BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 96

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unsere Unternehmer ist. Unsere Unternehmer müssen ja leider mit sehr vielen Abgaben kämpfen. In diesem Bereich haben wir aber diesbezüglich etwas Positives.

Allgemein – also abseits des Gewebesicherheitsgesetzes – möchte ich zur Gesund­heitssituation in Österreich noch negativ erwähnen, dass wir in Österreich leider einen Ärztemangel haben, insbesondere auch in ländlichen Regionen, etwa in Talschaften. Wir kennen die Diskussion und die Debatte über unsere Universitäten und die Medizin­studenten aus dem Ausland, die ja bei uns recht zahlreich sind und die eigentlich mit der Absicht hierher kommen, zu studieren, um dann, wenn sie fertig sind, wieder zu gehen. Ich meine, dass es da schon Sinn hätte, vonseiten der Regierung einmal tätig zu werden. Das ist nämlich schon ein Bereich, der bedenklich ist, und es gibt doch mittlerweile schon etwas erschreckende Zahlen, gerade in den ländlichen Gebieten, wo es, wie ich angesprochen habe, zu einem eklatanten Mangel an Ärzten kommen kann.

Abschließend selbstverständlich auch von meiner Seite an die Frau Bundesministerin für Gesundheit Dr. Oberhauser beste Grüße und gute Besserung! Möge sie bald wieder einen Zustand von bester Gesundheit haben! Ich wünsche mir wirklich, dass es ihr bald wieder besser geht.

Den Änderungen zum Gewebesicherheitsgesetz stimmen wir, wie erwähnt, gerne zu, weil wir denken, dass diese Novelle durchwegs als sehr positiv zu bewerten ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.52


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


14.52.56

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir setzen hier ja EU-Richtlinien um, nämlich die Kodierungsrichtlinie und die Einfuhrrichtlinie, was eben Gewebe und Zellen und so weiter betrifft. Es gibt, gerade was die Einfuhrrichtlinie betrifft, jetzt klare Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen aus Drittstaaten in die EU. Wenn man sich überlegt, was da alles notwendig ist, dass es auch Möglichkeiten geben muss, entsprechende Stellen auch in Drittstaaten zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass diese Produkte dann die entsprechende Qualität haben, dass sie eingeführt und weiterverwendet werden können, dann erkennt man schon, dass das schwierig ist. Es hat natürlich auch mit den verschiedenen nationalen Gesetzgebungen und so weiter zu tun. Wichtig ist eben auch immer, dass die Rückverfolgbarkeit gegeben und gewährleistet ist, um auch, gerade wenn Probleme auftreten, sozusagen die ganze Linie klar verfolgen zu können.

Es gibt jetzt also einen Einheitlichen Europäischen Code, und das ist sinnvoll. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Kollegen und Kolleginnen aus dem EU-Aus­schuss an die Diskussionen über Normen und Normierungen und so weiter erinnern, wo dann immer ganz stark der Impuls kommt: Bitte lasst doch jedes Land in Österreich auch noch mitbestimmen, was dann die entsprechenden Normen und so weiter sind! – Wenn wir uns vorstellen, wie komplex das ist, aber auch wie notwendig es ist, inter­national zusammenzuarbeiten in dem Versuch, entsprechende Standards zu erreichen, dann wissen wir, dass das eigentlich nur auf europäischer Ebene funktionieren kann.

Deshalb, denke ich, muss das auch mit sehr viel mehr Vertrauen weiterbetrieben werden. Gerade auch im Gesundheitsbereich und im Bereich der Entwicklungen, die es dort gibt, muss auf europäischer Ebene gearbeitet werden, um auch mit Drittstaaten und innerhalb der EU die entsprechenden Standards sicherzustellen. Das wird sich auf österreichischer Länderebene nicht machen lassen.

 


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