Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

861. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Donnerstag, 1. Dezember 2016

 

 


Stenographisches Protokoll

861. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 1. Dezember 2016: 9.04 – 11.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbewegli­chem Bundesvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegli­ches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geän­dert und das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2017)

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

3. Punkt: Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betref­fend NON 2409/16 Europäischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2015

*****

Inhalt

Bundesrat

Ansprache des Präsidenten Mario Lindner anlässlich des 96-jährigen Beste­hens des österreichischen Bundesrates ..................................................................................................................... 4

Schreiben des Oberösterreichischen Landtags betreffend Wahl eines Ersatzmit­gliedes in den Bundesrat      ................................................................................................................................. 6

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Argentinien über die Auslieferung durch das gemäß Arti­kel 64 Abs. 1 B-VG die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Präsidium des Nationalrates    ................................................................................................................................. 7

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durch das gemäß Artikel 64 Abs. 1 B-VG die Funktionen des Bundespräsidenten ausüben­de Präsidium des Nationalrates               10

Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeant­wortung 2935/AB-BR/2016 gemäß § 60 Abs. 2 GO-BR – Zurückziehung .........................................................  15, 31

Wortmeldung der Bundesrätin Monika Mühlwerth zur Geschäftsbehandlung ......... 24

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 4

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bun­desregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................................................. 14

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 14

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 15

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................  5, 42

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bun­desvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geän­dert und das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2017) (1262 d.B. und 1328 d.B. sowie 9663/BR d.B.) ............................................................. 15

Berichterstatter: Rene Pfister ....................................................................................... 16

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesmi­nister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1292 d.B. und 1329 d.B. sowie 9664/BR d.B.) ................................... 15

Berichterstatter: Rene Pfister ....................................................................................... 16

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth ....................................................................................................... 16

Christian Poglitsch ...................................................................................................... 19

Rene Pfister (tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 21

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 21

Ewald Lindinger ........................................................................................................... 22

Gerd Krusche ............................................................................................................... 24

Peter Heger ................................................................................................................... 26

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 28

David Stögmüller ......................................................................................................... 29

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 31

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 31

3. Punkt: Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 2409/16 Europäischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haus­haltsjahr 2015 (118824/EU XXV.GP)                 31

Redner/Rednerinnen:

Edgar Mayer .................................................................................................................. 32

Stefan Schennach ........................................................................................................ 33

Christoph Längle .......................................................................................................... 36

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 37

Martin Preineder ........................................................................................................... 40

Eingebracht wurden

Antrag der Bundesräte

Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Kinderheimen (222/A(E)-BR/2016)

Anfragen der Bundesräte

Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend die Verkehrssituation in Vorarlberg (3190/J-BR/2016)

Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend geförderte Projekte im Bereich Spitzensportinfrastruk­tur seit Februar 2015 (3191/J-BR/2016)

Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle auf den österreichischen Skipisten seit der Saison 2014/15 (3192/J-BR/2016)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Gerd Krusche, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Flüchtlingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben (2935/AB-BR/2016 zu 3171/J-BR/2016)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Bundesräte Arnd Meißl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Investitionen in Bundesschulen in der Steiermark (2936/AB-BR/2016 zu 3172/J-BR/2016)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bun­desräte Peter Samt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkehrsunfälle auf der A 2 zwischen den Autobahnknoten Graz West und Graz Ost (Bezirk Graz-Umgebung) (2937/AB-BR/2016 zu 3173/J-BR/2016)


 

09.04.17Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

 


Präsident Mario Lindner|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 861. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 860. Sitzung des Bundesrates vom 17. November 2016 ist auf­gelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Ernst Gödl, Gregor Hammerl, Anneliese Junker, Dr. Andreas Köll, Gerhard Schödinger, Peter Samt und Mag. Gerald Zelina.

09.04.51Ansprache anlässlich des 96-jährigen Bestehens des Bundesrates

 


9.04.57

Präsident Mario Lindner|: Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der österreichische Bundesrat feiert heute seinen 96. Geburtstag! Heute auf den Tag genau vor 96 Jahren – am 1. De­zember 1920 – fand die allererste Sitzung des österreichischen Bundesrates hier im Ho­hen Haus statt.

Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 war und ist bis heute die Grundlage für die Wei­terentwicklung des österreichischen Bundesstaates. Es bildet mit der Mitwirkung der Län­der an der Bundesgesetzgebung, der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und dem Finanzausgleich die Basis für unseren lebendigen Föderalismus.

Treffend würdigte der erste Vorsitzende des Bundesrates, Jakob Reumann, damals die neue Bundesverfassung: Sie „gibt den Ländern eine Rechtstellung, die sie zu wahren Gliedstaaten eines Bundesstaates macht und die volle Gleichheit zwischen Bund und Ländern vorsieht“.

Er äußerte aber auch ganz bewusst den Wunsch, „es möge die legislative Tätigkeit des Nationalrates durch den Bundesrat keine wie immer geartete Hemmung erfahren“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der österreichische Bundesrat agiert an der Schnittstelle unserer Demokratie. Als seine Mitglieder sind wir die direkten Vertreterin­nen und Vertreter der Bezirke und Regionen, die direkte Verbindung zu den Ländern, und wir haben in dieser Funktion eine ganz besondere Verantwortung, derer wir uns auch durchaus bewusst sind!

Wir Bundesrätinnen und Bundesräte sind es auch, die die Klammer zwischen den ös­terreichischen Regionen, den Ländern, dem Bund und Europa bilden. Wir befinden uns damit in einer einzigartigen Stellung, die uns die Chance gibt, in der österreichischen De­mokratie zukunftsweisende Schwerpunkte setzen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Antrittsrede schon gesagt, dass der österreichische Bundesrat nicht der Hemmschuh unserer Republik ist. Der Bundesrat ist vielmehr die selbstbewusste und international anerkannte Europakammer, der Bun­desrat ist die Länderkammer und der Bundesrat ist die Zukunftskammer unserer Repu­blik! (Allgemeiner Beifall.)

Es ist gerade diese Vielzahl an zukunftsorientierten Aufgaben, die wir als Mitglieder des Bundesrates lösen müssen und auch lösen werden, damit wir in vier Jahren – an unse­rem 100. Geburtstag – in einem renovierten Parlamentsgebäude dem ursprünglichen Auf­trag der Verfassung noch besser gerecht werden: die Anliegen der Menschen in den Län­dern und Regionen im Sinne einer gemeinsamen europäischen Zukunft bestmöglich ver­treten zu können!

Ich wünsche dem österreichischen Bundesrat, ich wünsche uns allen alles Gute zum 96. Geburtstag! (Allgemeiner Beifall. – Den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wird je­weils eine Torte, worauf – nebeneinandergereiht – „96 Jahre Österreichischer Bundes­rat Der Präsident“ zu lesen ist, überreicht.)

9.08

*****

Da der Herr Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, Sebastian Kurz, er­krankt ist, muss die Fragestunde leider entfallen und wird zu einem späteren Zeit­punkt nachgeholt.

09.11.43Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mario Lindner|: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten An­fragebeantwortungen 2935/AB-BR/2016 bis 2937/AB-BR/2016 sowie hinsichtlich

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, und

der Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend

Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Repu­blik Österreich und der Republik Argentinien über die Auslieferung und

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Oberösterreichischen Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates und

ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt des Herrn Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried am 1. und 2. Dezember 2016 in Brüssel.

Hinsichtlich des Wortlautes dieser Schreiben verweise ich ebenfalls auf die im Sitzungs­saal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

*****

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (1283/NR und 1337/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1260/NR und 1338/NR der Beilagen)

*****

Schreiben des Oberösterreichischen Landtags betreffend Wahl eines Ersatzmitgliedes:

*****

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

*****

*****

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bun­desregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:

*****

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Mario Lindner|: Eingelangt ist überdies ein Schreiben des Ministerratsdiens­tes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Lan­desverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil am 1. und 2. Dezember 2016 in Albanien bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz Alois Stöger mit seiner Vertretung.

*****

Eingelangt ist schließlich der Mittelstandsbericht 2016 (III-601-BR/2016), der dem Wirt­schaftsausschuss zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates beziehungsweise jenes Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz betreffend NON 2409/16 Euro­päischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2015, die beziehungsweise das Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heu­tigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Mario Lindner|: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2935/AB-BR/2016

 


Präsident Mario Lindner|: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass das gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen der Bundes­räte Krusche, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, eine Besprechung der schriftlichen An­fragebeantwortung 2935/AB-BR/2016 der Anfrage 3171/J-BR/2016 der Bundesräte Kru­sche, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Inneres durchzuführen.

Im Sinne des § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlege ich die Besprechung der An­fragebeantwortung an den Schluss der Sitzung, nicht jedoch über 16 Uhr hinaus.

09.15.071. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundes­vermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bun­desvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert und das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2017) (1262 d.B. und 1328 d.B. sowie 9663/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1292 d.B. und 1329 d.B. sowie 9664/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner|: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ganz herzlich bei uns begrüßen darf ich unsere Frau Staatssekretärin im Bundeskanz­leramt Mag. Muna Duzdar. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Pfister. Ich bitte um die Berichte.

 


9.16.11

Berichterstatter Rene Pfister|: Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird, Ermächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert und das SIVBEG-Errichtungs­gesetz aufgehoben wird.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden, wie aus Vorblatt und wirkungsorientierter Folgenabschätzung ersichtlich, begleitend zum Bundesfinanzge­setz 2017 verschiedene budgetwirksame Maßnahmen getroffen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters – zu Tagesordnungspunkt 2 –: Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie genehmigt wird.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft die haushaltsrechtliche Ermächti­gung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2022 und den damit induzierten Annuitäten über den Zeitraum bis 2071 entstehen. Die Investitionen basieren auf dem Rahmenplan 2017 bis 2022. Unter Zugrundelegung der aktuellen Zins­prognose ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, Vorbelastun­gen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 33,981 Milliarden € in den Finanzjah­ren 2017 bis 2022 zu begründen. Gleichzeitig ermächtigt der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen des Bundesbahnge­setzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2017 bis 2022 in Höhe von 8,785 Milliarden € einschließlich einer Vorsorge für Instandhaltungsaufwendungen für Naturkatastrophen in Höhe von 105 Millionen € zu begründen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2016 ebenso mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner|: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


9.18.55

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier bei uns und auch jene, die vielleicht via Internet zusehen! Bevor ich mit meinen inhaltlichen Ausführun­gen beginne, möchte ich zunächst all jenen, die krank geworden sind, also Herrn Mi­nister Kurz, Herrn Minister Drozda und den Kolleginnen und Kollegen, die erkrankt sind, gute Besserung und alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir verhandeln jetzt einen Teil des Budgetbegleitgesetzes, der sich im Gegensatz zu früher, als wir eine ganze Latte von Budgetbegleitgesetzen zu beraten hatten, lediglich mit ein paar Punkten befasst. Nicht nur ich habe, auch schon früher der Kollege der So­zialdemokraten, Herr Fraktionschef Albrecht Konečny, hat immer wieder moniert, dass es schade ist, dass man die Budgetbegleitgesetze nur im Gesamtpaket ablehnen oder ihnen zustimmen, nicht aber verschiedene Punkte herausnehmen kann. Daran hat sich eigentlich nichts geändert, aber es ist offensichtlich so gekürzt worden, dass ohnehin nur noch ein paar Punkte übrig geblieben sind.

Da lesen wir: Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird, Er­mächtigungen zu Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen geändert werden sowie das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird. – Wenn man da aber hinein­schaut, kommt man nicht wirklich drauf, was tatsächlich dahintersteht. Das betrifft ja das gesamte Budget. Das ist im Nationalrat auch oft genug von der Opposition, und zwar von allen Oppositionsparteien, kritisiert worden, wenn auch mit unterschiedlicher Schwer­punktsetzung. Auch beim Bundesmuseen-Gesetz erschließt sich uns nicht, wofür diese Verfügungsmittel gedacht sind.

Hier steht: Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages wird die Basisabgeltung er­höht. – Nämlich bei den Bundesmuseen und auch bei der Nationalbibliothek. Dann fragt man: Was genau soll gemacht werden? Ist es nur eine Basisgeltung, um den laufen­den Betrieb zu erhalten, oder kommen noch andere Dinge dazu, wie zum Beispiel der Tiefenspeicher der Nationalbibliothek? Diesbezüglich war die Auskunft mehr als dürftig. Herr Minister Drozda hat gesagt: Der Tiefenspeicher ist nicht damit gemeint. – Aber auch das war nur die Aussage eines Ministers. Das steht hier überhaupt nicht drinnen.

Ich bin ganz gerne bei einem Beschluss dabei beziehungsweise eben auch nicht da­bei, wenn ich weiß, worum es genau geht und was da konkret drinsteht. Das SIVBEG-Errichtungsgesetz wird ja aufgehoben. Das hätte durchaus unsere Zustimmung, wir sind jedoch gegen weitere Kasernenschließungen. Auch da gab es nur eine Aussage: Ja, es sollen ohnehin keine Kasernen geschlossen werden! – Es steht aber nirgends!

Betreffend Winterpalais des Prinzen Eugen, das jetzt von der Nutzung durch die Öster­reichische Galerie Belvedere wieder zum Finanzministerium zurückkommen soll, war es wirklich total interessant: Im Ausschuss hat der betreffende Beamte zu mir gesagt, er bittet mich darum, dass er diese Frage nicht beantworten muss, weil das eine politi­sche Entscheidung und keine sachliche sei. Und: Das möchte er nicht kommentieren.

Also es gibt hier Budgetbegleitgesetze, von denen wir nicht genau wissen, was konkret beschlossen werden soll und was konkret damit gemeint ist.

