BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 65

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mich frage – auch wenn es nicht zu vielen Fällen kommen wird, wie wir im Ausschuss gehört haben –, ist einfach, ob da nicht auch eine gewisse Unsicherheit bestehen kann, weil natürlich die Rechtssysteme nicht in allen Ländern so super sind wie unser Rechtssystem in Österreich.

Die Frage ist halt, ob man so einen Titel nicht in einem anderen Land vielleicht leichter erwirken kann, als es in Österreich der Fall sein könnte, und dann quasi jemand ohne Zugriff auf sein Konto dasteht und eigentlich im ersten Augenblick auch nichts dagegen tun kann. Ich denke also, da sollte man vielleicht auch auf europäischer Ebene noch einmal schauen, ob das wirklich überall so gehandhabt wird, wie wir uns das nach unserem österreichischen Rechtssystem vorstellen.

Ansonsten, denke ich, ist nichts Negatives daran zu finden. Wir stimmen der Novelle natürlich gerne zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.46

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte.

 


12.46.15

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Exekutionsordnungs-No­velle 2016 geht es zum einen um eine Verbesserung der Effizienz des Rechtsschutzes und um eine Verfahrensvereinfachung bei der Gehaltsexekution. Zum anderen geht es im Bereich der Fahrnisexekution um eine Effizienzsteigerung des Vollzuges und um eine Verkürzung der Vollzugszeit.

Die Novelle umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die – ich nenne es einmal so – nicht von einer großen Ausbreitung sind. Wir haben bereits Novellen in diesem Haus gehabt, die wesentlich größer ausgerichtet waren, die einen wesentlich größeren Umfang geboten haben. Dennoch sage ich auch dazu, man darf die Auswirkungen dieser Novelle in keiner Weise unterschätzen. Warum? – Weil es sehr viele Menschen trifft.

Das kann man mit ein paar Zahlen belegen. Wir haben in Österreich in Hinblick auf die Zahl der Exekutionen jährlich etwa 810 000 Fahrnisexekutionen, die beantragt werden. Wir haben jährlich etwa 660 000 Gehalts- beziehungsweise Forderungsexekutionen, die bei österreichischen Gerichten beantragt werden. Noch drastischer formuliert sind das täglich etwa 3 000 Exekutionsanträge hinsichtlich des Gehalts und von Forde­rungen und etwa 3 700 Fahrnisexekutionsanträge.

Eine Änderung, die ich als sehr positiv erachte, ist der Wegfall der 14-Tage-Frist im vereinfachten Bewilligungsverfahren. Das wirkt sich sicher sehr entlastend für die Mitarbeiter in den Kanzleien aus, da diese Frist mit dem Ergebnis wegfällt.

Lassen Sie mich noch kurz auf die justizeigene Internetplattform zu sprechen kommen! Es ist hier festzustellen, dass diese Internetplattform beziehungsweise Versteigerungs­plattform einer qualifizierten Öffentlichkeit doch noch ziemlich unbekannt ist. Wenn man damit in Zukunft erfolgreich sein möchte, dann braucht es dazu gezielte Werbe­maß­nahmen und in weiterer Folge auch finanzielle Mittel. Wir wissen aber auch, dass wenig Geld zur Verfügung steht. Dann wird der Erfolg dieser justizeigenen Versteige­rungsplattform wahrscheinlich aber doch eher bescheiden sein. Bei unseren deutschen Nachbarn funktioniert das meines Wissens schon etwas besser.

Angesichts der Ausführungen meiner Vorredner möchte ich nicht näher auf gewisse Themen eingehen. Insgesamt können wir sagen, dass diese Novelle in sich schlüssig ist, dass sie den gestellten Anforderungen durchaus gerecht wird, auch wenn sich die Veränderungen in einem durchaus überschaubaren Rahmen halten. In ihrer Gesamt-


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