassungsgerichtshof: Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass vor diesem Erkenntnis, dass es eben zu einer Neuaustragung der Bundes­präsidentenstichwahl kommt, von vielen gesagt wurde: Ein solches Erkenntnis, ein solches Urteil ist unumstößlich, das wird akzeptiert, das wird anerkannt!

Es kann doch nicht sein, dass jetzt, da wir das Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes haben, genau diese Personen mit einer komplett anderen Meinung auf dem Parkett auftauchen und sagen: Ja eigentlich hat der Gerichtshof einen Fehler gemacht, das passt nicht, die Urteilsbegründung ist falsch! Das finde ich irgendwie schon sehr schäbig, und ich muss auch sagen, dass das Ansehen des Gerichtshofes angekratzt wurde. (Bundesrat Gödl: Mayer …!) – Ja, zum Beispiel ist er auch im ORF aufgetreten. (Bundesrat Gödl: Jeder hat freie Meinungsäußerung!) – Selbstverständlich hat jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung, nur ist es halt komisch, dass man innerhalb weniger Tage eine 180-Grad-Wendung macht, wenn einem offensichtlich das Urteil nicht passt. (Zwischenruf des Bundesrates Gödl.)

Abschließend (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Gödl): Ich hoffe selbst­verständlich, Herr Kollege, dass beim kommenden Wahlgang alles funktioniert und dass wir die Wahlen im Sinne der Gesetze und der Demokratie ordnungsgemäß abhal­ten werden.

Wir lehnen diese Gesetzesänderung, wie zuvor erklärt, ab und hoffen auf große Zustimmung für unseren Antrag, der einen guten Ansatz darstellt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


13.59.10

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahlverschiebung bereitet niemandem Freude. Ich denke, es gibt in ganz Österreich keinen Einzigen, der darüber glücklich ist, dass diese Wahl verschoben werden musste, und ganz sicherlich nicht – das möchte ich hier eindeutig betonen – die beiden Kandidaten, die jetzt zur Wahl stehen. Ich denke, dieser Marathon, der hier zu absolvieren und zu leisten ist, fordert wirklich sehr, sehr viel. Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Kandidaten als auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen langen Atem brauchen.

Ich möchte das Ganze mit ein paar Fakten untermauern: Am 24. April hatten wir Bundespräsidentenwahl in Österreich. Es war am 24. April und auch davor kein Geheimnis, dass es mit 99,9-prozentiger Sicherheit zu einer Stichwahl kommen würde – man konnte das bei den Kandidaten mathematisch herunterrechnen –, das hat eigentlich jeder von uns gewusst. Es war bei der Stichwahl am 22. Mai schon von vornherein, Wochen und Monate davor, die Rede, es würde ein Kopf-an-Kopf-Rennen werden. Am 22. Mai selbst hat ein Kandidat, nämlich Herr Hofer, gesagt: Mit den Wahlkarten ist es immer ein bisserl eigenartig! – Ich habe das extra herausgeschrie­ben.

Als dann das Ergebnis feststand, die Wahlkarten dazugezählt wurden und Herr Alexan­der Van der Bellen die Wahl gewonnen hatte, war es fast schon klar, dass die Wahl beeinsprucht wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Was ist denn das für eine Verschwö­rungstheorie?) Ein Einspruch am 7. Juni – es war fast der letzte Tag, nicht ganz, aber fast, an dem dies möglich war – hat das große Warum bei vielen Leuten aufflackern


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 27

lassen: Warum wird jetzt Einspruch erhoben? Heinz-Christian Strache hat gesagt: Nein, wir sind keine schlechten Verlierer, wir wollen aber alle Verfehlungen und Miss­bräuche, die bei dieser Wahl stattgefunden haben, geahndet wissen! Er hat noch dazu gesagt: Wir wissen sicher, dass hier Manipulation betrieben wurde!

Am 1. Juli 2016 hat der Verfassungsgerichtshof sein Urteil gesprochen und gesagt, die Wahl muss wiederholt werden. Ich denke mir, viele von euch wissen noch, wo sie an diesem 1. Juli waren. Also ich bin vor dem Fernseher gestanden und habe den Mund nicht mehr zubekommen, weil ich mir nicht habe vorstellen können, dass die Wahl wiederholt wird.

Ich war natürlich sehr neugierig, welche Manipulationen und Verfehlungen es wirklich gegeben hat. (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist ja nicht Aufgabe des Verfassungsge­richtshofes, das zu prüfen! Hallo?!) Der Verfassungsgerichtshof sagte dann, es haben keine tatsächlichen Manipulationen stattgefunden, aber es wäre möglich gewesen, Manipulationen hätten stattfinden können. Da war ich schon sehr verwundert, aber wie Christoph Längle vorhin gesagt hat, hat der Verfassungsgerichtshof ein Urteil gesprochen, und das Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen.