Wenn man über die Budgetbegleitgesetze spricht, muss man auch das Budget insge­samt ein wenig beleuchten, auch wenn das Budget nicht Gegenstand im Bundesrat ist; das weiß ich schon. Aber es betrifft uns natürlich in gewisser Weise auch, zum Beispiel die Kasernenschließungen: Die Kasernenschließungen waren immer so ein Liebkind, vor allem von Rot-Grün. Man brauche das alles nicht. Es wurde auch gesagt, man brau­che das Bundesheer nicht. Und dann kam der Flüchtlingsstrom 2015, und da hat man gesehen, man braucht das Bundesheer doch, man braucht auch die Kasernen, und al­le sind wieder zurückgerudert.

Die Idee war die Abschaffung des Bundesheeres und der Übergang zu einem Berufs­heer. Deutschland hat die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und hat ein Berufsheer geschaffen. Schweden hat auch ein Berufsheer eingeführt. In beiden Ländern funktio­niert das nicht. Das war übrigens auch etwas, was wir von Anfang an gesagt haben: Das wird nicht funktionieren. Es finden sich einfach keine Leute, die zum Berufsheer gehen wollen.

Insgesamt, wenn man sich das Budget und auch die Budgetbegleitgesetze anschaut, stellt man fest, dass von dem New Deal, der versprochen worden ist, als Bundeskanz­ler Kern hier angetreten ist, aber überhaupt nichts übrig geblieben ist. Alle Reformen, das Regierungsprogramm sollen abgearbeitet werden, Reformen sollen auf Schiene ge­bracht werden – bis auf ein paar kleine Schrauben, an denen gedreht worden ist, hat man bis jetzt nichts davon gespürt.

Dafür streiten SPÖ und ÖVP miteinander. Die ÖVP streitet auch untereinander. (Bun­desrat Mayer: Diskutieren!) Die SPÖ streitet auch untereinander. (Rufe bei der SPÖ: Überhaupt nicht!) In Wien geht es rund. Bei euch geht es auch rund. Also ihr streitet nicht nur miteinander, sondern eben auch untereinander.

Da fragt man sich schon: Was soll bei solch einer Regierung, die untereinander streitet, miteinander streitet, eigentlich noch weitergehen? Also mich wundert es nicht, dass da­bei nicht viel herauskommt.

Was wir insgesamt bei diesem Budget vermissen, ist – und das wäre ganz wichtig – der Wegfall der kalten Progression. Die Steuerreform, die ja von der Regierung so wahn­sinnig gelobt worden ist, die sich die Bevölkerung aber über Gebührenerhöhungen oh­nehin selbst finanziert hat – die Menschen haben jetzt zugegebenermaßen doch ein bisschen mehr in der Geldbörse –, schwindet mit nächstem Jahr schon wieder sukzes­sive. Der Herr Finanzminister hat immer wieder gesagt: Ja, die kalte Progression muss man abschaffen, und daran arbeiten wir. – Bis jetzt sehen wir nichts davon! Wir haben in Österreich europaweit die zweithöchste Abgabenbelastungsquote. Anstatt die Men­schen zusätzlich zu entlasten, werden sie durch immer mehr Gebühren ausgesackelt, sage ich jetzt.

Im Zusammenhang mit dem Familienlastenausgleichsfonds wird uns auch seit Jahren versprochen, dass dieser wieder befüllt werden wird, und gesagt, dass es ein Wahn­sinn ist, dass er ein Defizit von über 100 Millionen € hat. Auch beim Familienlastenaus­gleichsfonds ist nichts zu merken. Aber man überweist – freundlicherweise – die Fami­lienbeihilfe in voller Höhe an Kinder, die im Ausland leben und nicht in Österreich. Das monieren wir auch schon seit Jahren. Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass es nicht geht, dass eine Familie, deren Kinder nicht in Österreich lebt, die volle Familienbeihilfe überwiesen bekommt, womit eine Familie in Rumänien, Bulgarien et cetera wirklich sehr gut leben kann.

Wir gönnen jedem, dass er in seinem Land gut leben kann. Aber mittlerweile ist ja so­gar die Familienministerin schon draufgekommen, dass das vielleicht doch keine gute Sache ist und sagt: Da muss man dringend etwas ändern!

Es gibt die Kosten für die Flüchtlinge: 2 Milliarden €! Und das ist nur die halbe Wahr­heit. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Wir reden nicht von den Leuten, die wirklich Schutz brauchen, sondern von denen, die hier in unser System einwandern, weil wir ein gutes Sozialsystem haben und die davon profitieren wollen. Für die ist das ein Schlaraffenland erster Klasse. (Beifall bei der FPÖ.)

Von denen, die hierher kommen, sind schon über 5 000 abgetaucht. Da weiß niemand, wo die überhaupt sind. Auch ein Wahnsinn für einen Staat: nicht zu wissen, wo 5 000 Men­schen verblieben sind!

Dann die Diskussion über die Mindestsicherung: Selbstverständlich kann jemand, der erst zu uns gekommen ist, nicht genau dasselbe bekommen wie jemand, der ein Leben lang gearbeitet hat, das Land mitaufgebaut hat – und dann zuschaut, wie der andere ge­nau das Gleiche bekommt wie er. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man dazu auffordert, dass diese Mindestsicherungsbezieher, die zu uns gekom­men sind, auch für die Allgemeinheit etwas arbeiten sollen, also gemeinnützige Arbeit leisten sollen, wofür sie ja nach Ihrem Dafürhalten ohnehin noch Geld bekommen sol­len, hört man vom Herrn Kanzleramts- und Kulturminister Drozda, dass 2,50 € in der Stunde obszön seien. Da frage ich mich schon: In welchem Wolkenkuckucksheim lebt der eigentlich? Auf welchem Planeten lebt der? Wissen Sie, wie viele Leute nicht mehr als 4 €, 5 € Stundenlohn haben? – Aber 2,50 € für Zuwanderer ist natürlich obszön!

Es wird mehr Geld für die Schulen geben – das ist aber wieder dem Ausbau der Ganz­tagsschulen gewidmet, wobei der Betrag insgesamt, wenn man ihn auf ganz Österreich umlegt, ja ohnehin nicht sehr hoch ist. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass es Ganztagsschulen für jene gibt, die das wirklich brauchen und haben wollen. Es war ja eine gute Sache, zu sagen: Die Eltern können darüber befinden und können darüber abstimmen. Aber das, was meiner Meinung nach hier passiert, hat ja schon mit der Ge­samtschule begonnen. Man betreibt eine Gleichmacherei der Kinder. Wir werden uns beim Bildungsbericht, der bei der nächsten Sitzung hoffentlich endlich auf der Tages­ordnung steht, auch noch darüber unterhalten. Aber insgesamt kann man sagen: Die Tendenz, die sich hier abzeichnet, ist eine Gleichmacherei unserer Kinder, wobei man ihnen sagt, der Ort, wo ihr am schlechtesten aufgehoben seid, ist die Familie. – Und das ist, ehrlich gesagt, nur abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Schlussendlich sehen wir von Budget zu Budget: Es wird immer mehr Geld ausgege­ben. Obwohl die Einnahmen sprudeln, steigen unsere Schulden ständig, und vom Spa­ren ist nichts zu merken. Man greift nicht einmal ordentlich, so wie das andere Länder schon gemacht haben – zum Beispiel Deutschland und Schweden, die heute Budget­überschüsse zu verzeichnen haben –, ein und sagt: Jetzt machen wir wirklich eine Re­form, nämlich Nägel mit Köpfen, eine Reform, die diesen Namen auch verdient!, son­dern wir schrauben immer ein bisschen an irgendwelchen Schrauben herum und hof­fen, dass das dann alles von selbst funktionieren wird.

Aber zurückkommend zum Tagesordnungspunkt, den ich dazu genützt habe, auch ein bisschen etwas über das Budget zu sagen: Beim Bundesmuseen-Gesetz weiß ich nicht, wofür diese Abgeltungen tatsächlich sind. Betreffend das Winterpalais weiß ich auch nicht, warum das so erfolgt. Das heißt, die Information ist diesbezüglich sehr spär­lich. Und ohne Information kann es auch keine Zustimmung unsererseits geben. (Bei­fall bei der FPÖ.)

9.29


Präsident Mario Lindner|: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Poglitsch. – Bitte, Herr Bun­desrat.

 


9.30.22

Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten)|: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Liebe Mo­nika Mühlwerth! Normalerweise bin ich einer, der immer relativ schnell kritisiert, speziell wenn etwas von der freiheitlichen Seite kommt (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist mir noch gar nicht aufgefallen!), aber heute muss ich dir in vielen Punkten recht geben – nicht in allen Punkten, aber doch in einigen Punkten, und zwar insbesondere, wenn du zum Thema Budget sprichst, obwohl wir heute ja nicht das Budget diskutieren. Aber wenn du die Mindestsicherung, die Flüchtlingskrise und die Sicherheit in Österreich an­sprichst: Ich glaube, da gibt es zwischen uns doch einige Schnittpunkte, über die man vielleicht noch vertiefend diskutieren könnte, gerade dann, wenn es um das Thema Si­cherheit für Österreich geht. (Zwischenruf des Bundesrates Dörfler.)

Lassen Sie mich jetzt auf die Tagesordnung eingehen, denn das Budget steht ja heute hier nicht zur Diskussion, was schade ist, und wir sollten uns Gedanken darüber ma­chen, warum das Budget hier im österreichischen Bundesrat nicht diskutiert werden darf und warum es nicht vorliegt. Darüber sollte man auch einmal nachdenken, das wä­re sicher keine schlechte Idee, weil gerade für die Ländervertreter auch überall im Bud­get entsprechende Kriterien enthalten sind.

Was mich in der letzten Sitzung des Finanzausschusses wahnsinnig gestört hat – und das sage ich ganz offen; schade, dass niemand vom Verkehrsministerium hier ist –: Wir haben ein Vorbelastungsgesetz diskutiert, wir haben 42,8 Milliarden € beschlossen, und es war keine Auskunftsperson hier, die wir fragen hätten können, was mit dem Geld pas­siert, wohin die Reise geht. Wir haben schließlich nur das Gesetz zum Durchlesen ge­habt – und das kann es bitte nicht sein!

Bitte geben Sie das innerhalb der Regierung weiter: Bei einem solch wichtigen Gesetz, bei dem es um fast 43 Milliarden € geht, muss eine Auskunftsperson hier sein, denn andernfalls wird die Wichtigkeit des Bundesrates komplett … (Bundesrat Todt: Eine Auskunftsperson des Finanzministeriums!) – Nein. Wir reden vom Verkehrsministeri­um. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Nicht schreien! Wir reden über das Verkehrsministeri­um, und es war niemand hier. Und das ist etwas, was nicht sein darf. Und wenn vom Finanzministerium niemand da war, dann gehört die Rüge auch gegenüber diesem ge­äußert. Es darf nicht sein, dass wir im Ausschuss etwas beschließen, wozu wir nicht ein­mal fragen dürfen beziehungsweise können.

Wenngleich ich sage: Schiene … (Bundesrat Todt: Ich schaue mir das genauestens an!) – Du kannst dir alles ganz genau anschauen! Es darf trotzdem nicht passieren. Es ist unsere Aufgabe, dass wir auch nachfragen. Warum ist bei einem solch wichtigen Be­schluss keine Auskunftsperson hier? Da geht es ja schließlich nicht nur um ein paar Euro.

Zum Thema Ausbau der Schiene, weil wir zumindest die Finanzierung mit dem Vorbe­lastungsgesetz auch beschlossen haben: Ich finde, das ist der richtige Weg. Ich meine, auch der Koralmtunnel ist gerade für Kärnten extrem wichtig. An den Zentralraum Ös­terreichs – sprich Graz und Wien – angeschlossen zu sein ist für die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft absolut richtig und wichtig. Wenn man bedenkt, dass man in Zukunft mit dem Zug in 2 Stunden 40 Minuten in Wien sein kann, ist das keine Kleinigkeit, und das wird uns auch entsprechend weiterhelfen.

Zu den Liegenschaften, die um einen Betrag von 372 Millionen € verkauft worden sind, ist in der Diskussion etwas Kritik laut geworden und gesagt worden, dass wir da Fami­liensilber verkaufen, wenn es um alte Standorte von Justizgebäuden und Kasernen ge­gangen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besitz, der nichts bringt, ist eine Belastung, und dann sollte man sich von ihm trennen. Nur etwas zu besitzen und da­raus nichts lukrieren zu können, ist nicht richtig. Das sollte man als Unternehmer nicht machen, und deswegen, glaube ich, ist es der richtige Weg, das zu verkaufen, und wir haben ja auch die notwendigen Beschlüsse zu fällen.

Zum Thema Budget wurden doch einige Punkte angeschnitten, und ich möchte noch drei, vier Sätze dazu sagen, wenngleich uns die Budgetdiskussion hier nicht betrifft. Mo­nika Mühlwerth hat auch das Thema Sicherheit angesprochen. Man muss schon fest­halten, dass 686 Millionen € mehr in die Sicherheit investiert werden, im Bereich des Militärs und im Bereich der Exekutive, der Polizei. Das zeigt schon ganz genau, dass die Regierung sehr wohl auf das Thema Sicherheit Wert legt und sich sehr wohl be­wusst ist, dass das Thema Zuwanderung kein leichtes ist und dass hier speziell im Be­reich Sicherheit für die einheimische Bevölkerung auch Geld investiert werden muss.

Eines gehört schon klar und deutlich gesagt – das hat Monika Mühlwerth ja auch he­rausgestrichen –: Das Thema Integration, das Thema Zuwanderung und auch das The­ma Flüchtlingskrise sind noch lange nicht abgeschlossen. Damit werden wir uns noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte beschäftigen. Und wenn wir uns die weltweite Lage an­schauen: Europa wird hier ein riesiges Problem bekommen. Wir sollten daher Schritte setzen, damit wir dem entgegenwirken können. Und das hat die Regierung mit den fast 700 Millionen € im Bereich Sicherheit für die Bevölkerung auch gemacht.

