BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 36

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Freiheit bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Konsumentenschutzstandards, und das ist für den Tourismus in Österreich zu begrüßen.

Nicht nur für die Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern auch für die Beschäf­tigten im Tourismus ist das ein ganz wichtiger Schritt. – Ein herzliches Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.49


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesrat Mag. Pisec das Wort erteilen. – Bitte.

 


10.49.20

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Seeber, willkommen im Bundesrat! Ich möchte Ihre/deine Rede als die eines Erstredners nicht kritisieren – es ist üblich, dass man das nicht tut –, aber Folgendes darf ich dazu anmerken: Du seist ein „Positivist“, hast du gesagt; aber Positivismus ist eine philosophische Weltanschauung, die alles Transzendentale ablehnt. Sie kommt aus dem 19. Jahrhundert und fokussiert sich auf das Irdische, auf die Realität, auf Entitäten. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Ja, das ist ja nicht schlecht, aber was ich sagen wollte, ist: Man schaut dabei der Realität ins Auge, und das haben die Ökonomen im 19. Jahrhundert getan: der Realität ins Auge geschaut!

Auch wir Unternehmer müssen der Realität ins Auge schauen. Daher ist Vertrauen allein zu wenig. Wir Unternehmer können auch rechnen, und da schaut es in Öster­reich ein bisschen anders aus. Auch das möchte ich hinsichtlich dieses Gesetzes erwähnen.

Nun zum vorliegenden Gesetz: Wir Freiheitliche unterstützen selbstverständlich dieses Gesetz, weil es vonseiten des Tourismus kommt und uns der Tourismus sehr wichtig ist. Österreich ist insbesondere ein Tourismusland, daher muss die Wettbewerbs­fähigkeit der österreichischen Hoteliers beziehungsweise der österreichischen Betriebe sichergestellt werden. Der freie Markt muss offen und die Wettbewerbsfähigkeit gege­ben sein. Wir wollen diese Knebelungsverträge zwischen den Internetplattformen und der Hotellerie natürlich nicht, daher wollen wir keine Bestpreisklausel. Diese gehört abgeschafft, das ist vollkommen richtig. Die Vertragsfreiheit muss für jeden Hotelier in Österreich möglich sein, er muss selbst entscheiden können, mit welchen Internetplatt­formen er arbeiten möchte, und vor allem, zu welchen Preisen und zu welchen Konditionen.

Was ist interessant an diesem Gesetz? – Wer hinter die Kulissen schaut, dem tun sich einige Erkenntnisse über die österreichische Wirtschaftskultur auf. Womit haben wir es denn da zu tun?

In Deutschland ist die Entscheidung zu einem solchen Gesetz über das Bundeskar­tellamt gefällt worden, und zwar bereits im Jänner 2015. Das Bundeskartellamt hat in Deutschland zu Recht festgestellt: Wir wollen diese Marktkonzentration nicht. – Booking.com hat, wie wir alle wissen, mit 50 Prozent in Deutschland und sogar 60 Prozent in Österreich die Marktführerschaft inne. Zweiter ist der deutsche Betrieb – in Österreich so ähnlich gelagert – HRS, Dritter ist Expedia. Diese drei haben eine unglaubliche Marktkonzentration und bilden ein Kartell. Daher hat das Bundes­kartellamt zu Recht entschieden: Nein, das geht nicht, das muss falsifiziert werden, das derzeit gültige Gesetz gehört weg.

In Österreich hingegen – und das ist das Interessante – gibt es die Wettbewerbs­behörde, die im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, und diese hat anders ent­schieden. Sie hat gesagt: In Österreich ist das kein Problem, hier ist diese Marktkon-


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