BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 57

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So gesehen ist das einmal mehr eine Bestimmung, die aus rechtlicher Sicht völlig abzulehnen ist und natürlich vom moralischen Gesichtspunkt her überhaupt keine Berechtigung hat. Diese neuerliche Besoldungsveränderung oder diese Besoldungs­reform stellt einmal mehr eine bestimmte Botschaft dieser Bundesregierung gegenüber den Vertragsbediensteten und Beamten – also allen Bediensteten des öffentlichen Dienstes – dar: Ihr seid es uns nicht wert! Ihr seid uns jene 3 Milliarden €, die dieses Gesetz an Einsparungen bringen soll und die auf Kosten der pensionsrechtlichen Ansprüche der öffentlich Bediensteten – zugunsten einer offensichtlich schlecht geführten Bundeswirtschaftspolitik – abgezogen werden sollen, nicht wert!

Man findet hier offensichtlich dringend finanziellen Ausgleichsbedarf, deshalb sagt man den Bediensteten: Wir greifen auf eure pensionsrechtlichen Ansprüche zurück, ihr bezahlt den Schlamassel, den wir als Bundesregierung angerichtet haben. – Eine erstaunliche Vorgangsweise. Wenn ich mir ähnliche Vorgehensweisen veranschau­liche, die noch nicht stattgefunden haben, oder wenn das ein privater österreichischer Großbetrieb machen würde, wären uns Klassenkampfaufmärsche auf der Ringstraße gewiss.

Wenn ein privater Betrieb die pensionsrechtlichen Ansprüche seiner Mitarbeiter um bis zu 20 Prozent herabsetzt, na dann möchte ich schauen, wo da Feuer auf dem Dach der Republik wäre. Im öffentlichen Dienst ist das kein Thema. Im Gegenteil: Nicht nur Regierungsparteien spielen hier mit, auch die Gewerkschaft spielt hier mit, weil – wie wir im Ausschuss gehört haben – dieses Gesetz in guter, sozialpartnerschaftlicher Art und Weise abgestimmt und auf Schiene gebracht wurde. So gesehen ist das eigentlich ein trauriges Schicksal unserer öffentlich Bediensteten, der Verwaltungsbediensteten und der Beamten in den verschieden gelagerten Bereichen, deren Dienste wir tagtäglich in Anspruch nehmen.

Nicht nur wir nehmen diese Dienste in Anspruch, sondern auch die Bevölkerung per se: die der Polizisten, der Verwaltungsbediensteten in den Ämtern und in den Minis­terien, der Lehrer und Kindergärtnerinnen, der Heeresangehörigen und der Richter und Staatsanwälte und aller, die in den verschiedenen Bereichen tätig sind. Sie alle werden mit einer Geringschätzung in Bezug auf ihre Lebensarbeitszeit und vor allem auf den ihnen damals zugesprochenen Pensionsanspruch einmal mehr sehr, sehr viel schlechter gestellt.

Aus diesem Grund darf ich abschließend zwei Dinge anmerken: Zum einen möchte ich mich bei allen öffentlich Bediensteten für ihre Dienstleistung, die sie für die Republik, aber auch für unsere Bevölkerung erbringen, recht herzlich bedanken. Ich möchte mich quasi für dieses nicht gerade redliche Vorgehen dieser Bundesregierung entschul­digen, für die Art und Weise, wie sie mit ihren Bediensteten umgeht. Ich darf ihnen aber auch versichern, dass gerade die FPÖ darauf schauen wird, dass die öffentlich Bediensteten nicht im Stich gelassen werden. (Bundesrat Todt: Wir sind hier nicht am Gewerkschaftskongress, wir sind im Bundesrat!)

Eines ist schon klar: Auch dieses Gesetz, das hier in Rede steht, wird wieder ange­fochten werden und wird wieder den höchstgerichtlichen Anforderungen nicht stand­halten, und dann werden wir uns wieder hier treffen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung mit ihrer negativen Qualität ihr Verhalten im konsequent schlechten Umgang mit ihren eigenen Bediensteten nicht ändern wird, außer es gibt Neuwahlen und somit eine neue Regierungskonstellation. Meine Hoffnung ruht darauf, dass wir dann ein Ende dieser Schaurigkeiten für unsere Beamten und Vertragsbediensteten zustande bringen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.16

 


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