Was für mich im Budget auch besonders herauszustreichen ist, ist, dass wir auch die Wirtschaftsförderung mit der Investitionszuwachsprämie ganz klar in die richtige Rich­tung gebracht haben, indem wir klein- und mittelständischen Unternehmen auch die Mög­lichkeit geben, zu investieren, und da auch eine ordentliche Prämie herauskommt. (Bun­desrat Pisec: Viel zu wenig!) – Zu wenig wird es immer sein, da bin ich schon bei dir, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und über Erhöhungen kann man immer sprechen. Es wird etwas gemacht und es wird das Problem auch erkannt, dass die mit­telständischen Unternehmen dringend Förderungen brauchen, speziell auch die, die ex­portorientiert sind. Wir wissen, dass ein großer Anteil unseres Wohlstandes in Öster­reich aus der Exportwirtschaft kommt, und daher sollten wir diesen Bereich auch noch mehr fördern.

Der Schuldenstand ist nicht angesprochen worden, das wundert mich. Er ist historisch hoch, das brauchen wir gar nicht schönzureden: 293 Milliarden € an Schulden, das sind 80,9 Prozent des BIP. Da werden wir ganz schnell dagegenlenken müssen, sonst wird es irgendwann einmal zu viel werden. Das hat unser Finanzminister in seiner Budget­rede im Nationalrat auch kundgetan.

Ich sage Ihnen eines: Es ist ein gutes Budget, es geht in die richtige Richtung. Wir wer­den den beiden Gesetzen unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

9.36


Präsident Mario Lindner|: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bun­desrat Pfister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


9.36.36

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich)|: Lieber Herr Kollege Poglitsch! Am Dienstag haben wir im Finanzausschuss auch schon darüber diskutiert, dass irgendje­mand anderer zuständig ist. – Das kann ich mir nicht vorstellen, sonst hätten wir diese Materie nicht im Finanzausschuss gehabt. Das heißt, das betrifft sehr wohl das Finanz­ministerium, weil das dort auch die Budgetverteilung vornimmt. (Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller. – Bundesrat Poglitsch: Es kann nicht sein, dass niemand da ist!) Und da war auch niemand da – nur zur Richtigstellung. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Poglitsch.) – Ich habe ohnehin gesagt, dass vom Finanzministerium auch niemand da war, aber dann will ich das hier schon richtigstellen und nicht disku­tieren. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwi­schen ÖVP und SPÖ.)

9.37


Präsident Mario Lindner|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


9.37.00

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Frau Staatssekretärin! Ich werde hier keine Rede zum Budget halten. Ich glaube, das ist nicht Aufgabe von uns hier im Bundesrat. Wir bekommen eben nur diese Splitter des Budgets hier mit, aber ich werde versuchen, auch sachlich bei diesen Splittern zu bleiben und – allerdings nur zu einem Teil – zu ihnen Stellung zu nehmen. Wir haben uns das innerhalb der Fraktion aufgeteilt, damit hier auch jeder zu Wort kommt und die verschiedenen Teile entsprechend beleuchtet werden.

Es bleibt natürlich das Problem, dass man teilweise einverstanden ist oder mitstimmen könnte und Teile davon ablehnt, was auch zu einer Gesamtablehnung unsererseits führt.

Die Veräußerungsermächtigung für den Finanzminister für eine Teilfläche der Justizan­stalt Asten geht in Ordnung, allerdings hielten wir es auch in diesem Fall für sinnvoll, die Veräußerung über die BIG abzuwickeln. Wir haben die BIG als zuständige Stelle, und warum man die in diesen Fällen nicht entsprechend nutzt, ist für uns nicht ersichtlich.

Wir haben auch keine Einwände bezüglich der Auflösung der SIVBEG, wir waren ja schon mit der Schaffung 2005 nicht einverstanden, weil wir auch darin die unnötige Schaffung von Parallelstrukturen zur BIG sahen. Noch dazu gab es auch 2015 einen Antrag der Grünen zur Auflösung der SIVBEG. Wir sind froh, dass man jetzt, 2016, so­zusagen diesen Anregungen Folge leistet.

Es gibt ja schon einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2010, in dem man zu dem Schluss kam, dass die Einschätzung über die Entwicklung der SIVBEG zu optimistisch war, die Ziele nie erreicht werden konnten und die tatsächliche Entwicklung weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Ich denke, auch das sollte man festhalten.

Eine Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof 2013 verbesserte die Einschät­zung nicht wesentlich. So wurde ja der ursprünglich geschätzte Gesamterlös von rund 215 Millionen € um mehr als 40 Prozent – also deutlich – verfehlt. Das ist also keine Er­folgsgeschichte, die jetzt hier zu einem Ende kommt.

Im Errichtungsgesetz steht, dass der Unternehmenszweck der Gesellschaft erfüllt ist, wenn alle entbehrlichen Immobilien verwertet wurden. – Das ist nicht erfolgt und das ist nicht der Fall, es sind ja noch etwa zehn Liegenschaften übrig. Aber trotzdem erscheint eine Weiterführung nicht mehr wirtschaftlich und zweckmäßig.

Wir lehnen aber die Rücknahme der Veräußerungsermächtigung für drei Liegenschaf­ten ab, für Haschendorf in Niederösterreich, für Lienz und Freistadt. Zur Begründung dieser Rücknahme heißt es, dass infolge des Entschließungsantrages des Nationalra­tes – diesen gibt es in der Form übrigens gar nicht, sondern da wurde nur ein Bericht gefordert – und der BFG-Novelle die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres erhöht wer­den soll.

Als unmittelbare Folge wurde ein teilweiser Verkaufsstopp verfügt. Wie die noch vor­handenen Liegenschaften in einem kausalen Zusammenhang mit der Einsatzbereitschaft des Heeres stehen, erschließt sich uns nicht.

Der Verkaufsstopp ist damit unzureichend begründet, und wir werden diesem Teil un­sere Zustimmung gleichfalls verweigern. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bun­desrätin Zwazl.)

9.41


Präsident Mario Lindner|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindin­ger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


9.41.30

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich)|: Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als ich heute früh in den Sitzungssaal des Bundesrates gekommen bin, habe ich mich schon auf ein gemeinsames Foto zum Welt-Aids-Tag gefreut (Bundesrat Stögmüller: Ge­meinsam ist relativ!), und auch darauf gefreut, gemeinsam gegen diese Erkrankung an­zukämpfen und nicht gegen die Menschen zu kämpfen, die diese Erkrankung haben. Mit Enttäuschung und Beschämung musste ich jedoch feststellen, dass nicht alle Frak­tionen anwesend waren, und das ist wirklich beschämend – an die Adresse der Frei­heitlichen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie ignorieren, dass Menschen an dieser Krank­heit leiden und dass diese Krankheit auch gemeinsam bekämpft werden soll … (Bun­desrätin Mühlwerth: Geht’s noch?! – Bundesrat Jenewein: Was soll denn das, bitte?) Es ist so beschämend, wie Sie das ignorieren, aber das müssen Sie selbst verantwor­ten, geschätzte Damen und Herren. Das müssen Sie selbst verantworten! (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Bundesrat Jenewein: Wirklich unglaublich! Geh dich genieren!)

Nun zur Tagesordnung – aber es gehört auch zur Tagesordnung, dass man etwas da­zu sagen muss, wenn in diesem Saal etwas geschieht und das von manchen Frak­tionen, von manchen Klubs ignoriert wird (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein), die sich groß für Sicherheit aufspielen, aber hier gegen die Gesundheit agieren, gegen die Menschen agieren, die diese Krankheit erlitten haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist ja völliger Schwachsinn!)

Geschätzte Damen und Herren, zum Budgetbegleitgesetz: Von all jenen Maßnahmen, die damit verbunden sind, haben wir schon einige gehört, aber die wichtigsten Maß­nahmen sind im Rahmenplan für 2017 bis 2022 enthalten, das sind die Investitionen zum Ausbau der Infrastruktur, zum Ausbau der Infrastruktur der Bahn, aber auch der Straße. Investitionen in die Infrastruktur machen sich auch nachhaltig bei den Arbeits­plätzen bemerkbar, denn eine Investition von zum Beispiel 2 Milliarden € in die Infra­struktur bewirkt 40 000 Arbeitsplätze. Angesichts der 20 Milliarden € in der gesamten Laufzeit des Rahmenplans wissen wir, welch hohe Anzahl an Arbeitsplätzen geschaf­fen oder gesichert wird.

Was beinhaltet dieser Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Bahn? – Die Bahnhof­modernisierung. Wer den Wiener Hauptbahnhof sieht – ich war gestern wieder dort –, merkt, das ist nicht damit zu vergleichen, wie ein Bahnhof vor 20 Jahren ausgesehen hat. Der Hauptbahnhof ist eine moderne Einrichtung, das sieht man und glaubt, man ist auf einem Flughafen und nicht auf einem Bahnhof. All jene, die gern shoppen gehen, können sich damit die Wartezeit verkürzen, dies aber nicht, weil der Zug Verspätung hat, denn die Verspätungen sind ja auch zurückgegangen und der Pünktlichkeitsgrad ist gestiegen. Auch der Komfort der Betriebsmittel, sprich der Waggons, wird laufend verbessert, und man kann angenehm reisen. Man kann bereits das Reisen zur Arbeit mit Arbeit gestalten, es gibt WLAN-Anschluss, man kann sich für Besprechungen sehr gut vorbereiten, aber auch für unsere Arbeit hier im Parlament. Man kann das Reisen genießen, man wird mit Getränken und Speisen bedient. Das Reisen mit der Bahn ist angenehm geworden, geschätzte Damen und Herren.

Um die Fahrzeit zu verkürzen, werden diese Investitionen gemacht. Die Investitionen auf Strecken vom Osten in den Westen waren in den letzten Jahren ein Schwerpunkt der Bahn. Jetzt soll der Schwerpunkt verstärkt vom Osten in den Süden Richtung Graz, Klagenfurt gelegt werden. Die Investitionen sollen zum Beispiel das Ziel haben, dass man in Zukunft in 2 Stunden 40 Minuten nach Klagenfurt mit der Bahn fahren kann und ohne den Stau und ohne die Gefahr auf der Straße mit der Bahn fahren kann.

Gerade bei den Investitionen in den Süden, Richtung Graz, Richtung Klagenfurt, ver­stehe ich nicht, warum die Freiheitliche Partei, die so lange in Kärnten die Verantwor­tung getragen hat, gegen diese Investitionen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Dörf­ler.) Ich verstehe nicht, dass man Investitionen ablehnt, die vom Verkehrsministerium gemeinsam mit der Bahn geplant wurden, dass man den Rahmenplan im Budget nicht zur Kenntnis nimmt und dagegen stimmt. Aber man weiß ja auch, wie sich die FPÖ manchmal verhält: Wenn sie keine Verantwortung trägt (Bundesrätin Mühlwerth: Kol­lege Lindinger hat überhaupt keine Ahnung, wovon er spricht!), dann ist sie gegen vie­les, und wenn sie Verantwortung trägt, dann haben wir auch gesehen, welche Auswir­kungen das hat. (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.) Es hat nachhaltige Auswir­kungen, an denen wir heute noch leiden und für die wir heute noch zahlen müssen, und es war notwendig, Vereinbarungen zu treffen, damit nicht ein Land in Konkurs geht. (Bundesrat Dörfler: Schau dir Wien an!) Jetzt wird auch investiert, um das Bundesland Kärnten in der Infrastruktur, in der Aufschließung abzusichern, und dann ist die FPÖ auch noch dagegen. Aber Sie sehen, geschätzte Damen und Herren, wie das Abstimmungs­verhalten der FPÖ in verschiedenen Bereichen immer gleich ist.

Jetzt komme ich zum Thema Aufhebung des SIVBEG-Errichtungsgesetzes (Bundesrä­tin Mühlwerth: Da kommt ja auch nichts Neues!): Ich habe feststellen müssen, dass sehr viele Kasernen veräußert wurden, die durchwegs Sinn hatten. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich hier in diesem Haus gegen eine Schließung einer Kaserne eingetreten bin und vielleicht auch heute noch dazu stehe, weil es nicht sinnvoll war, eine der neu errichteten Kasernen zu schließen. Aber ich habe mit großer Freude vori­ge Woche in dieser Kaserne eine Kinderbetreuungseinrichtung eröffnet. Die Kaserne wurde verkauft und privat vermarktet, und vier Firmen haben sich gemeinsam entschlos­sen, eine private Krabbelstube zu errichten, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, früher wieder in das Berufsleben einzusteigen. Es wurde in einem Teil des Kasernensaales eine Krabbelstube errichtet. Sie sehen, dass auch militärische Ein­richtungen zu familienfreundlichen Einrichtungen umgebaut werden können. In diesem Kasernenbereich befinden sich derzeit Wohnungen – Eigentumswohnungen, Mietwoh­nungen –, Werkstätten. In vielen Bereichen ist es gelungen, das Kasernenareal gut zu vermarkten. Aber es ist auch gelungen, von der Wirtschaft anerkannte Flächen zu fin­den, um in der Region etwas zu bewirken.

Es freut mich, dass das österreichische Bundesheer es in manchen Bereichen für gut befindet, Verkaufspläne zurückzuziehen, um neue Überlegungen anzustellen, um nicht neue Flächen anmieten zu müssen. Darum werden wir beiden Gesetzen die Zustim­mung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.49


*****

Präsident Mario Lindner|: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Bundesrätin Mühl­werth zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


9.50.11

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung)|: Herr Präsi­dent! Ich möchte das wirklich auf das Schärfste zurückweisen, Herr Kollege Lindinger, uns – nur weil wir nicht so uniform sind wie Sie – zu unterstellen und zu sagen, wenn man diese Schleife nicht trägt, dann verachtet man diese Menschen, ist dagegen, macht diese Krankheit lächerlich und so weiter (Bundesrat Lindinger: Das habe ich nicht ge­sagt! – Bundesrat Jenewein: Lies einmal das Protokoll nach! – Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller), das weisen wir im Namen der freiheitlichen Fraktion auf das Schärfs­te zurück!

