BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 98

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ob als Patienten mit kleinen oder größeren Sorgen, als junge Eltern oder chronisch Kranke, man bekommt eigentlich genau das, was man braucht, und zwar ohne Ter­mine und auch ohne Wartezeiten. Mit ihren Bereitschaftsdiensten sind die Apotheken auch rund um die Uhr für die Menschen da, auch am Abend und speziell auch an den Wochenenden.

Die fachliche Beratung zu den Arzneimitteln zählt zu den Kernkompetenzen unserer Apothekerinnen und Apotheker. Es gibt auch immer wieder im Fernsehen den Hinweis: Fragen Sie Ihren Arzt oder Ärztin, Apotheker oder Apothekerin! Diese erklären den Kunden oder den Patienten auch, wie sie die Medikamente richtig einnehmen bezie­hungsweise anwenden müssen, wie hoch sie dosieren müssen beziehungsweise auch welche Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen diese hervorrufen können. Zusätz­lich können wir in diesen Apotheken auch Vorsorgemaßnahmen und gute Beratung in Anspruch nehmen.

Versorgung rund um die Uhr ist auch ein wichtiges Thema, speziell im ländlichen Raum. Jede Apotheke in Österreich, egal, ob sie in der Großstadt oder in den länd­lichen Gemeinden ist, kann ihren Kunden eine sehr große Palette an Apotheken­leis­tungen anbieten. Da sich Krankheiten bekanntlich nicht an Öffnungszeiten halten, versorgen die österreichischen Apotheken die Bevölkerung auch außerhalb der regu­lären Öffnungszeiten mit wichtigen Arzneimitteln.

Die Nachtdienste der Apotheken sind so eingeteilt, dass man jederzeit in der Nacht diese in angemessener Entfernung erreichen kann, und in dringenden Fällen bringt die Apotheke sogar Medikamente direkt an das Krankenbett. Mit einer Apotheke vor Ort steht der Bevölkerung ein umfassendes Sortiment von durchschnittlich 19 000 Arznei­mittelpackungen zur Verfügung.

Wenn in Zukunft die Behörden neue Apotheken genehmigen, ist es nicht mehr zwin­gend vorgesehen beziehungsweise erforderlich, eine Mindestgrenze von 5 500 Per­sonen, die versorgt werden müssen, einzuhalten, vielmehr ist die optimale Verfügbar­keit von Arzneimitteln für die Bevölkerung das Hauptkriterium für die Erteilung einer Bewilligung. Dies wird übrigens auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes so festgehalten. Zu berücksichtigen seien dabei besondere örtliche Verhältnisse wie ein wachsendes Siedlungsgebiet oder stark frequentierte Verkehrs­kno­ten­punkte, zum Beispiel in Flughafennähe.

Die nun vorliegende Novelle zum Apothekengesetz wird die flächendeckende Versor­gung mit Medikamenten verbessern. Insbesondere – ich habe es hier schon einige Male angesprochen – wird dabei der ländliche Raum profitieren und die Versorgung mit Arzneimitteln bedarfsgerechter ermöglicht werden. Gerade Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden von einer nahe gelegenen Apotheke profitieren.

Im Interesse und im Sinne der besseren Versorgung mit Medikamenten, speziell im ländlichen Raum, werden wir diesem Gesetz hier heute die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.02


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


15.02.24

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte man es mit wenigen Worten sagen: Dieses Gesetz ist die Umsetzung eines EuGH-Urteils über eine Klage, die von einem oberösterreichischen Apotheker eingebracht worden ist. Dieses Urteil besagt, dass die 5 500-Einwohner-Grenze ab nun nicht mehr gilt. Es geht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite