BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 70

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Das Gesetz findet grundsätzlich unsere Zustimmung. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, noch dafür danken – das ist in allen Rückmeldungen erwähnt worden –, dass Sie – im Unterschied zur Vorgehensweise bei einem Tagesordnungspunkt, den wir zuvor behandelt haben – auf die Leute zugehen und mit allen Interessengruppen das Ge­spräch suchen. Dann kommt eben heraus, dass es in bestimmten Materien Einstim­migkeit gibt, und so soll es sein. Mein persönlicher Dank dafür an Sie, Herr Minister. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

13.03


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.03.44

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Wertes Präsidium! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wie wir schon gehört haben, geht es um die Kompetenzaufteilung und um die Verschiebung der Kompetenzen, die sich an den Wertgrenzen festmachen lassen.

Nicht nur die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, die Vereini­gung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs, der Rech­nungs­hof oder die Rechtsanwaltskammer begrüßen das, sondern auch wir Grünen.

In aller Kürze: Es ist für uns aber nur ein erster Reformschritt. Es wurde schon von meinen Vorrednern und -rednerinnen angesprochen, dass wir uns ganz genau an­sehen müssen, was das für die Planstellen beziehungsweise für die Arbeitsverdichtung bedeutet, denn wir wissen: Je mehr Kompetenzen die Rechtspfleger und Rechts­pflegerinnen in Zukunft haben werden, desto mehr kann das natürlich dazu führen, dass sie mehr Arbeitsaufwand haben. – Das ist der erste Punkt, den ich unterstreichen möchte.

Der zweite Punkt betrifft vor allem die Stellungnahme der Vereinigung der Diplom­rechts­pflegerinnen und Diplomrechtspfleger, die eine Aufwertung in der Ausbildung, sprich eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau anregen. Auch in diesem Punkt sind wir Grünen der Meinung, dass es durchaus überlegenswert wäre, im nächsten Schritt genau diese Aufwertung in der Ausbildung anzugehen.

Im Großen und Ganzen gibt es aber auch unsererseits eine Unterstützung für diese Reform. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

13.05


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


13.05.44

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da kann ich meine Ausführungen jetzt sehr kurz fassen: Ich möchte mich allem anschließen, was hier gesagt wurde. Ich kann insofern beruhigen, als die mit dieser Regelung vorgesehenen Verschiebungen der Kompetenz im Wesentlichen auf den Valorisierungen der Wertgrenzen beruhen und nicht derart große Auswirkungen haben, dass man dadurch unmittelbaren Planstellenbedarf ausgelöst hätte.

Generell muss man sagen, die Auslastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist sehr hoch, ja, das ist richtig. Auch deshalb schätze ich diesen Berufsstand, den es ja nicht in jedem Land gibt, sehr. Es ist ein wirklich sehr, sehr tüchtiger Berufsstand, den wir da haben. Ich bin auch der Meinung, dass wir langfristig, auch was die


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