Wir haben in der Präsidiale besprochen, wir wollen dieses institutionalisierte Tragen von Symbolen, Schleifen, was auch immer, nicht haben, wir sind aber dabei, wenn in einer Presseaussendung der Herr Präsident sagt, der gesamte Bundesrat – auch die Frei­heitlichen – spricht sich dafür aus, dass diesen Menschen geholfen wird. Das steht au­ßer Frage. Aber diese Uniformität, Herr Kollege, kenne ich nur aus totalitären Regimen (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller), wo man, wenn man nicht das macht, was alle machen, eingesperrt wird oder, noch schlimmer, getötet wird! Das möchte ich nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

9.51


*****

Präsident Mario Lindner|: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße ganz herzlich bei uns im österreichischen Bundesrat die SchülerInnen der HLM Krems. Herz­lich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


9.51.43

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark)|: Hohes Präsidium! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde jetzt ausnahmsweise einmal zur Tagesordnung reden und nicht zu etwas anderem (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates May­er), und zwar werde ich mich auf Tagesordnungspunkt 2, die Vorbelastungen für die Schieneninfrastruktur, konzentrieren.

Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Haus bauen, gehen mit diesem Ansinnen zu einem Baumeister und sagen: Bitte, ich hätte gerne die Planung und auch, dass Sie mir das Haus dann bauen! Dann vergeht ein bisschen Zeit, und der Herr Baumeister kommt mit einem Vertrag zu Ihnen und sagt: Ja, Ihr Haus kostet 1,5 Mil­lionen €, unterschreiben Sie mir das! Sie als Kunde werden dann fragen: Moment, was kriege ich denn eigentlich dafür?, und der Baumeister wird sagen: Darüber reden wir spä­ter, das machen wir da nicht!

Würden Sie einer solchen Vorgangsweise des Baumeisters zustimmen? – Ich nicht, wir Freiheitlichen nicht! – Sie werden es tun, das werden wir dann bei der Abstimmung se­hen, denn genau diese Situation ist es, in der wir uns jetzt befinden: Wir sollen die haus­haltsrechtliche Ermächtigung für die Vorbelastungen auf Basis des Rahmenplans 2017 bis 2022 beschließen. Dieser Rahmenplan, der die Basis ist, kommt erst nächste Wo­che in den Verkehrsausschuss des Nationalrates.

Ich muss jetzt – auch, wenn es mir wehtut – vollinhaltlich der Kritik des Herrn Poglitsch zustimmen (Heiterkeit und Zwischenruf bei der ÖVP), nämlich dass es keine Auskünfte gab. Wir haben nicht einmal gesagt: vom Verkehrsministerium, denn es war überhaupt keine Auskunftsperson zu diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss. Das heißt, ein Hinterfragen war nicht möglich. Aber was tut man dann natürlich als braver und flei­ßiger Bundesrat? – Man schaut, ob man den Rahmenplan auf der Homepage des Parla­ments findet und vergleicht, wenn man ihn gefunden hat, die beiden Rahmenpläne 2016 bis 2021 und 2017 bis 2022. Da liest man dann beispielsweise, dass im neu zu beschlie­ßenden Rahmenplan Kosteneinsparungen von 296 Millionen € bei Investitionen Platz grei­fen; eine nähere Erläuterung fehlt jedoch.

Man versucht das dann anhand der kleingedruckten Liste diverser Investitionen und grö­ßerer Investitionen herauszuklauben und sieht, dass bei den wesentlichen Bauvorha­ben welche weggefallen sind – beispielweise der Hauptbahnhof Graz –, weil die schon abgeschlossen sind; das ist ja soweit logisch. Dann sieht man Kürzungen bei einzelnen Projekten, beispielsweise beim viergleisigen Ausbau zwischen Linz und Asten, der jetzt nur mehr bis Kleinmünchen gehen soll. Man sieht aber auch Streichungen von Pro­jekten: Beispielsweise ist im neuen Rahmenplan nichts mehr über die vorbereitenden Arbeiten im Raum Radfeld in Tirol enthalten, das gehört zur Zulaufstrecke von Bayern, faktisch der restliche Teil von der Staatsgrenze bis Wörgl, der da noch fehlt, bis Baum­kirchen – das ist aus dem Budget verschwunden. Da wäre es natürlich schon interes­sant zu erfahren, wie die Verhandlungen mit Deutschland, mit Bayern im Hinblick auf den Ausbau der Zulaufstrecken auf deutscher Seite stehen.

Neu hinzugekommen sind gewisse Maßnahmen vor allem in Tirol, im Raum Innsbruck, Seefeld – ich nehme an, das hängt mit der Nordischen Weltmeisterschaft zusammen –, Schwaz. Erfreulich: Feldkirchen–Weitendorf von der Koralmbahn, weiters ein selektiver Ausbau zwischen Linz und Selzthal, darauf werde ich dann noch kurz zu sprechen kom­men, und eine Attraktivierung der Summerauer Bahn.

Etwas kryptisch ist ein anderes Vorhaben, nämlich die Verbindungsbahn Wien Hüttel­dorf–Wien Meidling, die genau im selben Zeitrahmen, also 2020 bis 2025, verwirklicht werden soll. Letztes Jahr hat sie noch 15,2 Millionen € gekostet, jetzt kostet sie 60,8 Mil­lionen €, also das Vierfache. Es wäre schon interessant zu erfahren – vielleicht wissen es die Wiener, aber wahrscheinlich nicht alle –, warum diese Kostenexplosion bei die­sem Projekt stattfindet.

Herr Kollege Lindinger, grundsätzlich bekennen wir uns und haben uns immer zu den großen Achsen und vor allem zur Südachse bekannt, an der wir uns auch seinerzeit schon maßgeblich beteiligt haben, damit diese im wahrsten Sinne des Wortes auf Schie­ne gekommen ist. Es freut mich, dass sich ein Oberösterreicher so für die Südbahn­strecke einsetzt, aber darum geht es ja gar nicht. Erfreulich ist wenigstens, dass der Zeitplan nicht wieder verschoben wird. Aber wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass bis zur Fertigstellung eine Erstreckung des Zeitrahmens um einige Jahre erfolgt ist, und da kann man schon dazusagen, gerade bei Infrastrukturprojekten gilt: Je schneller die­se wirksam und umgesetzt werden, desto schneller werden sie volkswirtschaftlich wirk­sam und umso – unter dem Strich – kostensparender und umso effizienter sind diese Pro­jekte dann.

Es fehlen mir aber wesentliche Dinge, die zwar irgendwo herumgeistern, beispielswei­se: Was geschieht zwischen Attnang-Puchheim und Salzburg? – Auch hier ist die Re­de davon, dass die Westbahn zumindest teilweise neu gebaut werden soll, es hat auch schon gewisse Vorarbeiten, Erkundungen gegeben, jedoch im Rahmenplan ist davon nichts zu finden. Ähnlich verhält es sich mit Klagenfurt–Villach, dem Wörtherseeab­schnitt, auch hier sind keinerlei Investitionen vorgesehen.

Erlauben Sie mir als Steirer, abschließend noch ein paar regionale Aspekte einzubrin­gen: Wir haben zwar dann 2026 die Südachse mit dem Semmeringtunnel, mit der Kor­almbahn, aber dazwischen schaut es noch ein bisschen öd aus, nämlich zwischen Mürz­zuschlag und Bruck und in weiterer Folge nach Graz. Das sind teilweise noch Lang­samfahrstrecken, die den Kriterien einer Hochleistungsstrecke bei Weitem nicht ent­sprechen; Stichwort: Wartberger Schleife.

Als Obersteirer tut es mir natürlich weh, dass wir als starke Industrieregion in den Nord­westen, also vor allem in den süddeutschen Wirtschaftsraum nur einen Bimmelbahnan­schluss haben, nämlich ab Selzthal zwei eingleisige Strecken, einerseits Richtung Ober­österreich durch den Bosrucktunnel und weiter das Ennstal hinauf. Der Bosrucktunnel wird jetzt zwar saniert, bleibt aber doch eingleisig. Ich denke, dass das Argument, wa­rum diese Strecke seinerzeit eingleisig gebaut wurde, jetzt nicht mehr zählt. In der Mo­narchie hat man gesagt, es existiert ja eine Parallelstrecke über Hieflau und Steyr. Ich denke, das wird heute niemand mehr ernst nehmen.

Summa summarum gibt es also viele unklare Punkte, die nicht beantwortet werden konnten, und eine Vorgangsweise, bei der man das Pferd von hinten aufzäumt, näm­lich zuerst die Finanzierung beschließt und dann erst über die Projekte redet. Deshalb werden wir diesen Vorbelastungen unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)

10.01


Präsident Mario Lindner|: Als Nächster ist Herr Bundesrat Heger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.01.41

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzter Bundesrat! Ich denke, es gab jetzt sehr emotionale Ansätze bei der Diskussion um das Budgetbegleitgesetz. (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.) Es sind bereits sehr viele inhaltliche Statements abgegeben worden, einige Statements waren allerdings rein von Emotionen geprägt. Ich möchte mich jetzt noch einmal auf die Sache konzentrieren, auf die beiden Gesetzesbeschlüsse und die budgetwirksamen Maßnahmen, über die wir heute abzustimmen haben.

Wenn etwas aufgehoben werden soll, dann wird man im Regelfall immer sehr, sehr neu­gierig. Hinter der Aufhebung der Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH steckt nicht nur die Aufhebung einer reinen Kasernenverwertungs­gesellschaft, sondern es geht auch um Verkäufe von Immobilien der Justizverwaltung. Dieses Bundesgesetz soll mit 31. Dezember 2016 außer Kraft gesetzt werden.

Was war der Grundgedanke? – Der Grundgedanke war, dass man von den Empfeh­lungen im Bericht der Bundesheerreformkommission ausgegangen ist. Es sollte die An­zahl an Standorten und Kasernen sowie Liegenschaften reduziert und somit Umschich­tungspotenzial geschaffen werden. Für diesen Zweck der Liegenschaftsveräußerung wur­de eben die SIVBEG geschaffen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Neuorientierung des österreichischen Bundesheeres wurde nunmehr von bestimmten geplanten Liegen­schaftsveräußerungen Abstand genommen, da diese Liegenschaften weiterhin im Res­sortbereich in Nutzung bleiben werden. Dabei obliegen dem Bundesministerium für Lan­desverteidigung und Sport die Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Ver­waltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesminis­terium, der Heeresverwaltung und dem Bundesheer dienen. Dazu gehört auch das Hee­resgeschichtliche Museum, wobei die vorhandenen Organisationsstrukturen die noch aus­stehende Verwertung von Immobilien im Rahmen der Neuausrichtung der Verkaufspla­nung zulassen.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit – und das ist heute auch schon gesagt worden – ist daher eine eigene Maklergesellschaft, eben die SIVBEG, nicht länger vertretbar. Weitere Veräußerungen, die es ja geben kann, sollen so wie auch schon in der Vergangenheit durch eine in der Zentralstelle befindliche Organisa­tionseinheit abgewickelt werden.

Gerade was den Verkauf der Kasernen betrifft wurde das definitive Erlösvolumen bei Weitem nicht erreicht. Insgesamt wurden rund 120 Immobilien veräußert. Da stellt sich natürlich die Frage, woran das gelegen ist. Waren die veranschlagten Immobilienbe­wertungen zu hoch angesetzt? Waren zu wenige Personen in der Strategischen Immo­bilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH beschäftigt? – Angeblich wa­ren dort nur vier bis sieben Personen tätig. Sind Grundstücke und Gebäude nicht at­traktiv für potenzielle KäuferInnen? Warum wurden von ursprünglich 87 Kasernen, die veräußert werden sollten, tatsächlich nur 25 verkauft? Oder waren die Erwartungen, was die Kasernenverkäufe betrifft, eigentlich schon 2005 nicht realistisch?

Nun kurz zur Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002: Im Jahr 2013 wurde die Liegenschaft in der Himmelpfortgasse 8 vom Bund der Österreichischen Galerie Belve­dere zur Nutzung überlassen und in der Folge auch in das Bundesmuseen-Gesetz auf­genommen. Mit Ende 2016 sollen das Winterpalais an das Bundesministerium für Fi­nanzen zurückgestellt und der betreffende zweite Zusatz zur Überlassung, der Vertrag vom 21. März 2001 zwischen dem Bund und der Österreichischen Galerie Belvedere, einvernehmlich aufgelöst werden.

Mit der vorliegenden Novelle des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 zur Erfüllung des kul­turpolitischen Auftrages wird es mehr Geld geben, und die Basisabgeltung für die Bun­desmuseen wird um 2 Millionen €, die für die Österreichische Nationalbibliothek um 0,73 Millionen € erhöht werden. Durch diese Erhöhung soll die Aufgabenwahrnehmung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek finanziell besser abge­sichert werden.

Unter Tagesordnungspunkt 2 geht es um den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesmi­nister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird. Das Regierungspro­gramm sieht im Bereich Infrastruktur und Verkehr unter anderem vor, dass die bereits in den letzten Regierungsperioden begonnenen Schieneninfrastrukturoffensiven fortge­führt werden. Gemäß Bundesbahngesetz sind über Zuschüsse des Bundes zum Be­trieb der Schieneninfrastruktur und der Bereitstellung sowie zur Instandhaltung, zur Pla­nung und zum Bau von Schieneninfrastruktur zwei gesonderte Verträge mit jeweils sechs­jähriger Laufzeit abzuschließen.

Eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein stabiles gesellschaftliches Umfeld und gut aus­gebildete Arbeitskräfte werden immer als wesentliche Faktoren für die Auswahl eines Unternehmensstandortes genannt. Gerade die Schaffung einer gut ausgebauten Infra­struktur wird mit dem heutigen Beschluss möglich gemacht. Für mich ist klar: Der Aus­bau und der Erhalt der Infrastruktur und des öffentlichen Verkehrs sind zentrale Aufga­ben des Staates, das heißt der öffentlichen Hand. Mit dem Infrastrukturrahmenplan, der im Übrigen ebenso wie die Prioritätensetzung mit den Landeshauptleuten abgestimmt ist, gelingt es, diese Aufgaben optimal zu erfüllen und die mittelfristige Finanzierung zu sichern. Laut dem aktualisierten Rahmenplan 2017 bis 2022 werden in dieser Periode 15,2 Milliarden € in den Ausbau der Infrastruktur investiert.