So, wir bekamen einen neuen Wahltermin: 2. Oktober 2016. Jetzt stellt sich heraus, Wahlkuverts lösen sich auf. Wenn sich Wahlkuverts auflösen, können Stimmzettel herausgenommen und wieder hineingesteckt werden. Wie hat das der Strache gesagt? – Es könnte ja ein Kreuzerl dazugemacht werden oder gleich zwei Kreuze, sodass der Stimmzettel ungültig ist. So etwas kann es nicht geben, und das war mit ein Grund dafür, dass man sich für die Verschiebung der Wahl ausgesprochen hat. (Bundesrat Krusche: Na ja! – Bundesrätin Mühlwerth: Und jetzt?) Gut, also möglich ist es, dass es Manipulationen gibt. Jetzt ist man zusammengetreten und hat eine Verschiebung der Wahl beschlossen, da Manipulationen hätten stattfinden können, und zwar – diesen Beschluss, den wir heute behandeln  eine Verschiebung auf 4. Dezember 2016.

Was ist jetzt los? – Jetzt kommt die große Frage (Bundesrat Samt: Jetzt kommt’s!): Die FPÖ ist dagegen. Die FPÖ ist dagegen, trotz des Grundes, den Sie vorher genannt haben, dass mögliche Manipulationen stattfinden könnten, was ein Grund dafür war, dass die Wahl angefochten wurde, sind Sie jetzt dagegen, dass die Wahl verschoben wird. (Bundesrat Jenewein: Das ist zu sophisticated! Das haben wir jetzt nicht verstanden!) – Das denke ich mir eh.

Jetzt stellt sich nämlich die große Frage: Warum wurde die erste Wahl wiederholt? Wurde die erste Wahl wiederholt, weil möglicherweise Manipulationen hätten stattfin­den können? – Das sagt der Verfassungsgerichtshof. Warum hat die Freiheitliche Partei die Wahl angefochten? – Weil möglicherweise Manipulationen hätten stattfinden können oder weil der Kandidat nicht das Ergebnis hatte, das Sie gerne hätten? (Bundesrat Krusche: Was ist das jetzt für eine Spekulation?) Das wäre der andere Grund: Wir haben keine Möglichkeit, das jetzt schon festzustellen, also sind wir jetzt einmal dagegen; und vorher, als der eigene Kandidat gewackelt hat oder überhaupt nicht da war – sagen wir nicht, er hat gewackelt, sondern eigentlich hat er verloren –, haben wir eine neue Wahl gemacht! (Bundesrat Herbert: Das ist eine sehr eigenwillige Logik, Frau Kollegin!)

Bei Briefwahlstimmen wird nämlich grundsätzlich getrickst, sagt Heinz-Christian Strache. (Bundesrätin Mühlwerth: Hat er nicht!) Der Trick der Koalition ist nämlich, dass der Kleber nicht hält, weil man Hofer um seinen Gewinn bringen will. (Bundesrat Samt: Das haben nicht einmal noch wir behauptet!) Jetzt denke ich mir, das wird zu einer Farce, die ja schon gar nicht mehr zu ertragen ist. Nur, weil ich nicht bekomme, was ich möchte, fechte ich eine Wahl an, lasse so lange wählen, bis mir das Urteil


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passt, und stimme aber nicht mit, wenn es wirkliche Manipulationen geben kann. Ich frage mich ernsthaft, wie das möglich sein kann! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Herbert: Sie sollten aufhören zu reden, bevor der Strudel immer größer wird! – Bundesrat Jenewein: Sie reden sich in einen Strudel hinein!)

Frau Kollegin Mühlwerth hat vorhin gesagt, dass SPÖ-Leute, ÖVP-Leute immer wieder Fehler machen, Dinge in den Gemeinden tun, die nicht in Ordnung sind. – Ja, es stimmt, es passieren sicher überall Fehler, ich gebe das sehr gerne zu. Ich war schon sehr oft in allen möglichen Wahlgremien dabei; ob das die fliegende Wahlkommission ist, ob das die Wahl in meiner eigenen Gemeinde, im eigenen Sprengel ist, ich bin sehr oft dabei gewesen. Es können Fehler passieren, das ist richtig, wir alle sind Menschen; aber andere immer anzuschütten und selbst nicht zu schauen, ist kein Weg, wie wir in einer Demokratie zusammenleben und zu einer gemeinsamen Sache kommen können.

Ein FPÖ-Mann aus Niederösterreich hat eine Unterstützungserklärung unterschrieben, selbst unterschrieben, auf der sogar ein Toter unterschrieben hat; das war bei der Gemeinderatswahl, er ist auch angezeigt worden. (Bundesrat Jenewein: Reden wir über die Verurteilung der SPÖ-Bürgermeister im Burgenland! Können wir gerne machen! – Ruf bei der FPÖ: Wie war das in Vorarlberg?) Wir können auch solche Sachen aufdecken. Ich glaube nicht, dass das der Demokratie in irgendeiner Form zuträglich ist. Ich glaube eher, dass es notwendig ist, dass wir … (Bundesrätin Mühlwerth: Was willst du uns sagen? – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsident Mario Lindner: Meine Damen und Herren, Frau Bundesrätin Posch-Gruska ist am Wort.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (fortsetzend): Die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen dürften auf sehr viel draufkommen, daher sind sie jetzt nervös. (Bun­desrat Jenewein: Na genau!)

