BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 89

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doch einmal etwas!) – Das wäre einmal etwas! Ja, ja, klar, Frau Mühlwerth. Wir machen es dann mit euch ähnlich bei den nächsten Vorlagen.

Kurz zum Zentralen Wählerregister: Es ermöglicht die automationsunterstützte Erstel­lung des Wählerverzeichnisses bei allen Wahlen auf Bundes- und Landesebene. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt in diesem Wahlrechtsänderungsgesetz. Die Möglichkeit einer doppelten Stimmabgabe beziehungsweise das Wählen durch nicht stimmberechtigte Personen ist ausgeschlossen. Im ZWR ist klar ersichtlich, wer eine Wahlkarte ausgestellt erhalten hat, und zum Beispiel Unterschriftsangaben für Volks­begehren sind nicht mehr nur am eigenen Gemeindeamt notwendig. – Das sind die Eckpunkte zum ZWR.

Es bringt wirklich einige wesentliche Verbesserungen und Flexibilität insbesondere, wie gesagt, bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene, weil die Wählerverzeichnisse automationsunterstützt erstellt werden, und das ist wirklich eine administrative Vereinfachung und Erleichterung. Es verhindert etwa auch die Aufnahme eines 14-Jährigen in ein Wählerverzeichnis und es bringt auch die erforderliche Transparenz, weil eine doppelte Stimmabgabe damit ausgeschlossen ist.

Wie schon ganz kurz erwähnt, wird auch die Teilnahme an einem Volksbegehren erleichtert, denn aufgrund dieses Zentralen Wählerregisters muss man die Unterschrift nicht mehr unbedingt auf dem eigenen Gemeindeamt leisten. Das ist auch eine wesentliche Erleichterung für all jene Personen, die – aus welchen Gründen immer – ein Volksbegehren zum Beispiel nicht auf ihrem eigenen Gemeindeamt oder bei ihrer eigenen Meldebehörde unterzeichnen wollen. Das ist natürlich für mich auch ein wesentlicher Punkt, zu sagen, wir unterstützen die direkte Demokratie. Wir offerieren mehr Möglichkeiten, diese Volksbegehren zu unterzeichnen.

Weil ich gerade bei den Gemeinden, bei den Wählerevidenzen und vor allem bei den Wahlbehörden bin, so ist meiner Meinung auch wichtig – weil wir die Gemeinden mit diesen Wahlgängen auch finanziell sehr gefordert und zum Teil überfordert haben –, dass das Ministerium gesagt hat, an diesen Wahlanfechtungen war keine einzige Gemein­dewahlbehörde oder kein Sprengelwahlbehörde mitbeteiligt – es waren nämlich die Bezirkswahlbehörden –, deshalb werden den Gemeinden auch diese Auslagen, die sie haben – also ein einmaliger Vergütungssatz von 2,35 € pro Wähler –, vergütet, und die Länder haben ihren Beitrag dazu zu leisten. Ich denke, das ist auch eine wichtige Bestimmung, um wirklich belasteten Gemeinden und auch Kleinst­gemeinden finanziell unter die Arme zu greifen.

Über das Ganze betreffend den niederösterreichischen Wahlbezirk WU hat der Kollege Todt schon berichtet. Ich hätte es nicht gewagt, es nicht zu erwähnen, wenn ein niederösterreichischer Innenminister neben mir beziehungsweise neben uns sitzt. – Also damit ist das abgehandelt.

Insgesamt: Danke, Herr Minister! Es wurde lange rund um dieses Zentrale Wähler­register verhandelt, und was lange währt, wird hoffentlich endlich gut.

Die große Wahlrechtsreform – das wurde auch schon angedeutet – ist demnächst zu erwarten, vermutlich im nächsten Quartal, 2017, und da wird dann auch sehr viel mit hineingenommen werden. Da bedarf es noch einiger Verhandlungen.

Eines ist meiner Ansicht klar: Ein wesentlicher Bestandteil des Wahlprozederes, der Wahlen ist inzwischen die Briefwahl geworden. Die Briefwahl erfreut sich immer größerer Beliebtheit, und da heißt es einfach, die Briefwahl zu stärken und auszu­bauen. Wer die Briefwahl infrage stellt, hält viele Menschen davon ab, ihr Wahlrecht auszuüben (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist doch ein völliger Unsinn! Ein völliger


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