Es wird aber nicht nur Geld für eine gut ausgebaute Infrastruktur ausgegeben, es geht, wie gesagt, auch um ein stabiles gesellschaftliches Umfeld sowie um gut ausgebildete Arbeitskräfte. Wir können zwar nicht direkt Arbeitsplätze schaffen, aber wir können die besten Voraussetzungen für eine gut ausgebaute Infrastruktur und damit auch für qua­lifizierte Arbeitsplätze schaffen. Ziel dieser Investitionsoffensive sind kürzere Fahrzei­ten, mehr Kapazität im Personen- und Güterverkehr, mehr Sicherheit und mehr Barrie­refreiheit.

Ich denke, auch das Geld, das in die Bereiche Bahnhofsmodernisierung, Park-and-Ride-Anlagen, WLAN und Lärmschutz investiert wird, kommt den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute. Das sind Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger, und daher wird meine Fraktion heute auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bun­desrätin Schreyer.)

10.09


Präsident Mario Lindner|: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


10.10.06

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol)|: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherIn­nen hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche auch zu Tagesordnungs­punkt 2, zum Vorbelastungsgesetz, und darf sagen, wir werden diesem in der Form heute nicht zustimmen, und das aus mehreren Gründen.

Eingangs möchte ich mich der Kritik meiner Vorredner, der Herren Poglitsch und Kru­sche, anschließen. Es ist wirklich sehr, sehr unbefriedigend, wenn im Ausschuss keine Auskunftsperson anwesend ist, weder eine VertreterIn vom Verkehrsministerium noch eine vom Finanzministerium, und auch heute der Herr Verkehrsminister und der Herr Fi­nanzminister nicht anwesend sind. Eigentlich betrifft das aber auch stark das Bundes­kanzleramt, vor allem die wirkungsorientierte Folgenabschätzung.

Es ist schon einige Male erwähnt worden, dass sich die Ermächtigung durch das vor­liegende Gesetz nur auf Zuschüsse zu Investitionen bezieht, die bis 2022, also nur in den nächsten sechs bis sieben Jahren, getätigt werden. Wir beschließen eine Ermäch­tigung über 34 Milliarden € für diese Investitionen, die dann in den nächsten 30 oder 50 Jahren zurückgezahlt werden. Das ist also nur für die Investitionen der nächsten sechs bis sieben Jahre. Noch weitere 9 Milliarden € beschließen wir für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung bis inklusive 2022, also auch für die nächsten sechs bis sieben Jahre. Wir beschließen also Vorbelastungen in Höhe von 43 Milliarden € – wirk­lich unglaubliche Summen! Die letzte Rückzahlung wird im Jahre 2071 erfolgen. Ich wäre dann 94 Jahre alt, vielleicht erlebe ich es noch. (Heiterkeit des Bundesrates Stögmüller.)

Ich möchte gleich mit unserem Lob anfangen: Verbessert hat sich nämlich im Vergleich zum Vorjahr der Umstand, dass die Transparenz in gewissen Bereichen ein bisschen besser geworden ist. Die Ministerratsberichte sind jetzt auch für die Fraktionen öffent­lich zugänglich, sodass wir sie in unsere Bewertung miteinfließen lassen können.

In vielen anderen Bereichen ist aber auf unsere Kritik überhaupt nicht eingegangen wor­den. Es fehlt in extrem vielen Bereichen an Transparenz, an Nachvollziehbarkeit, wie auch schon im Vorjahr und im Jahr 2014, zum Beispiel im Bereich Gendergerechtig­keit. Wir haben zur Qualität der Erläuterungen, zur Qualität der wirkungsorientierten Fol­genabschätzung dafür, dass es um 43 Milliarden € geht, nur ganz wenige Unterlagen und Details. Es gibt weiterhin keine Unterlagen zur Begründung der Prioritätenreihung innerhalb dieses Milliarden-Investitionspaketes – trotz der gesetzlichen Verpflichtung da­zu! Diese Priorisierungskriterien werden einfach nicht geliefert, die dürfen wir nicht ein­sehen. Irgendwo werden sie wohl liegen, ich schätze beim Verkehrsministerium wer­den sie schon aufliegen, aber wir, die Parlamentsparteien, dürfen sie nicht einsehen. Es geht da wirklich um zig Milliarden, und das ist einfach untragbar. Vielleicht wären wir damit einverstanden, aber das ist eben nicht beurteilbar, weil die Unterlagen für uns nicht vorliegen.

Weiterhin gibt es auch keine volle Transparenz bezüglich der budgetären Folgen nach dem Jahr 2022, und das ist ja schon in sechs bis sieben Jahren. Es gibt keine Trans­parenz bezüglich der zusätzlich notwendigen Finanzierungsanteile, die die ÖBB noch beitragen, die an Investitionen mitgezahlt werden müssen. Es gibt trotz unserer wirklich detaillierten Kritik in den Vorjahren weiterhin genau dieselben Widersprüche. Es gibt dieselben Falschangaben und dieselben Intransparenzen bei Arbeitsplatz- und Gleich­stellungswirkungen.

Gender Budgeting ist in dieser Gesetzesvorlage wie schon in den Vorjahren kaum um­gesetzt. Die Aussagen betreffend Gender sind in der wirkungsorientierten Folgenab­schätzung, in der WFA, großteils ganz allgemein gehalten. Immer, wenn viel Geld in gro­ße Bauprojekte fließt, ist das fast ausschließlich eine Männerförderungsschiene, das heißt, das, was in Löhne fließt, wird vor allem an Männer ausbezahlt. Nicht einmal 5 Pro­zent der direkten NutznießerInnen dieser Investitionen sind Frauen, und gerade in die­ser Branche verdienen Frauen nicht einmal drei Viertel des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das steht auch in den Erläuterungen und in den Unterlagen dazu, das haben nicht wir uns ausgerechnet.

Genau so steht es dann auch drin, ich darf kurz aus der WFA zitieren: „Beitrag der Leis­tungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern“ – Nein.

Bei 43 Milliarden € kann man, denke ich, schon ein bisschen ambitionierter am Abbau von Ungleichstellungen arbeiten und ein bisschen mehr darauf schauen, dass auch in diesem Bereich Ungleichstellungen abgebaut werden.

Der Hauptpunkt dafür, dass wir dieses Gesetz aus unserer Sicht nicht annehmen kön­nen, ist, dass einfach nicht daran gebaut wird, was die Österreicherinnen und Österrei­cher wirklich brauchen. Es werden um viel zu viel Geld viel zu viele große Löcher in Berge gebohrt. Der Großteil der Investitionen ist in diesen Monsterprojekten wie Kor­almtunnel, Semmering-Basistunnel, Brenner Basistunnel gebunden, und das Geld fehlt dann bei Nahverkehrsprojekten.

Der Kollege hat es vorhin schon gesagt: Ich als Tirolerin kann mich für Tirol nicht be­klagen, Tirol ist dicht besiedelt, es wird dort gut ausgebaut. Gerade im Osten Öster­reichs, gerade im ländlichen Raum werden aber immer noch Bahnstrecken eingestellt. Genau bei diesen Strecken, die eingestellt werden, in den Ausbau zu investieren, wür­de den Österreicherinnen und Österreichern so viel mehr helfen und ihnen zugutekom­men. Das würde auch einen wirklichen Verlagerungseffekt vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr bewirken, und genau in diese Richtung sollte die Mobilitäts­politik in Österreich auch gehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Bun­desrätin Posch-Gruska.)

10.16


Präsident Mario Lindner|: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.16.12

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich)|: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Noch kurz zu den Re­debeiträgen der FPÖ: Ich finde es schon bedenklich, wenn Kollegin Mühlwerth das Red-Ribbon-Abzeichen mit autoritären Regimen gleichsetzt. Ich frage mich: Was ist dann die Kornblume? Ist die für die FPÖ in Ordnung? – Ich denke, dass sie nationalsozialisti­sches Gedankengut in sich trägt, aber das ist jetzt nur eine Randbemerkung. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Es geht heute um das Budgetbegleitgesetz, und ich muss auch ein paar Sätze anfü­gen. Leider ist Kanzleramtsminister Drozda krank. Ich bitte Sie, Frau Staatssekretärin, ihm ein paar Sachen auszurichten, gerade was den Artikel 5 angeht, Änderung des Bun­desmuseen-Gesetzes 2002. Das Gesamtbudget beziehungsweise die Gesamterhöhung beträgt 2,7 Millionen €, das meiste davon geht an die Bundesmuseen, genauer gesagt: 2 Millionen €. Das ist zum einen gut, weil es sich hierbei um eine verträgliche Budget­erhöhung handelt. Soviel ich weiß, ist bei den Bundesmuseen schon seit 2014 keine Erhöhung mehr zu verzeichnen, und diese Anhebung wird auch durch die Umsetzung des deutlich verkleinerten HGÖ, also des Hauses der Geschichte Österreich, notwendig.

Gleichzeitig, das muss ich heute wieder einmal erwähnen, wird das Budget für die freie Kunstszene erhöht. Das ist gut so. Dennoch frage ich mich in diesem Zusammenhang: Es gibt nach wie vor eine Rücklage von knapp 27 Millionen € im Investitionsbudget, von der man nächstes Jahr 3 Millionen € für die freie Kunstszene aufwendet. Was ge­schieht aber mit den restlichen 24 Millionen €, die in diesem Topf bereitliegen würden? Was spricht dagegen, dieses Geld auch für die Weiterentwicklung und die Förderung der freien Kunstszene zu investieren, zumal jetzt auch das HGÖ kleiner ausfällt? Prin­zipiell finde ich die vorsichtige Kursänderung bei der Budgetmittelaufwendung vonsei­ten des Kulturministers sehr gut und kann nur hoffen, dass es in diese Richtung wei­tergeht.

Ein Kritikpunkt – vielleicht wissen Sie, Frau Staatssekretärin, was jetzt kommt –: Der Herr Kulturminister ist uns Grünen im Nationalratsausschuss noch eine Antwort schul­dig geblieben. Kollegin Mühlwerth hat es schon angesprochen: Was ist mit der aber­maligen Erhöhung der Basisabgeltung der Österreichischen Nationalbibliothek? Im Früh­jahr 2016 haben wir im Rahmen des HGÖ-Gesetzes eine Basisabgeltung von insge­samt 2,5 Millionen € beschlossen, und jetzt bekommt die Österreichische Nationalbiblio­thek noch eine doppelte Abgeltung von 700 000 € für 2017 und 2018. Das ist für mich et­was seltsam.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die Begründung für die Erhöhung im HGÖ-Gesetz und den steigenden laufenden Kosten für das Haus der Geschichte Österreich lag. Wie schon erwähnt bekommen wir jetzt ein viel kleineres Haus der Geschichte Österreich, und trotzdem gibt es noch zusätzlich zu den beschlossenen 2,5 Millionen € 700 000 € für 2017 und 2018. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Ich fordere den Herrn Minister noch einmal auf, eine eindeutige Antwort zu geben: Warum gibt es diese Erhöhung?

Leider war – das ist jetzt am Rande noch einmal eine Kritik zur Bekräftigung – kein Be­amter des Kulturministeriums zu diesem Thema im Ausschuss anwesend. Es konnten uns keine Antworten gegeben werden, auch nicht vom Finanzministerium. Der Beamte des Finanzministeriums hat gesagt, dass er dafür nicht zuständig ist, dafür sei das Kul­turministerium zuständig. – Es gab also keine Antworten. Daher meine Frage: Wird der Bundesrat in den Ministerien noch wertgeschätzt, wenn keine Beamten hierher ge­schickt werden? In unsere Ausschüsse kommen ja nicht die Minister, sondern die Be­amten – aber man sollte wenigstens die Beamten schicken! Frau Staatssekretärin, bit­ten Sie den Herrn Kulturminister um Antworten, warum die Basisabgeltung für die Na­tionalbibliothek erneut angehoben wird!

Abschließend möchte ich noch – und ich glaube, da Herrn Minister Drozda zu zitieren – auf den Budgetdeal eingehen, nämlich auf den Tausch des Winterpalais im Belvedere zurück an das Finanzministerium. Ein Beamter des Finanzministeriums hat dem Aus­schuss – das hat die Kollegin auch schon erwähnt – gesagt, er möchte lieber nicht auf die Frage eingehen, warum das getauscht worden ist. Das sei nämlich eine politische Antwort. – Ich behaupte, man hat 13,1 Millionen € mehr Kulturbudget bekommen, und dafür hat das Finanzministerium Prunkräume zum Repräsentieren bekommen. – Das sind, ehrlich gesagt, schräge Deals! Wenn Politik so funktioniert, dann ist das schon sau­schräg!

Wie schon gesagt, Frau Staatssekretärin: Bei der vorsichtigen Kursänderung im Kultur­bereich, auch was die freie Kulturszene und das HGÖ betrifft, stimmt meiner Meinung nach die Richtung. Ich bitte, das dem Herrn Minister auszurichten! Probleme haben wir Grüne bei diesem Budgetbegleitgesetz mit den zusätzlichen Zuschüssen für die Natio­nalbibliothek. Diesbezüglich bitten wir um Aufklärung, die wir gerne auch schriftlich vom Herrn Minister entgegennehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.21

 


10.21.16

Präsident Mario Lindner|: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Novem­ber 2016 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbe­lastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

*****

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, gebe ich bekannt, dass das Verlangen der Bundesräte Krusche, Kolleginnen und Kollegen auf Besprechung der Anfragebeant­wortung 2935/AB-BR/2016 der schriftlichen Anfrage 3171/J-BR/2016 betreffend Flücht­lingsgroßquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben durch den Bundesminis­ter für Inneres zurückgezogen wurde. (Beifall des Bundesrates Stögmüller. – Bundes­rat Krusche: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!)