Behinderten Personen Wahlkarten auszustellen oder nicht auszustellen, ist eine wirklich riesige Frage: Wer wird feststellen, ab wann jemand behindert ist? Heute kommt der Gutachter, die Person ist gerade nicht gut drauf, dann darf sie nicht wählen? – Das alles hatten wir schon einmal, dass manche Menschen nicht wählen durften. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist die Keule, mit der geht alles!) Ich glaube, dass das ein sehr, sehr großes Thema ist, das auch sehr viele Probleme aufwerfen wird.

Ich möchte hier an dieser Stelle – Kollege Längle hat es vorhin auch schon gemacht – wirklich allen Wahlbeisitzern und Wahlbeisitzerinnen ein herzliches Dankeschön sagen. Sie machen das in ihrer Freizeit, sie machen das ehrenamtlich, und sie werden jetzt noch zum Gespött von sehr vielen Leuten. Ich glaube, dass das nicht notwendig ist, sondern dass wir wirklich – der 4. Dezember wird für uns noch eine große Heraus­forderung sein – schauen müssen, dass unsere Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer den Dank und die Anerkennung bekommen, die sie auch verdienen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Abschließend möchte ich uns alle dazu aufrufen, den Leuten wieder Mut zu machen, wählen zu gehen, den Leuten zu zeigen, dass Demokratie etwas Wichtiges ist, und den Leuten wiederum das Vertrauen in die Politik zurückzugeben. Polemische Politik, die auf gegenseitiges Anschütten abzielt, sollte einfach nicht mehr an der Tagesord-nung sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 29

14.08


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Sobotka. – Bitte, Herr Bundesminister.

14.08.12

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrter Herr Vorsit­zen­der! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Bundesrätinnen! Werte Bundes­räte! Zu der an mich gestellten Frage, wie viele Kuverts schadhaft waren: Es sind mehrere Hundert. Wir haben die Wahlbehörden in der Woche vom 5. bis zum 12. Sep­tember dieses Jahres telefonisch befragt. Wie viele es genau sind, was für die Scha­densersatzfrage relevant ist, wird derzeit erhoben. Die Republik vertritt dort anwaltlich die Finanzprokuratur.

Was die Frage der Qualitätskontrolle anlangt: Die Qualitätskontrolle liegt laut Aus­schreibungstext bei der Firma, die die EU-weite Ausschreibung vor Jahren – das war nicht in meiner Amtszeit – gewonnen hat. Sie liegt also dort und wurde auch dement-sprechend durchgeführt. Die Chargen, die gezogen wurden, sind dort auch vorhanden. Das ist ein laufendes Verfahren, daher bitte ich Sie auch hier: Bevor dieses Verfahren abgeschlossen ist, können wir Ihnen keine detailliertere Auskunft geben. Wenn das Verfahren beendet ist, werden wir natürlich alle Abgeordneten umfassend informieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.09


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.09.35

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte schon voraus­schicken, dass wir in der derzeitigen Situation wesentlich dazu beitragen, nicht nur die Bevölkerung zu verunsichern, sondern auch das Amt und das Image des Bundes­präsidenten infrage zu stellen, Frau Kollegin Mühlwerth. Das ist an und für sich ein großes Problem, das sich im Zuge der Diskussion entwickelt hat.

Ich stimme zu, wenn man sagt, es ist im Wahlbereich, bei den Wahlgesetzen einiges zu adaptieren. Da muss man nachschärfen, da muss man nachbessern, und es sind auch alle eingeladen, mitzuarbeiten, dass das relativ rasch, vielleicht sogar noch in diesem Jahr, zur Umsetzung kommt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Freiheitliche Partei da mitgehen wird. Etwas, das von euch Freiheitlichen immer wieder als prob­lematisch aufgeworfen wird, ist die Briefwahl. Die Briefwahl ist in der derzeitigen Situation auch ein Zukunftsmodell, weil viele Menschen einfach nicht mehr zur Wahl gehen wollen, sondern mittels Briefwahl wählen wollen. Wie wir sehen, gibt es bei jedem Wahlgang eine gesteigerte Akzeptanz, mehr Bedarf nach Briefwahl, und wir müssen natürlich schauen, dass wir den Menschen Möglichkeiten geben, zu wählen, und sie nicht einfach vor die Wahlurnen und in die Wahllokale zwingen.

Wenn ihr jetzt angedeutet oder gesagt habt, wir sollen doch die Wahl am 2. Oktober durchführen und die Briefwahl streichen, dann wisst ihr genauso wie ich, dass das verfassungswidrig wäre und es wieder Möglichkeiten gegeben hätte, die Wahl anzufechten. Wir wollen mittels dieser Gesetzesänderung jetzt einfach schauen, dass wir nicht wieder bei der ersten österreichischen Wahlanfechtungspartei landen, die die Wahl dann wieder in dieser Form anficht. Das wollen wir nicht!

