BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 99

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bei diesem Gesetz aber auch darum, die Versorgung mit Medikamenten im ländlichen Raum sicherzustellen.

Wir müssen aber in Zukunft auch darauf achtgeben, dass unsere Apotheken nicht abgewertet werden, sondern sie auch in Zukunft gestärkt bleiben, denn sie sind der Versorger mit notwendigen Medikamenten und haben Fachpersonal mit entsprechen­der Ausbildung. Es kann nicht sein, dass in Zukunft Märkte wie dm diese Aufgaben übernehmen, sondern diese Aufgaben müssen auch in Zukunft bei den Apotheken bleiben.

Mit der Hausapothekenregelung haben wir für unsere Ärzte sehr viel erreicht, und zwar zunächst mit der 4-Kilometer-Regelung bei der Nachfolgeregelung und der 6-Kilo­meter-Regelung bei Hausärzten, die sich neu ansiedeln. Da ist uns schon sehr viel gelungen, daher verstehe ich überhaupt nicht die Kritik von manche Ärzten an den Primärversorgungszentren, denn die Ärzte wissen doch selber am besten, dass in Zukunft bei der ärztlichen Versorgung ein Riesenproblem bestehen wird und wir daher schon jetzt darangehen müssen, in den Primärzentren diese Versorgung sicherzu­stellen. Inbegriffen ist da auch die Zusammenarbeit mit Krankenschwestern, die die nötigen Dienste erledigen sollen.

Ich kann die Ärztekammer nur bitten, von einem Streik Abstand zu nehmen, denn es geht um die Menschen in Österreich, um eine sichere ärztliche Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht um irgendeine Interessenvertretung.

Ich unterstütze unsere Bundesministerin Oberhauser bei ihrem Anliegen, die Primär­versorgung weiter auszubauen, und wünsche ihr alles Gute. Ich glaube, sie braucht sehr viel Beistand, und wir geben ihr diesen Beistand. Richten Sie ihr das bitte aus.

Herr Bundesminister Brandstetter, es ist mir ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, auch Bundesministerin Oberhauser wurde mit Cybermobbing verfolgt. Ich habe im Internet gesehen, wie oft sie mit Postings aufgefordert worden ist, von ihrer Funktion zurückzutreten. Es kann nicht sein, dass ein Mensch, der an einer Krebskrankheit leidet, aufgefordert wird, zurückzutreten.

Ich kann nur sagen: Auch mit diesem Gesetz hat Bundesministerin Oberhauser wieder einen Riesenschritt gesetzt. Und man sieht, trotz Krankheit kann man arbeiten. Ich wünsche ihr noch einmal alles Gute! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.05


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Frau Bundesrätin Ecker das Wort erteilen. – Bitte.

 


15.05.09

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner VorrednerInnen an: Das ist halt wieder ein Gesetz, das uns der EuGH quasi zurückgeschickt hat, und wir haben es jetzt nach 2014 zum zweiten Mal zur Reparatur hier vorliegen. Ich hoffe, dass es dann auch passen wird.

Warum ist der Apothekerberuf so sensibel? – Da fühlen wir uns alle gleich ein bisschen angesprochen. Der Apothekerberuf ist ein Gesundheitsberuf. Die öffentliche Apo­theke – und da liegt wirklich die Betonung auf dem Wort „öffentlich“ – ist ein privates kaufmännisches Unternehmen, aber mit öffentlichem Versorgungsauftrag. Darin, glaube ich, liegt die Wichtigkeit, und die wichtigste Grundlage dafür ist eben das Apothe­ken­gesetz. Daher braucht auch jede neue Apotheke eine Konzession, das ist in diesem Gesetz geregelt, und die besonderen Kriterien, die dafür vorgesehen sind, sind aber auch einzuhalten.

 


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