10.23.073. Punkt

Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 2409/16 Europäischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2015 (118824/EU XXV.GP)

 


Präsident Mario Lindner|: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Dazu gibt es keinen Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


10.23.37

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Wir dürfen jetzt bereits den dritten Bericht des Europäischen Rechnungshofes im Plenum diskutieren. Das beweist auch, wie der EU-Ausschuss des Bundesrates seine Kompetenzen in EU-Angelegenheiten wahrnimmt und diesbezüglich beispielgebend wirkt.

Ich habe mich erkundigt: Etwa die Hälfte der europäischen Parlamente kann Subsidia­ritätsprüfungsverfahren vornehmen beziehungsweise Einladungen an den Rechnungs­hof richten, den jeweiligen Bericht zu präsentieren, und wir waren diesbezüglich einer der Vorreiter. Das kann ich, glaube ich, mit großer Freude anmerken.

Kommen wir zu den Ausgaben der Europäischen Union! Das ist, glaube ich, gerade für die jungen Leute interessant: 145,9 Milliarden € oder rund 285 € pro Bürgerin und Bür­ger sind in etwa der Rahmen des EU-Haushaltsbudgets. Die Ausgaben – jetzt muss man auch zuhören! – entsprechen etwa einem Prozent des Bruttonationalproduktes der EU und machen etwa 2 Prozent der Ausgaben des gesamten öffentlichen Bereiches der EU-Mitgliedstaaten aus. Der EU-Haushaltsplan wird vom Rechnungshof jährlich auf der Grundlage eines siebenjährigen Finanzrahmens geprüft und dann vom Europäischen Par­lament und vom Rat verabschiedet.

Wie uns der Vertreter des Rechnungshofes, Mag. Oskar Herics, im EU-Ausschuss mit­geteilt hat, ist die Fehlerquote bei der Verwendung der EU-Mittel weiterhin hoch. So fällte der Europäische Rechnungshof hinsichtlich der Ausgaben von EU-Mitteln ein ne­gatives Urteil. Die Fehlerquote lag in etwa bei 3,8 Prozent, also deutlich über der Tole­ranzgrenze von 2 Prozent. Mag. Herics hat dabei auch darauf hingewiesen, dass sich der Rechnungshof in Zukunft mehr den Fragen der Wirtschaftlichkeit widmen möchte, und die Zuverlässigkeitsprüfung sollte auch einer generellen Reform unterzogen werden.

Wichtig ist – das kann man eigentlich nur unterstreichen –, dass die fehlerhaften Aus­gaben nicht auf Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung zurückzuführen sind. Das ist, glaube ich, auch ein ganz wesentlicher Punkt. Es wurden keine betrügerischen Malver­sationen festgestellt.

Trotz der hohen Fehlerquote von – wie schon erwähnt – 3,8 Prozent ist aber auch ein positiver Trend zu vermerken. So lag die Fehlerquote im Jahr 2006 noch bei 7,3 Pro­zent; eine Entwicklung, die nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen ist, dass der Eu­ropäische Rechnungshof hier intensiver kontrolliert und natürlich auch entsprechende Berichte abliefert.

In der Zwischenzeit sind auch die Bestimmungen hinsichtlich der Prüfmodalitäten ver­einfacht worden, außerdem sind innerhalb der Politikbereiche die Fehlerquoten relativ verschieden. So liegt die Fehlerquote im Kohäsionsbereich bei 5,2 Prozent, 2007 lag die Fehlerquote bei 7,7 Prozent. Beim Fonds für die Entwicklung des ländlichen Rau­mes, ELER genannt, war eine Fehlerquote von 5,3 Prozent zu verzeichnen. 2012 wa­ren es noch 7,9 Prozent.

Gemäß dem Bericht der Prüfer gibt es aber noch großes Verbesserungspotenzial, nicht nur innerhalb der Mitgliedstaaten, sondern auch bei der Kommission. Das betrifft zum Teil die natürlichen Ressourcen sowie den Bereich Wirtschaft, soziale und territoriale Zu­sammenarbeit.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Leistungsberichterstattung, weil es nach wie vor Rück­stände bei der Ausschöpfung der Struktur- und Investitionsmittel von 2007 bis 2013 gibt. In Österreich sind zum Beispiel noch 5,4 Prozent der beantragten Gelder ausständig. Diese wurden noch nicht abgeholt und fehlen somit Ende dieses Jahres.

Negativ wird vom Rechnungshof auch die Entwicklung der EU, immer mehr Finanzins­trumente wie etwa den Europäischen Stabilitätsmechanismus, den ESM zu schaffen, beurteilt. Aber auch der sogenannte Juncker-Plan steht in der Kritik. Der Europäische Rechnungshof ist zwar zuständig, die Schwierigkeiten bestehen aber darin, dass auch die Europäische Investitionsbank mitwirkt. Die Investitionsbank gehört allen Mitglied­staaten und kann daher vom Rechnungshof nicht überprüft werden. – Das ist ein Pro­blem, und das sollte gemäß Rechnungshof entsprechend abgeändert werden.

Prüfungsbedarf gibt es inzwischen auch bei der Europäischen Zentralbank. Selbstver­ständlich kann es nicht Sache des Rechnungshofes sein, diesfalls die Geldpolitik zu prüfen, was aber kritisiert wird, ist der mangelnde Zugang zu entsprechenden Unterla­gen.

Kurz zu Österreich: Auch bei uns gibt es noch einiges zu tun. Es geht insbesondere um Systemmängel bei der Abwicklung von EU-Projekten. Letztes Jahr haben diese Fehler hierzulande zu Korrekturen von 10 Millionen € geführt. Es wurden vorschriftswidrige Aus­gaben gemacht. Auch das wurde vom Rechnungshof entsprechend beanstandet.

Wie gesagt: Beim EU-Strukturfonds gibt es Korrekturbedarf. Zudem hat der Rechnungs­hof festgestellt, dass es zwischen 2009 bis 2015 eine Quote von 53 Prozent gab, die somit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 42 Prozent liegt. Wenn diese auch in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, so gibt es hier doch einiges anzumerken.

Auch im Zusammenhang mit der Landwirtschaft gibt es eine Fehlerquote. Diese liegt al­lerdings unter dem EU-Durchschnitt. Diesfalls sind wir also besser aufgestellt als der allgemeine EU-Durchschnitt. Darauf wird Kollege Preineder dann noch eingehen, denn im Bereich der Landwirtschaft ist sein Prozentsatz des Verständnisses weit höher als meiner. – Das möchte ich hier angemerkt haben.

Österreich hat aus dem Bereich des EU-Haushaltes im letzten Jahr 1,5 Milliarden € so­zusagen zurückbekommen. 1,1 Milliarden gingen in die Landwirtschaft, 0,26 Milliarden in den Kohäsionsbereich. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Auch wenn Österreich im europäischen Vergleich immer noch gut abschneidet, ist laut Rechnungshof eine negative Tendenz zu verzeichnen. So mussten im Bereich der Ko­häsion, also im Finanzwirtschaftsbereich, im Jahr 2015 erstmals Finanzkorrekturen von mehr als 3 Prozent vorgenommen werden. Ich habe diese 10 Millionen € schon erwähnt. Das betraf vor allem den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für re­gionale Entwicklung, EFRE.

Abschließend richte ich nochmals den Dank an unsere Vertreter im Europäischen Rech­nungshof für die wirklich ausgezeichnete Präsentation im Ausschuss und den informa­tiven Querschnitt über ihre Prüftätigkeiten. – Wir werden diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

10.31


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.31.17

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien)|: Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kol­leginnen! Unser Präsident hat heute in der Früh in seiner kurzen Ansprache zum 96. Ge­burtstag des Bundesrates auch von der Wandlung des Bundesrats zu einer Europa­kammer gesprochen. – Ich denke, dass es wahrscheinlich einmalig ist, dass sich ein Ple­num heute mit den Ergebnissen und den Prüfungen des Europäischen Rechnungsho­fes befasst, und das unterstreicht diese seine Aussage noch.

Es geht um 145,9 Milliarden €, wie Kollege Edgar Mayer gesagt hat. Das ist eine un­glaubliche Summe, die auch einer entsprechenden Prüfung im Bereich der Förderun­gen und Beihilfen bedarf. Wenn wir ein negatives Prüfungsergebnis des Europäischen Rechnungshofes haben, heißt das nicht, dass – wie auch Kollege Mayer schon unter­strichen hat – etwas veruntreut wurde oder dass Betrugsfälle vorliegen. Im Gegenteil: Gelder, die unter falschen Titeln ausgezahlt wurden – das wissen wir von Österreich sehr wohl –, müssen mit Finanzrückforderungen und Finanzkorrekturen zurückgezahlt wer­den. Das sind in etwa die 10 Millionen €, von denen Edgar Mayer vorhin schon gespro­chen hat.

Es ist interessant, wenn wir diese umfangreiche Tätigkeit des Europäischen Rechnungs­hofes anschauen, dass zum Beispiel im Sektor der staatlichen Beihilfen die Aufdeckung der Fehlerquote auf EU-Ebene fünfmal höher ist als in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Das unterstreicht, mit welcher Akribie und mit welchem Know-how da vorgegangen wird!

Ich will Sie jetzt gar nicht noch einmal mit den einzelnen Daten, die Edgar Mayer schon dargestellt hat, konfrontieren. Für mich gibt es aber einen ganz interessanten Punkt, den wir immer wieder kritisch mit der Europäischen Union besprechen: Diese Förderungen können oft gar nicht abgerufen werden, weil wir uns über die Grundstruktur Ge­danken ma­chen müssen. Wenn 100 Millionen €, wie es die EU damals getan hat, für Griechen­land für die Flüchtlingsversorgung reserviert werden, Griechenland aber in einer extre­men Lage noch einmal 100 Millionen aufbringen muss, um dieses Geld überhaupt abzu­rufen, jedoch nicht in der Lage war, die 100 Millionen abzurufen, dann handelt es sich dabei um einen Strukturfehler.

Gott sei Dank beginnen wir langsam, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Armut, beim Solidaritätsfonds, beim Fonds zur Bekämpfung der Opfer der Globalisierung be­reits andere Wege zu beschreiten. Das Grundprinzip ist richtig: dass ein Staat sich an­strengen soll, wenn er Geld bekommen soll, aber nicht jeder Budgettitel, der darunter fällt, ist sinnvoll, vor allem in Staaten, in denen es große finanzielle und wirtschaftliche Probleme gibt.

Man muss an der Grundkonstruktion arbeiten, wenn man sieht, dass 10 Prozent der Mittel nicht abgerufen wurden und diese 10 Prozent im Wesentlichen auf fünf Staaten entfallen, die ökonomisch zum Teil dazu nicht in der Lage sind, wie eben zum Beispiel Rumänien, Polen und Italien – das ja durchaus seine Krise nicht überwunden hat – so­wie Tschechien und Spanien. Wir können auch die Zahl für Österreich nennen: Bei Öster­reich stehen noch 5,4 Prozent der Ausschöpfung aus.

Interessant ist, dass Österreich an sich sehr gut abschneidet, aber wir sollten uns auch bei der Nase nehmen. Bei den EFRE-Projekten muss man nämlich die Ergebnisindi­katoren der Förderungen, die Österreich bekommen hat, nach Brüssel zurückmelden: Wurde im Rahmen der geförderten Projekte mit den eingesetzten Mitteln auch der Zweck erreicht? In diesem Zusammenhang fehlen Österreich 50 Prozent dieser Indikatoren. Das ist sehr hoch beziehungsweise unüblich hoch! Daher glaube ich, dass da dringend schneller gearbeitet werden muss!

Wir haben ja schon gesagt, dass wir in allen Bereichen, sowohl im Bereich der Ko­häsion als auch bei den ELER-Förderungen, also bei der Landwirtschaft, deutliche Ver­besserungen verzeichnen können. Man muss aber auch sagen – es wird dann ja noch ein Kollege aus der Landwirtschaft sprechen –, dass wir zwar Verbesserungen haben, es aber gleichzeitig noch immer akute Schwachstellen gibt; zum Beispiel die Verzöge­rung der Einspeisung, falsche Abgrenzungen und die nicht erfolgte Grünlandüberwa­chung. Das sind Probleme, die uns im Falle der Almen einmal eine Nachzahlung von 64 oder 46, nein, 64 Millionen … (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) – Bitte? (Neu­erlicher Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) – Das hätte gedroht, dass es nur
3,6 Mil­
lionen wurden, ist ein Glück. Aber das zeigt, dass man an diesen Schwachstel­len arbeiten muss.

Schauen wir vor allem einmal, wie wir jetzt liegen: Bei der Landwirtschaft liegen wir besser als der EU-Durchschnitt, bei den Kohäsionsfondsmitteln liegen wir wesentlich schlech­ter als der EU-Durchschnitt. Das heißt, wir müssen dringend Reformen ergreifen. In die­sem Zusammenhang sind im Bericht drei Bundesländer speziell aufgefordert worden, sie wurden auch zeitweise gesperrt, und zwar die Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Alle drei Sperren dieser Bundesländer wurden jetzt aufgehoben; eines dieser drei Bundes­länder muss einen relativ hohen Betrag an Finanzkorrekturen zurückzahlen.

Besonders interessant finde ich, dass die Europäische Union über ihren Europäischen Rechnungshof langfristige Prüfungen durchführt, zum Beispiel die Prüfung aller High­speed-Railways oder aller Performance-Projekte. Die Performance-Projekte allein ma­chen von 2014 bis 2020 351,9 Milliarden € aus! Der österreichische Anteil – das wird die Wirtschaft natürlich freuen – beträgt 1,2 Milliarden €. Diese Performance-Projekte ge­hören aber natürlich auch auf ihre Wirkung hin genauestens überprüft.