Es gibt – weil ich das Image des Bundespräsidenten erwähnt habe – nicht wenige, die feststellen: Brauchen wir überhaupt noch einen Präsidenten? Die Aufgaben werden doch vom Gremium der Nationalratspräsidenten in hervorragender Weise und zur Zufriedenheit vieler erledigt; die Präsidentin macht Eröffnungen, sie vertritt die Republik nach außen, das funktioniert bestens! – Das sind Stammtischgespräche, bei denen viele eurer Leute mit dabei sind.


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Ich möchte hier klar und deutlich festhalten, dass wir das Bundespräsidentenamt nicht darauf reduzieren und das Amt nicht weiter kleinreden dürfen. Der österreichische Bundespräsident war immer ein Garant für Völkerverständigung, für wirtschaftliche Kontakte und Demokratie. Alle Bundespräsidenten haben unser Land auch im Ausland hervorragend vertreten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Zur aktuellen Situation: Es ist völlig deplatziert, dieses Desaster mit den Wahlkuverts dem Innenminister in die Schuhe zu schieben. Wenn man das nämlich weiterdenkt, müsste der Innenminister sozusagen jedes Wahlkuvert auch noch persönlich kleben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das wär was! – Bundesrat Jenewein: Sag das dem Schieder, der will gleich einen U-Ausschuss!) Das ist Nonsens! Ich stelle fest, unser Innenminister Sobotka ist kein Sacklpicker, sondern ein hart arbeitender Minister, der mit viel Kompetenz für die Sicherheitslage und für die Sicherheit in Österreich höchste Verantwortung zeigt. Das möchte ich hier deponiert haben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei SPÖ und Grünen.) Frau Kollegin Mühlwerth, das möchte ich Ihnen ins Stammbuch schreiben.

Es ist mir auch ganz wichtig, dass wir mit diesen Wahlgängen, mit dieser Situation die Menschen nicht überfordern. Ich bin mir nicht sicher, wie lange das die Menschen noch mitmachen. Frau Kollegin Mühlwerth, man kann alles übertreiben. So lange wählen lassen, bis ein freiheitlicher Kandidat gewinnt (Bundesrätin Mühlwerth: Wer macht das? Wir haben das nicht gemacht!), das kann vielleicht auch einmal danebengehen. Ich kenne diese Situation.

Es wurde der Verfassungsgerichtshof angesprochen, und Kollege Längle hat es als schäbig bezeichnet, dass man das Urteil in Österreich diskutiert. – Selbstverständlich soll man auch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes diskutieren können. Schäbig finde ich es nicht, wenn ein Verfassungsexperte das infrage stellt. Man muss aber noch einmal klar und deutlich festhalten: Der Verfassungsgerichtshof hat in keiner Weise Unregelmäßigkeiten im Sinne von Wahlmanipulationen festgestellt. Es gab einige formale Fehler – dass man Wahlkuverts zu früh geöffnet hat –, aber es wurden keine Wahlverfälschungen und keine Wahlmanipulationen festgestellt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war auch nicht seine Aufgabe! … Äpfel und Birnen! – Zwischenruf des Bundes­rates Stögmüller.) Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich stelle aber fest, bei der FPÖ sind nach wie vor genug finanzielle Ressourcen vorhanden, um weitere Wahlgänge zu finanzieren. Insgesamt kostet das den Steuer­zahler, inklusive der Wahl im Dezember, 54 Millionen €. Eine Bundespräsidentenwahl kostet 54 Millionen €! Das ist auch Steuergeld, na klar! Es stellt sich so dar: Drei Wahlgänge à 10 Millionen sind 30 Millionen €, Portokosten von 4 Millionen € – gut, da profitieren wir wieder, weil die Post zum Teil im Staatseigentum ist – und Wahlkampf­kosten von über 20 Millionen €. Ja, das ist auch Steuergeld, das kommt aus der Parteienfinanzierung, und die kommt nun einmal vom Staat.

Es ist an und für sich unglaublich, dass wir so viel Geld – 54 Millionen € – für eine Bundespräsidentenwahl ausgeben können. Ein Ende ist vielleicht gar nicht einmal abzusehen. (Bundesrat Krusche: Ist jetzt der Verfassungsgerichtshof verantwortlich? Verklagen wir den?) – Wer hat geklagt? (Bundesrat Jenewein: Ah das hätten wir nicht tun sollen?) Die Freiheitlichen haben geklagt. Ihr habt ja offensichtlich genug Geld, da sind noch Ressourcen vorhanden. Jawohl, die Freiheitlichen zahlen und finanzieren den Staat.

