BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 61

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Wir lehnen die nun vorliegende Regelung, ab, weil wir für einen solchen Gesetz­gebungsprozess nicht zur Verfügung stehen.

Es sind wirklich seltsame Vorgangsweisen – auch für einen juristischen Laien –, was man erkennt, wenn man sieht, dass die 2015 formulierten Gesetzesparagrafen jetzt, 2016, 60 Jahre rückwirkend in Kraft gesetzt werden müssen, indem wir diesen Vor­rückungsstichtag 60 Jahre rückwirkend aus dem Ganzen entfernen. Gesetze werden so geändert, dass den BürgerInnen, den Betroffenen, ab einem willkürlichen Datum schlicht und einfach nicht mehr erlaubt ist, gegen Fehler von Behörden, die zuvor gemacht wurden, vorzugehen.

Das Ganze stimmt auch insofern ziemlich pessimistisch, wenn man daran denkt, dass im Ausschuss des Nationalrates ein Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP abgestimmt wurde, den es schon vor einem Jahr gegeben hatte, der nichts anderes beinhaltete als die Bitte, dass man mit der Gewerkschaft zu einer Einigung kommt, bevor man an die umfassende Reform des Dienst- und Besoldungsrechts im öffent­lichen Dienst herangeht, ohne weitere Vorgaben dafür.

Wir stehen vor einer umfassenden Reform des Dienst- und Besoldungsrechts. Wie das – in Anbetracht dessen, was man mit diesen eigentlich geringfügigen Änderungen und in einem für den Staat immens wichtigen und tragendenden Bereich erreichen wollte – zu einem positiven Ende oder zu einer positiven Entwicklung geführt werden soll, ist fast unvorstellbar.

Wir hoffen also, dass es zu einem Umdenken insofern kommt, als dass es wahrschein­lich notwendig ist, auch die Parlamente und alle Gruppen wesentlich stärker einzu­binden, um im Zusammenwirken und in der Kooperation aller Betroffenen zu tragfä­higeren Resultaten zu kommen, als das hier der Fall ist. Wir werden also dieses Gesetz ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)

12.33


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Oberlehner. – Bitte.

 


12.33.22

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Lieber Kollege Herbert, ich habe mir nicht erwartet, dass du gerade heute – da ist Weihnachten noch zu weit weg, auch wenn die Adventmärkte schon stehen – großes Verständnis dafür aufbringen wirst, dass es sich bei dieser leidigen Sache um eine doch sehr komplexe und sehr schwierige Materie handelt, vor allem wenn man die Rahmenbedingungen dazu auch realistisch einschätzt und betrachtet.

Es soll eine Lösung gefunden werden, die allen rechtlichen Vorgaben grundsätzlich standhält und entspricht, die möglichst – oder wenn möglich – zu 100 Prozent gerecht sein soll, die letztlich aber auch sehr günstig sein sowie die Republik nicht allzu viel Geld kosten soll und die vor allem auch dafür stehen soll, dass es keine Nachteile für einzelne Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst gibt.

Ich gehe auch davon aus, dass es sicherlich keine Nachteile geben wird. Dafür wird am Ende des Tages die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gemeinsam mit dem Dienstgeber ganz sicher sorgen.

Festhalten muss man auch Folgendes – wie von Kollegen Beer entsprechend aus­geführt –: Es geht nicht darum, etwas nicht zu bekommen, sondern um zusätzliche Ausgaben, die entstehen würden, und wenn wir – also alle öffentlich Bediensteten – ehrlich sind, dann waren wir, als wir begonnen haben und seinerzeit den Dienstvertrag unterschrieben haben, mit den damaligen gesetzlichen Bestimmungen – auch mit


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