Allerdings müssen wir uns – wie immer – auch da genau anschauen, wie der Europäi­sche Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit bestimmter Dinge überprüft. Zum Beispiel gibt es eine nicht unbedeutende Förderung der erneuerbaren Energie. Was tut der Europäi­sche Rechnungshof in diesem Zusammenhang? – Ich finde das wirklich wichtig. – Er überprüft im Hinblick darauf, dass wir die europäischen Klimaschutzziele erreichen woll­ten, ob mit dem Mitteleinsatz tatsächlich die gewünschten Effekte auf der Klimazielska­la erreicht wurden.

Das gilt auch für die Betrugsbekämpfung. Die Maßnahmen der OLAF-Behörde und so weiter werden vom Rechnungshof genauso überprüft wie der Juncker-Plan mit seinen 315 Milliarden €.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf vier Sonderberichte des Europäischen Rech­nungshofes eingehen, die derzeit in Ausarbeitung sind! Ein Bericht betrifft – und das ist etwas, das wir brauchen, worauf wir stolz sind, was auch der Bekämpfung des Klima­wandels dient – den Schienengüterverkehr, die Rollende Landstraße; zukünftig sollen noch mehr Güter auf der Schiene transportiert werden.

Genauso überprüft der Europäische Rechnungshof die Ausgaben für externe Migra­tion, das heißt, all das, was die EU zur Bewältigung der externen Migrationskrise aus­gegeben hat. Ebenso überprüft er die Unterstützung der Integration der Roma. Die Ro­ma sind die größte autochthone Minderheit Europas, deren Integration im Bereich Bil­dung, Soziales und so weiter – wie soll ich denn da sagen? – meilenweit davon ent­fernt ist, als menschenwürdig bezeichnet werden zu können.

Er überprüft aber auch – und das ist nach dem leider negativen Ausgang der Volksab­stimmung in der Schweiz interessant – die Hilfestellung der Europäischen Union beim Ausstieg aus der Atomtechnologie. Die für den Ausstieg aus der Atomtechnologie ein­gesetzten Mittel erreichten in drei Staaten diese Wirkung: in Litauen, in Bulgarien und – für uns sehr erfreulich – in der Slowakei. Da finanziert die EU und da überprüft der Eu­ropäische Rechnungshof.

In diesem Sinne: eine großartige Arbeit, die zeigt, dass in vielen Fällen viel zu tun ist, auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die richtige Mittelverwendung der Europäischen Union zu stärken, und dass die Fehlerquote – und das Aufdecken von Fehlern – im Rahmen der EU oft viel höher ist als in den Nationalstaaten. Wir kön­nen deshalb alle froh sein, dass die Europäische Union einen so effizienten Rech­nungshof hat. Wir haben das im Ausschuss auch mit Freude zur Kenntnis genom­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

10.42


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Bevor wir nun mit der Debatte fortsetzen, darf ich die ÖGB-Landesorganisation Steiermark sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


10.42.47

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg)|: Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuhörer! Herzlich willkommen hier im Bun­desrat! Wie jedes Jahr steht der Bericht des EU-Rechnungshofes auf der Tagesord­nung. Ich möchte mich vorweg auch gleich dem Dank anschließen, insbesondere an Os­kar Herics mit seinem Team, der da, denke ich, sehr gute Arbeit geleistet hat. Vor al-lem ist auch die angesprochene Vorreiterrolle durchaus positiv zu erwähnen, und ich mei­ne, dass wir gerade im EU-Ausschuss des Bundesrates eine sehr gute und positive Rolle im Gesamtkonstrukt einnehmen.

Grundsätzlich ist auch festzuhalten, dass die Arbeit der Rechnungshöfe in den Natio­nalstaaten, aber insbesondere auch die Arbeit des EU-Rechnungshofes sehr wichtig ist. Wichtig und unerlässlich ist es aber auch, dass die Regierungen auf die jeweiligen Rechnungshöfe hören, denn von ihnen kommen ja grundsätzlich immer wieder sehr gute Vorschläge.

In Österreich ist es so, dass wir einen eigenen Rechnungshof haben, den österreichi­schen Rechnungshof, von dem es eine Vielzahl an tollen Vorschlägen gibt, die eigent­lich auch sehr viel Gutes beinhalten, wodurch man durchaus auch sehr viel sparen könnte. Ich denke, dass es schon angebracht ist, obwohl jetzt kein Regierungsvertreter da ist, hier auch einmal zu betonen, dass die Regierungsparteien beziehungsweise die Regierung selbst auch einmal einige dieser Vorschläge aufnehmen könnten – Stich­wort Verwaltungsreform – und damit den einen oder anderen Euro sparen könnten. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Hinsichtlich des Prüfungsergebnisses seitens des EU-Rechnungshofes ist zu sagen, dass leider eine zu hohe Fehlerquote festgestellt wurde; das wurde auch schon ange­sprochen. Insgesamt ist das aber durchaus positiv zu erwähnen, da diese Fehlerquote rückläufig ist. Mit rund 3,8 Prozent sind wir aber doch noch deutlich über der 2-Prozent-Toleranzgrenze, und ich denke, dass da alle Mitgliedstaaten und insbesondere die EU als Ganzes noch relativ viel Arbeit vor sich haben. Es geht immerhin um rund 145,9 Mil­liarden €. 2006 hatten wir noch eine Fehlerquote von 7,3 Prozent. Man sieht, dass es in eine gute, in eine richtige Richtung geht, wir aber eben noch nicht am Ziel – bei den gewünschten 2 Prozent – sind.

Negativ festzuhalten ist ganz klar – das wurde teilweise auch schon von meinen Vor­rednern angesprochen –, dass es eben Probleme bei diversen Prüfvorgängen gibt. Als ganz negativ bezeichnet werden müssen meiner Meinung nach auch die erschwerte Akteneinsicht beziehungsweise der erschwerte Zugang zu Unterlagen. So ehrlich muss man sein – das kennt man auch aus allen Ebenen sonstiger Institutionen –: Wenn man die Akten nicht leicht beschaffen und einsehen kann, dann tut man sich mit einer ent­sprechenden Prüfung natürlich umso schwerer.

Österreich betreffend ist noch anzusprechen, dass die Finanzkorrekturen von rund 10 Mil­lionen € nicht so gut waren. Da, denke ich, sollten wir auch schauen, dass wir besser werden, und Ausgaben, die nicht vorschriftsgerecht sind, sollten abgestellt werden, denn schließlich schützt man dadurch auch den EU-Haushalt als Ganzes.

Kollege Mayer hat es vorhin schon angesprochen: Die Fehlerquote bezüglich Struktur­fonds liegt bei 53 Prozent. Leider sind wir – das ist aus österreichischer Sicht zu sa­gen – da deutlich über dem EU-Durchschnitt von 42 Prozent. Es sind doch immerhin ei­nige Prozent, die wir darüber liegen, wobei es uns gelungen ist, unsere Fehlerquote im Zeitraum 2009 bis 2015 um insgesamt 11 Prozent zu senken; dennoch ist sie mit 53 Pro­zent leider noch etwas zu hoch.

Folgendes möchte ich auch festhalten, und zwar bezüglich der EU als Ganzes: Es ist ja bekannt, dass Österreich ein sogenannter Nettozahler ist. Wir bekommen zwar rund 1,5 Milliarden € von der EU, müssen aber im Gegenzug rund 2,6 Milliarden € an die EU zahlen; somit haben wir eine Differenz von rund 1,1 Milliarden €. Ich denke schon, dass es gerade für Österreich wichtig ist, dass wir da insbesondere auf unsere Landwirt­schaft – es spricht ja dann noch ein Redner dazu (Heiterkeit des Bundesrates Preine­der) – und auch auf die Unternehmen in Österreich schauen. Da wir viele Kleinbetriebe und Mittelbetriebe haben, denke ich doch, dass es sehr wichtig ist, unsere Wirtschaft und unsere Standorte, unsere fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang ist mir eines besonders wichtig, und zwar möchte ich da einen Vergleich mit dem Sport ziehen: Wenn zum Beispiel eine Person XY bei einem Fußballverein in irgendeiner Funktion tätig ist und dann zum Trainer der ersten Mann­schaft dieses Vereins sagt: Du, ich hätte da ein paar Ideen: Man könnte das Training ändern, man könnte das üben, man könnte Standards üben, um Verbesserungen zu er­reichen, damit wir vielleicht das nächste Spiel gewinnen und dort eine gute Leistung ab­rufen!, dann heißt das nicht – nur weil diese Person das vorschlägt –, dass diese Person etwas gegen Fußball oder etwas gegen den Verein hat.

Genauso sehen wir Freiheitliche das auch bezüglich Europa und der Europäischen Uni­on, denn wir Freiheitliche stehen ganz klar zu Europa und für das Miteinander. Ich selbst habe hier an dieser Stelle schon öfters darüber referiert. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Öxit!) Wenn man sagt, dass im Bereich der Kontrolle hinsichtlich gewis­ser Zahlungen und Ausgaben besser aufzupassen ist, dann ist das auch kein Wider­spruch zu Europa und zur EU, sondern eine kluge und durchdachte Haltung. (Beifall bei der FPÖ.) Schließlich ist es auch so, dass wir gewisse Probleme haben. – Ja, und? Es gibt Herausforderungen, aber diese müssen wir eben angehen und Lösungen umsetzen.

Abschließend halte ich fest, dass wir selbstverständlich den Bericht des EU-Rech­nungshofes zur Kenntnis nehmen werden. Im Besonderen darf ich noch einmal meinen Dank an alle Beamten und Bediensteten aussprechen, die dort wirklich sehr gute Ar­beit leisten. Ebenso ist es für mich und für uns Freiheitliche wichtig, dass unsere gute Landwirtschaft, unsere guten Produkte und eben auch unsere Unternehmerschaft, Stich­wort KMUs, geschützt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundes­räte Stögmüller und Schmittner.)

10.49


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


10.50.08

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Frau Präsidentin! Hohes Präsi­dium! Werte Kolleginnen und Kollegen! So ein Bericht des EU-Rechnungshofes ist na­türlich ein sehr umfangreiches Konvolut und kann auch sehr vielschichtig diskutiert be­ziehungsweise betrachtet werden. Man kann natürlich in den Vordergrund rücken, dass es wieder – so wie in den letzten sieben Jahren – ein negatives Urteil aufgrund der Feh­lerhaftigkeit gibt, dass die Kommission sozusagen nicht entlastet wird, weil eben noch immer die Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent ganz deutlich überschritten wird, wenn­gleich mit rückläufiger Tendenz. Im Jahr 2014 lag sie bei 4,4 Prozent, jetzt liegt sie bei 3,8 Prozent, aber wir hatten auch schon einmal 3,3 Prozent und noch wesentlich mehr.

Wie aussagekräftig ist diese Prozentzahl? – Sie ist ja nicht in allen Bereichen gleich beziehungsweise gleichmäßig. So arbeitet zum Beispiel die Verwaltung mit einer Feh­lerquote von 0,6 Prozent ganz ausgezeichnet. Da gibt es also auch in der Risikobehaf­tung, die in der Art des Programms und in der Abwicklung des Programms liegt, große Unterschiede, da ist die Fehlerhäufigkeit eben sehr unterschiedlich. Das ist der Kom­mission bewusst, und sie versucht, auch strukturell gegen diese Fehlerhäufigkeit vorzu­gehen.

Sehr gut finde ich, dass die Empfehlungen, die der Europäische Rechnungshof abgibt, in den Folgejahren immer ganz konsequent nachverfolgt werden. Da gibt es im Bericht auch die entsprechende Auflistung, was mit der Empfehlung aus dem Jahr 2012 pas­siert ist, wie es im Jahr 2013 ausgesehen hat, wie es im Jahr 2015 aussieht, sodass ei­gentlich auch immer eine sehr prompte Reaktion der Kommission auf die entsprechen­de Kritik des Rechnungshofes erfolgt. Das würde ich mir für Österreich in vielen Fällen auch wünschen.

Wenn man bedenkt, dass zum Beispiel in Österreich 2014 von 18 geprüften Fällen neun fehlerhaft waren, die Fehlerquote im Bereich des Struktur- und Kohäsionsfonds bei 64 Prozent lag – im EU-Vergleich haben wir da den drittletzten Platz eingenom­men – und wir stolz darauf waren, dass die Fehlerquote im Bereich der Förderung des ländlichen Raums bei nur 39 Prozent und damit unter dem EU-Schnitt von 47 Prozent lag, so relativiert sich das, und es ist in einer Gesamtbeurteilung eigentlich gar nicht mög­lich, da ein Urteil zu fällen.

Es ist schon erwähnt worden, dass das nichts mit Betrug zu tun hat, Gott sei Dank in den wenigsten Fällen, aber es ist nicht null: Von 1 200 Fällen, die auf ihre Rechtmäßig­keit und Ordnungsmäßigkeit geprüft wurden, wurden zwölf Fälle als mutmaßliche Be­trugsfälle an OLAF weitergeleitet. (Bundesrat Mayer: … Österreich!) – Nein, nicht Ös­terreich; das betrifft den Gesamtbericht. Es kommt also auch vor, aber eigentlich in ei­nem erfreulich niedrigen Rahmen, und wird auch entsprechend weiterverfolgt.

Es ist natürlich immer die Kritik und das Problem, wie es gelingt, Dinge systemisch zu verändern, um diese Fehlerhäufigkeit hintanzuhalten. Es geht aber nicht nur um die Feh­lerhäufigkeit. Es ist ja auch schon angesprochen worden: Eines der Probleme ist na­türlich, dass es sehr schwierig ist, gerade für strukturell schwächere Länder oder eben auch Bevölkerungsgruppen, an den EU-Programmen teilzunehmen, weil sie sehr kom­plex sind und weil es schon bei der Antragstellung große und umfangreiche Ex-ante-Prüfungen gibt, die eben die Fehlerhäufigkeit hintanhalten und die Korrektheit garantie­ren sollten, die aber sehr schwer zu erfüllen sind.