Ich bin inzwischen auch der Meinung des niederösterreichischen Landtagspräsidenten, meines guten Freundes Hans Penz, der sagt: Man könnte dieses Amt auch durch die Bundesversammlung wählen lassen, durch den Nationalrat und den Bundesrat, da


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wäre der Bundesrat wieder aufgewertet. (Bundesrat Stögmüller: Dann hätten wir jetzt Khol oder Hundstorfer!) Das würde uns viel Geld ersparen, das würde uns Hickhack ersparen. (Ruf bei der FPÖ: Da bin ich mir nicht so sicher!) Das würde uns auch politische Auseinandersetzungen ersparen, bei denen Horrorszenarien an die Wand gemalt werden, die mit dem Amt des Bundespräsidenten überhaupt nichts zu tun haben. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Kollege Stögmüller, wenn das in Deutschland – das ist ein bisschen größer als Österreich – funktioniert, dann kann das auch bei uns funktionieren. In Deutschland waren das hervorragende Persönlichkeiten, vielleicht darf ich ein paar aufzählen: Theodor Heuss – ein super Staatsmann –, Gustav Heinemann, Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Johannes Rau und, der aktuelle Präsident, Joachim Gauck – Politiker von Weltruhm und Weltruf. (Bundesrat Meißl: Da hast du einen ausgelassen! Wulff hast du vergessen!) Das können wir in Österreich auch so umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor die Aufregung zu groß wird: Wir verschieben die Wahl auf 4. Dezember, weil wir nicht wollen, dass sich neuerlich Anfech­tungsgründe ergeben. Das hat auch mit politischer Verantwortung zu tun, und die Freiheitliche Partei sollte dankbar sein, mitstimmen und keine Einspruchsanträge einbringen, weil sie sich immer wieder als Hüterin der Demokratie aufspielt. Ihr seid die Hüter der Demokratie, und wir wollen dem Demokratieverständnis nach, dass es keine Wahlanfechtung geben wird.

Um unserer Verantwortung als Politiker gerecht zu werden, wollen wir in dieser Länderkammer mit großer Mehrheit festhalten, dass jeder in Österreich sein Wahlrecht ausüben kann und dass auch die Neuwähler, die jungen, die das Wahlalter erreicht haben, mit dabei sind. Deshalb gibt es auch von meiner Fraktion keine Zustimmung zu diesem Einspruchsantrag. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.18


Präsident Mario Lindner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


14.18.25

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als achter Rednerin ist mir naturgemäß schon ziemlich viel vorweggenommen worden. Ich will heute nicht mehr alles wieder­holen, aber das Wahlrecht – um das auch noch zu betonen und darauf zu pochen – ist ein Grundpfeiler einer Demokratie. Dabei ist die Briefwahl ein wichtiger Punkt, der eingehalten und auch unbedingt wahrgenommen werden muss.

Vonseiten der FPÖ habe ich gerade vorhin gehört: Na ja, wir brauchen die Briefwahl deswegen, weil unsere Gesellschaft so bequem geworden ist. – Das stimmt einfach nicht. Es gibt einfach irrsinnig viele Österreicher und Österreicherinnen, die am Wahl­tag arbeiten müssen. Das sind zum Beispiel die PolizistInnen, die BusfahrerInnen, die KellnerInnen, die ÄrztInnen, Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen. Das sind Kran­kenpfleger und Krankenschwestern, generell FabriksarbeiterInnen, und am 4. Dezem­ber in Tirol sind es zum Beispiel auch alle SkilehrerInnen, alle Liftwarte und Liftwartin­nen, alle PistenretterInnen und ArbeiterInnen im Tourismus generell, die am Sonntag arbeiten müssen. (Bundesrätin Mühlwerth: Die haben bis jetzt auch wählen können! – Bundesrat Rösch: Die kriegen alle frei!) Auch der schon erwähnte vorgezogene Wahltag bringt da nichts, er kann das auch nicht abdecken, weil ja auch am vorge­zogenen Wahltag nicht alle freihaben.

Die Briefwahl ist aus unserer Sicht wirklich die einzige Lösung, die man anwenden kann. Die fliegende Wahlkommission, die seitens der FPÖ angesprochen wurde, kann


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 32

eben auch nicht alles abdecken. Sie kann nicht auf den Skipisten und in den Skihütten unterwegs sein und dort die Wahlkarten in Empfang nehmen.

Natürlich ist das gesamte Wahlrecht auch aus unserer Sicht nicht ideal. Wir haben in den vergangenen Jahren auch schon sehr viele Änderungsvorschläge eingebracht, und es gibt sehr viel Verbesserungspotenzial. An dieser Reform des Wahlrechts wird auch gearbeitet werden, es wird Reformkommissionen geben, und die Ausschüsse werden daran arbeiten, aber dass das vor der Bundespräsidentenwahl nicht mit der Gründlichkeit, die erforderlich ist, umgesetzt werden kann, muss ich, glaube ich, nicht erklären. Das ist unmöglich. Wir würden sonst erst in eineinhalb Jahren das nächste Mal wählen.

