BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 68

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12.55.31

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Noch ein kurzer Beitrag aus dem Bereich Justiz. Wenn wir Wertgrenzen definieren, dann definieren wir Zuständigkeiten der Gerichte, aber auch Zuständigkeiten innerhalb der Gerichte: ob ein Rechtspfleger den Akt allein bearbeiten kann, ob der Richter mit dabei sein muss.

Diese Wertgrenzen-Thematik, ob ein Bezirksgericht zuständig ist, ob ein Landesgericht zuständig ist, ist eine sehr vielschichtige. Die Wertgrenzen sind in den letzten Jahren öfters angepasst worden, vor allem, was die Gerichtszuständigkeit betrifft. Sie sind auch etwas volatiler geworden, flexibler geworden, und zwar insofern, dass wir eigent­lich in einem Controlling stets prüfen müssen und auch prüfen: Wo sind welche Fall­zahlen? Wie hoch sind sie?

Es ist ja nicht so, dass das automatisch geht. Wenn man heute sagt, Fälle bis 10 000 € sind dort und solche über 10 000 € sind dort, und wenn man dann diese Wertgrenze auf 15 000 € verschiebt, heißt das ja nicht automatisch, dass proportional gleich um so viel mehr anfällt als bisher. Es ist daher auf Basis der jetzigen Fallzahlen geboten gewesen, im Rechtspflegergesetz die Wertgrenzen zu verschieben.

Man wird das weiter beobachten müssen, und im Sinne des Controllings auch so, dass es hier nicht an gewissen Stellen zu Überforderungen kommt und an gewissen Stellen, auch im Hinblick auf den Personalstand und die Personalentwicklung innerhalb der Justiz, zu Negativentwicklungen kommt. Dieser jetzige Ansatz ist eine Reaktion auf das Monitoring und Controlling der Fallzahlen, und in diesem Fall bitte ich daher auch um Annahme des Antrags. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.57


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


12.57.28

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über die Erhöhung der Wertgrenzen hat mein Kollege Fürlinger schon ausführlich gesprochen. Ich beschränke mich daher auf die zukünftige Aufgabenteilung zwischen den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und den Richterinnen und Richtern, die sicher sinnvoll und auch im Sinne der Effizienz eines zielgerichteten Personaleinsatzes zu begrüßen ist.

Ich denke, das ist auch dringend erforderlich – wir haben ja gerade auch gehört, wie hoch das Arbeitsvolumen nur in einer einzigen Sache ist –, und es dient auch dazu, die Richterinnen und Richter zu entlasten. Die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen leisten ja einen wirklich wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des Justizwesens, vor allen Dingen auch in den Bereichen Grundbuchrecht, Firmenbuchrecht, in vielen anderen Bereichen, wie wir gehört haben: Exekutionssachen, Insolvenzangelegen­heiten, Verlassenschaftsverfahren, Kindschaftsrecht, Sachwalterschaftsangelegenhei­ten und vieles mehr.

Ziel ist es dabei natürlich auch, überlange Verfahrensdauern hintanzuhalten, was gera­de bei bezirksgerichtlichen Verfahren, bei familienrechtlichen Entscheidungen manch­mal wirklich dramatisch sein kann, vor allen Dingen dann, wenn Unterhaltsberechtigte zu lange auf Entscheidungen warten müssen, denn das hat ja nicht nur Folgen, die sozusagen physisch merkbar sind – dass sie kein Geld haben –, sondern auch psychische Auswirkungen und somit natürlich auch soziale Folgewirkungen.

Wir begrüßen diese Novelle ausdrücklich, nicht nur eben im Hinblick auf diese Ab­gren­zung der Zuständigkeiten zwischen den Richterinnen und Richtern und den Rechts-


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