Die FPÖ möchte ja für diesen Wahlgang komplett auf die Briefwahl verzichten und als Termin den 2. Oktober einhalten. Was das bedeuten würde, ist auch schon ein wenig angesprochen worden: Bis zu 800 000 Österreicher und Österreicherinnen würden um ihr Wahlrecht gebracht werden. So viele wären von der Wahl ausgeschlossen, wenn man von der Zahl der bei der ersten Stichwahl beantragten Wahlkarten ausgeht. Es wären all jene, die ihre Wahlkarten schon abgegeben haben, da diese ja für ungültig erklärt würden. (Bundesrätin Mühlwerth: Die zählen sowieso nicht!) Es wären all jene, die arbeiten müssen und am Wahlsonntag nicht mit ihrer Wahlkarte in ein Wahllokal gehen können, und natürlich alle Auslandsösterreicher und -österreicherinnen, die von der Wahl am 2. Oktober ausgeschlossen würden. (Bundesrat Samt: Das ist eine falsche Darstellung, Frau Kollegin! Das stimmt doch nicht! Sie erzählen die Unwahr­heit, Frau Kollegin! Das ist falsch!)

Ich und auch die Grünen sind nicht davon begeistert, dass es zu einer neuerlichen Verschiebung der Stichwahl kommt. Das kostet sehr viel Geld. Die WahlwerberInnen müssen wirklich sehr viel Geld in die Hand nehmen, obwohl sie absolut keine Schuld tragen, obwohl sie keine Schuld trifft. Die Plakate hängen schon, und zumindest ein Wahlwerber hat den 2. Oktober als Wahltermin auf die Wahlplakate drucken lassen. Der zweite Wahlwerber hat auf die Angabe von Terminen direkt auf den Plakaten verzichtet – aus welchen Gründen auch immer. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Ich möchte abschließend – wer weiß, wer aller die Debatte online via Livestream mitverfolgt – noch einmal ganz kurz darauf hinweisen, wer durch diese Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes in das Wählerverzeichnis für die Wahl am 4. Dezember miteingeschlossen ist: Das sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bis zum 4. Dezember 16 Jahre alt werden, das sind alle, die bis zum Stichtag am 27. September, also kommenden Dienstag, die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, und das sind alle AuslandsösterreicherInnen, die sich noch bis zum 27. Sep­tember in die Wählerevidenz eintragen lassen, dann hoffentlich auch eine Wahlkarte beantragen und wählen gehen. – Danke schön.

Ich wünsche uns allen einen reibungslosen Ablauf der Bundespräsidentenstich­wahl­wiederholung am 4. Dezember. – Danke sehr. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.22


Präsident Mario Lindner: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


14.23.11

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt sehr aufschlussreich: Am Anfang der Debatte hat man zunächst ge-


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 33

glaubt, da ist die Luft raus, nachdem das Thema schon im Nationalrat stundenlang debattiert worden ist. Jetzt, am Ende der Debatte, Gott sei Dank, in der zweiten Runde, ist dann doch noch ein bisschen Luft hineingekommen.

Ich möchte hier durchaus die Möglichkeit in Anspruch nehmen, mich auch noch dazu zu äußern. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.– Herr Kollege! Ich darf all jenen, die in ihren Redebeiträgen das Urteil des VfGH direkt oder indirekt als unver­ständlich tituliert haben, die Literatur, die hier im Haus, im Parlamentsshop, käuflich zu erwerben ist, sehr ans Herz legen. (Bundesrat Mayer: Man kann es ja diskutieren!) Das Buch heißt „Politik in Österreich“, ist von Dachs und Gerlich und im MANZ-Verlag erschienen. Leider ist die letzte Auflage aus dem Jahr 2002, es hat sich aber in dieser Frage nicht unbedingt etwas verändert. Sie können auf Seite 139 nachlesen, wie der VfGH in Österreich bestellt wird. Diesbezüglich schreiben Dachs und Gerlich: Selbst­verständlich ist der VfGH ein politisch beschicktes Organ.

Also bitte schön! Wer beschickt es denn? – Das sind interessanterweise jene Parteien, deren Vertreter hier heute vorgetreten sind und gemeint haben: Na ja, also das ist schon hinterfragenswert und diskutierbar. – Interessant ist: Es ist immer dann hinter­fragenswert und diskutierbar, wenn ein Urteil fällt, das einem selbst nicht gefällt. Wenn es ein Urteil ist, das vielleicht einen anderen politischen Bereich betrifft, der einen persönlich nicht tangiert, dann ist es natürlich okay. Dann muss man das einfach ohne Wenn und Aber zur Kenntnis nehmen. Das einmal nur dazu.

Der Herr Kollege von der ÖVP hat ja zuerst gemeint: Na ja, diese Kritik bezüglich der Wahlkarten sollte man nicht so übertreiben, die Freiheitlichen übertreiben wieder einmal, denn das ist ja nur diesmal aufgetreten, und der VfGH hat ja bei seiner Prüfung keine Manipulationen entdeckt.

Erstens, und das ist einmal klar und deutlich festzuhalten: Das war auch nicht der Prüfauftrag des VfGH, und er hat es auch nicht geprüft. Wer den Schriftsatz kennt und gelesen hat, und vor allem nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hat, weiß, dass der VfGH darin dezidiert feststellt, dass dieser Vorwurf von ihm nicht geprüft wurde. Das als Beispiel zu nehmen und zu sagen: Die haben ja keine Manipulationen fest­gestellt!, ist nichts anderes … (Bundesrat Stögmüller: Ihr verkauft es aber so! Opferrolle!) – Herr Kollege, hören Sie zu! Es hat sich bewährt zuzuhören, danach können Sie kritisieren.

Wir wissen aus der Vergangenheit – und das können wir hier schon erwähnen –, dass die Wahlkarten immer wieder zu Problemen geführt haben. Ich darf Ihnen Hohenems im Jahr 2015 in Erinnerung rufen, Herr Kollege aus Vorarlberg: Was ist denn pas­siert? – Wahlkartenmanipulation! Zack, aufgehoben, Neuwahl, und auf einmal war es anders. Im Jahr 2010 in Unterrabnitz-Schwendgraben, der Ortsparteivorsitzende ist von einer politischen Partei, die auch in dieser zweiten Kammer vertreten ist – ich werde sie jetzt nicht namentlich nennen, weil ich nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen möchte –: Manipulation bei der Bürgermeisterwahl durch Wahlkarten. Im Jahr 2009, Dellach im Drautal: ebenfalls Manipulation durch Wahlkarten.

Das ist ja nichts Neues, und es ist auch nicht so, als hätte sich der VfGH in der Ver­gangenheit noch nie damit beschäftigt. Insofern ist es sehr interessant, dass gerade von der ÖVP heute zweimal oder zumindest einmal durchaus die Idee und Diskussion hinsichtlich E-Votings aufgegriffen wurde. Das ist etwas, worüber wir diskutieren sollten. Ich sage Ihnen aber auch gleich, dass das in der Vergangenheit nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa – und wir haben zumindest vergleichbare Wahlsysteme – zu großer Verunsicherung geführt hat.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 34

Am 13. Dezember 2011 hat der VfGH in seinem Erkenntnis über die Aufhebung der ÖH-Wahl festgestellt, dass das E-Voting eines der Grundprobleme dafür dargestellt hat, dass diese Wahl nicht akzeptiert werden konnte, da die technischen Voraus­set­zungen, um nachvollziehbar zu machen, wer denn im Endeffekt die Stimme abge­geben hat, zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben waren. Wenn wir andere Systeme hätten, dann wäre es gut. Nur kann ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung sagen: Ich habe an der Universität eine Seminararbeit zu genau diesem Problem verfasst. Und im Jahr 2014 war das auch laut Aussage des Herrn Stein aus dem BMI – den ich nämlich dazu interviewt habe – nicht möglich, oder zumindest gab es nicht die technischen Voraussetzungen dafür.

Prinzipiell sage ich Ihnen: Sowohl Finnland als auch die Bundesrepublik Deutschland als auch Norwegen haben ihre in diese Richtung gehenden Tendenzen wieder auf­gegeben. Wenn Sie mit der Schweiz argumentieren, gebe ich Ihnen recht, da haben Sie völlig recht. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Wahlcomputer wieder aufgegeben. Norwegen hat es überhaupt eingestellt. Sie haben die rechtlichen Voraus­setzungen mittlerweile so geändert, dass es nicht mehr möglich ist, E-Voting umzu­setzen, obwohl sie schon E-Voting-Systeme im Land gehabt haben. Dasselbe gilt für Finnland. (Bundesrat Gödl: Estland?) Das sind auch nicht unbedingt Demokratien, in deren Zusammenhang man sagt: Na ja, das ist mit Uganda oder Simbabwe ver­gleichbar. – Das muss man auch einmal deutlich sagen. Also diese Leute beschäftigen sich schon auch damit. (Beifall bei der FPÖ.)

Und die größte Chuzpe, die ich heute hier gehört habe, war der indirekte Vorwurf, wie viel diese Wahl kostet und wer sie angefochten hat – Umkehrschluss: Wer sie ange­fochten hat, ist schuld daran, dass das so viel kostet. Es ist schon interessant, dass gerade hier am Rednerpult der zweiten Parlamentskammer dieser Vorwurf gemacht wird, einer Kammer, die jedes Jahr in unregelmäßigen Abständen zur Diskussion steht: Können wir die nicht einsparen? Brauchen wir die Leute dort überhaupt? Was kostet das überhaupt? Wäre es nicht gescheit, das überhaupt ersatzlos zu streichen?

Dass das von jemandem kommt, dessen Partei eine Regierungspartei ist, passt in jenes Bild, das es in regelmäßigen Abständen von verschiedenen Landesgruppen, sowohl von SPÖ- als auch ÖVP-Landeshauptleuten, gegeben hat – ich spreche deutlich –, die regelmäßig die Abschaffung des Bundesrates gefordert haben. Meines Wissens … (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Wie der Dörfler?! Der Dörfler hat gesagt, wir brauchen keinen Bundesrat! – Bundesrat Novak: Jetzt sitzt er da! – Unruhe im Sitzungssaal. – Präsident Lindner gibt das Glocken­zeichen.) – Danke, Herr Vorsitzender, aber ich besitze die Kraft, mich hier durchzu­setzen.

Meines Wissens gibt es einen Beschluss der ÖVP Salzburg, den Bundesrat ersatzlos zu streichen. Es kann gern der Vertreter der ÖVP Salzburg herauskommen und sagen, dass das nicht der Fall ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind schwerwiegende Dinge – und ich meine das so –, mit denen wir uns selbst ad absurdum führen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, aber das Interessante ist … (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, ja, Herr Kollege! Ich werde Ihnen etwas sagen …

 


Präsident Mario Lindner: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass sich Herr Bundesrat Jenewein selbst durchsetzen kann, aber der Lärmpegel wird so hoch, dass wir, speziell hier auf dem Präsidium, nichts mehr verstehen. Ich bitte, etwas leiser zu sein. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (fortsetzend): Danke schön. Altbundeskanzler Schmidt hat einmal gesagt: Eine Parlamentsversammlung ist keine Veranstaltung, bei


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 35

der man sich nur freundlich miteinander unterhält. Das ist schon in Ordnung, es kann ja auch kontroversiell sein.

Da mittlerweile etwas über Kollegen Dörfler gesagt wurde: Man kann ja auch ge­scheiter werden. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich weiß, Ihnen fällt es schwer, das zu verstehen. Manche werden eben nicht ge­scheiter, die bleiben dann über, aber im Endeffekt sollte man mit Aussagen wie: Na ja, was das kostet! Derjenige, der es beeinsprucht hat, ist eigentlich schuld daran, dass das so viel kostet!, immer vorsichtig sein, denn jede Demokratie kostet Geld – darin sind wir uns einig. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Jetzt könnte man natürlich auch sagen: Dann schaffen wir all jene Institutionen in diesem Land ab, die Geld kosten, oder reduzieren sie ganz massiv! Wir haben ja seit dem EU-Beitritt, seit dem 1. Jänner 1995, ohnehin eine weitere Entscheidungskammer, es gibt das Europäische Parlament. Also warum nehmen wir nicht auf nationaler Ebene eine Kammer weg? – Das kann man alles tun. Ich sage Ihnen nur: Wenn wir anfangen, uns selbst so tief ins Fleisch zu schneiden, brauchen wir uns im Endeffekt nicht zu wundern, wenn es in den Ländern, in den Gemeinden keine Vertretungen mehr gibt. Das ist eine Erkenntnis, die mittlerweile alle haben sollten: Wenn etwas einmal weg ist, dann ist es weg. So ist das. Und dann kommt niemand mehr auf die Idee und sagt: Dann machen wir es neu, dann bauen wir ein neues System auf!

Darum finde ich es wirklich nicht sonderlich gescheit zu sagen: Das kostet so viel Geld. – Wenn wir mit dieser Argumentation weiterfahren, dann werden wir diese Debatte in Zukunft in all jenen Bereichen führen, die viel Geld kosten. Wir wissen alle, dass das viel Geld kostet. Wenn es uns das nicht wert ist, dann schaffen wir es ab! Meiner Meinung nach sollten wir das jedoch nicht tun.

Das war mein Schlusswort, Herr Kollege. Es sollte ein versöhnliches sein, auch in deine Richtung. Aber ich sage Ihnen eines: Es hat sich in den vergangenen Jahren – und ich habe Ihnen dazu Beispiele vorgelesen – immer wieder gezeigt, dass es Prob­leme gibt. Der VfGH hat im Jahr 2011 selbst festgestellt, dass es Probleme mit den Wahlkarten gibt, und er hat auch festgestellt, dass mit diesem System im Jahr 2011 das geheime und persönliche Wahlrecht nicht garantiert ist. Seit dem Jahr 2011 haben wir nichts repariert, man hat einfach die Kritik von Holzinger – es war übrigens damals derselbe Vorsitzende wie heute – stehen gelassen. Jetzt haben wir das Problem, und es tun wiederum alle so, als hätten wir davon nichts gewusst. – Nein, wir haben es gewusst. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33


Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gelangen zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 36

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.34.03Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Mario Lindner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, zu verle­sen, damit dieser entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.)

Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begrün­dung Einspruch zu erheben, ein (Beilage 1/1).

Abstimmung: Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches mit der beigegebenen Begründung (Beilage 1/1) wird abgelehnt.

Der Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

14.36.42Einlauf

 


Präsident Mario Lindner: Ich gebe bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 3170/J-BR/2016 bis 3173/J-BR/2016, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 6. Oktober 2016, 9 Uhr, in Aussicht genommen.


BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 37

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterlie­gen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 4. Oktober 2016, 14 Uhr, vorgesehen.

Ich wünsche einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.

14.37.25Schluss der Sitzung: 14.37 Uhr

 

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