Ich hatte gerade letzte Woche ein Gespräch mit einem Mitglied des Entwicklungspoli­tischen Beirates in Salzburg; dieser wurde von EU-Abgeordneten angesprochen, sich doch an entsprechenden EU-Programmen zu beteiligen. Sie sagen, sie seien damit voll­kommen überfordert – es ist ein ehrenamtliches Gremium –, sie könnten von der Grö­ßenordnung her nicht teilnehmen.

Das haben wir ja auch im landwirtschaftlichen Bereich: Wo fließen denn die Förderun­gen hin? – An die großen Projekte, an die großen Betriebe, die überhaupt die Möglich­keit haben, entsprechende Projekte aufzustellen. Das betrifft natürlich auch die Länder: Für Länder mit einer schwachen Struktur ist es einfach ungeheuer schwierig, sich an den Projekten entsprechend zu beteiligen. Das ist auch dem Rechnungshof bewusst, daher wird versucht, einerseits Hilfestellung zu geben und andererseits die Kontrollsysteme in den Ländern mitaufzubauen, zu unterstützen und auch die Zusammenarbeit zu verbessern.

Betreffend Österreich ist schon anzumerken, dass die Leistungsberichterstattung in vie­len Fällen wirklich unzulänglich ist. Wenn bei über 50 Prozent der abgeschlossenen EFRE-Projekte die Ergebnisindikatoren fehlen, wir ähnliche Probleme auch im so wich­tigen Forschungsprogramm Horizont 2020 haben, so besteht durchaus Handlungsbedarf.

Es ist, glaube ich, immer wichtig, zu sehen, dass der Nutzen dieser Projekte für die Bür­ger und Bürgerinnen erkennbar und erfahrbar sein muss. Diese müssen wissen und erkennen können, welcher Nutzen mit welchen Beträgen erzielt wurde. Da, glaube ich, fehlt es in vielen Fällen auch an Information und Kommunikation.

Es ist bereits erwähnt worden: Eines der Problemfelder ist, dass Finanzinstrumente im­mer stärker genutzt werden, insbesondere im Rahmen von EFSI. Das wird vonseiten des Rechnungshofes kritisch gesehen, weil da die Kontrollmöglichkeiten und auch die Rechenschaftspflicht in vielen Fällen nicht gegeben sind. Österreich ist ja gerade am EFSI noch sehr schwach beteiligt; da gibt es den Energiepark Bruck, aber da gäbe es eben durchaus Handlungsbedarf, glaube ich.

Die Tätigkeiten des Rechnungshofes führen auch zu Finanzkorrekturen. Es ist nicht so, dass es dann nicht auch einen Rücklauf in Richtung EU gäbe: EU-weit über 3 Milliar­den €, und, wie gesagt, auch Österreich hat zu diesem Rücklauf leider etwas beigetra­gen.

In Zukunft soll, wie gesagt, ein stärkerer Fokus auf die Wirtschaftlichkeitsprüfungen ge­legt werden. Interessant ist es auch, sich die Sonderberichte anzuschauen, in denen ganz bestimmte Projektbereiche abgehandelt werden und die sehr aufschlussreich sind.

Die Sache mit den Almflächen – dazu wird es wahrscheinlich noch eine Rede geben (Heiterkeit des Bundesrates Preineder) – ist ja noch immer nicht ganz ausgestanden. Es ist durchaus möglich, dass es 2017 zu einer Finanzkorrektur kommt. Es gab erheb­liche Verbesserungen, was die Qualität der Flächenerfassung und so weiter betrifft, aber im Bericht wird auch klar darauf hingewiesen, dass es weiterhin Schwachstellen gibt, etwa die Verzögerung bei der Einspeisung der Orthofotos und so weiter.

Negativ zu bemerken ist, dass es nach wie vor keine Finanztransaktionssteuer gibt und dass seit 2011 eine Reform des EU-Eigenmittelsystems diskutiert wird. Dafür wurde auch eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe eingesetzt, da war 2016 eine interparlamen­tarische Konferenz geplant, auf der man das auf neue Beine stellen wollte, von der ha­be ich aber nichts mehr gehört. Da geht wirklich zu wenig weiter, denn es ist klar, dass der Fokus nach wie vor zu stark auf der ersten Säule liegt, auf der Gemeinsamen Agrar­politik, mit der hohen Fehlerquote, aber einer – in meinen Augen – mangelhaften Zieler­reichung. Es wurde dadurch nämlich nicht erreicht, eine positive Entwicklung des Ein­kommens der Bauern zu erreichen und das Bauernsterben sozusagen hintanzuhalten, sondern erreicht wurden eine hohe Kontrolldichte und ein Übermaß an Bürokratie. Was die Zielerreichung betrifft, gibt es also schon noch wirklich viel zu tun.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Der EU-Rechnungshof hat in einer Pressemel­dung im November darauf hingewiesen, dass das große Risiko besteht, dass das Aus­gabenziel von 20 Prozent im Bereich Klimaschutz nicht erreicht werden wird. Es ist eine EU-Zielvorgabe, dass mindestens jeder fünfte Euro des EU-Haushalts im Zeit­raum 2014 bis 2020 für den Klimaschutz auszugeben ist. Da sind aber massive zu­sätzliche Bemühungen nötig, um auch einen tatsächlichen Wandel hin zum Klimaschutz zu bewirken.

Die Einführung von dieser Zielvorgabe hat zwar beim Europäischen Fonds für regiona­le Entwicklung und beim Kohäsionsfonds zu stärkeren und gezielteren Klimaschutz­maßnahmen beigetragen, beim Sozialfonds und im Bereich Landwirtschaft und bei der Entwicklung des ländlichen Raums hat es aber keine nennenswerten Veränderungen gegeben, sondern weiter Business as usual.

Das betrifft leider auch den so wichtigen Bereich Horizont 2020, also den Forschungs­bereich. Da besteht dringender Handlungsbedarf. Das betrifft auch Österreich, wo nicht nur zu wenig Gelder in den Kampf gegen den Klimawandel fließen, sondern darüber hinaus auch weiterhin Förderungen des fossilen Bereichs, also kontraproduktive För­derungen, erfolgen.

Auch das sollte man, denke ich, diskutieren, wie eine Zielerreichung in einem so wichti­gen Bereich gelingen kann. Es genügt nicht, dass es die entsprechenden Festlegun­gen auf politischer Ebene gibt – sie müssen natürlich auch umgesetzt werden! – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Koller.)

11.01


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Prein­eder. Wir sind auf seine Ausführungen, vor allem im Bereich Landwirtschaft, sehr ge­spannt. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

 


11.01.38

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich)|: Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder des Bundesrates! Alle Vorredner haben schon darauf Bezug ge­nommen, und daher freut es mich, dass ich speziell für den Bereich Landwirtschaft zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs Stellung nehmen darf. (Allgemeine Heiterkeit.)

Es wurde schon vieles gesagt, und ich bedanke mich vor allem bei unserem Ausschuss­vorsitzenden Edgar Mayer, dass es seit zwei Jahren möglich ist, dass der Europäische Rechnungshof im EU-Ausschuss des Bundesrates seinen Bericht abgibt, weil uns da­durch viel Einblick ermöglicht wird und wir einen Zugang zur Arbeitsweise des Rech­nungshofes der Europäischen Union und unserer Verwaltung bekommen.

Seit Bestehen des Europäischen Rechnungshofes weist er darauf hin, dass es eine ho­he Fehlerquote gibt. Es ist sehr positiv, dass an Verbesserungen gearbeitet wird. Wir haben 2 Prozent Soll an Fehlerquote und liegen bei 3,8 Prozent Ist an Fehlerquote, das heißt, die EU-Fördermittel werden laut Rechnungshof mit hohen Fehlern ausgege­ben. Meine Aussagen in diesem Bereich sind durchaus kritisch, es ist aber genau nach­gewiesen, dass es keinen Missbrauch gibt, dass es keine Verschwendung gibt und keine oder sehr wenig Ineffizienz, dass aber den Fehlern, die der Rechnungshof auf­zeigt, einfach eine Nichtentsprechung der Richtlinien zugrunde liegt. Die Fehlerquote konnte in den letzten Jahren um 0,7 Prozent gesenkt werden.

Wir haben gehört, dass es innerhalb der EU zwei, drei Ausgabenbereiche gibt und der Bereich Landwirtschaft der größte Förder- und Ausgabenbereich innerhalb des EU-Bud­gets und deshalb entsprechend wichtig ist. Er ist wichtig für die Bauern in unserem Land, wichtig für den landwirtschaftlichen Sektor, weil jeder österreichische Bauer von diesen Ausgleichszahlungen abhängig ist. Die Einkommensstruktur ist momentan in Ös­terreich so, dass mit dem Erlös der Produkte gerade die Kosten gedeckt werden kön­nen, und der Teil, den die Europäische Union und teilweise im Umweltbereich auch der österreichische Staat beziehungsweise die Länder mitfinanzieren, ist eigentlich der ein­kommenswirksame Teil für die bäuerliche Berufsgruppe.

Das hat aber auch etwas mit den Preisen für Lebensmittel zu tun, das sollen wir auch ehrlich sagen. Wir haben relativ geringe Kosten für Lebensmittel in einer hohen Quali­tät. Das kommt allen Bürgern in unserem Land durchaus zugute, genau deswegen gibt es auch Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft.

Wir haben gehört, dass es hohe Fehlerquoten gibt. Wir können aber noch stolz sein, im Bereich der ländlichen Entwicklung, im Bereich Landwirtschaft ist die Fehlerquote noch geringer als im Bereich des Kohäsionsfonds. Von 61 Abwicklungsfällen, so der Euro­päische Gerichtshof, waren 20 Fälle mit Fehlern behaftet. Das ist ein Drittel, aber 18 Fäl­le davon mit unerheblichen Fehlern – also mit Richtlinienvorschlägen, die so nicht um­zusetzen sind – und nur zwei, die erhebliche, nämlich auch finanzielle Auswirkungen ha­ben. Die Rückzahlungen, die notwendig waren, weil wirklich ein Fehler nachgewiesen wur­de, liegen zwischen 0,1 und 0,7 Prozent und sind damit klar zu prüfen, aber nicht wirk­lich erheblich.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es darum, auch ein bisschen aufzuzei­gen, dass wir mit mehr Kontrolle auch mehr Bürokratie, mehr Kontrollaufwand, nicht aber mehr Effizienz erreichen. Als einer jener, der in der Landwirtschaft auch zu den Geprüf­ten gehört, weiß ich, dass wir manchmal auch leidgeprüft sind.

Sonderbericht zum Thema Flächen innerhalb der Landwirtschaft und Flächennach­weis: Ich möchte Ihnen sagen, wie es draußen wirklich funktioniert. Ich kann mich ge­nau an diese Sitzung zu dem Bericht des Europäischen Rechnungshofes im EU-Aus­schuss erinnern. Ich hatte am Vorabend bis spät in die Nacht eine Diskussion mit bäu­erlichen Berufskollegen, bei der in erster Linie der bürokratische Aufwand und erst in zweiter Linie das geringe Einkommen kritisiert wurden. Am nächsten Tag hörte ich den Bericht des Europäischen Rechnungshofes. Da habe ich mir gedacht: Einiges passt da nicht zusammen.

Was passt nicht zusammen? – Der größte Teil der Ausgleichszahlungen im agrari­schen Bereich wird an die Fläche gebunden, also ist es natürlich wichtig, dass die Flä­chengröße richtig angegeben wird. Nur, für mich als Bauer ist es schwierig, das richtige Ausmaß der Fläche nachzuweisen, denn das entspricht nicht dem, was im Grundbuch steht. Das ist zu ungenau. Es ist auch die Angabe zur Katasterfläche, die vom Ver­messungsamt vermessen ist, nicht genau genug für die EU, sondern wir verwenden Luftbilder, die aber auch nicht genau genug sind, weil es ja sein könnte, dass ein Baum etwas überschattet, und man wieder nicht weiß, ob die Angaben zur Flächengröße stim­men. Dann vermisst ein Kontrolleur die Fläche mit einem Rad, aber ein Rad misst halt auch nicht so genau. Das heißt, es können durchaus drei, vier, fünf verschiedene An­gaben zur Flächengröße vorliegen. Irgendwann ist es einfach mühselig, unfähig dazu­stehen und nicht die richtige Fläche nachzuweisen.

In Wirklichkeit hat das finanztechnisch keine Auswirkung. Ich habe das erlebt. Bei mei­nem eigenen Betrieb wurde mir mit Luftbild nachgewiesen, dass sich die Fläche verän­dert hat. Das Luftbild wurde gemacht, nachdem ich die Fläche gemäht habe. Wenn ich das nächste Mal mit dem Traktor einen halben Meter weiter drüben fahre, hat sich die Fläche wieder verändert. Darum bitte ich, dass wir da realistische Maßstäbe ansetzen, weil es finanztechnisch der EU egal sein kann, ob die Fläche jetzt beim Nachbarn oder bei mir zugeordnet wird. Es kostet weder die EU noch die Republik oder sonst irgend­jemanden einen Euro mehr oder weniger, es ist nur sehr, sehr viel bürokratischer Auf­wand.

Dasselbe Thema haben wir bei den Almflächen gehabt. Warum haben die Almflächen in Österreich nicht gestimmt, und warum haben wir da eine Anlastung von 64 Millio­nen € gehabt? – Es hat halt jeder Bauer gesagt: Das ist meine Alm, da weiden meine Tiere, die Fläche nehme ich! Das ist zehn Jahre lang ganz normal so abgehandelt wor­den, bis man dann draufgekommen ist, dass man das noch genauer prüfen muss. Ge­nauer prüfen hat dann geheißen: Da steht eine Gruppe Bäume, da ist ein Felsvor­sprung – das ist keine Weidefläche, die müssen wir abziehen. Also wenn man das wirklich technokratisch angehen und jeden Stein rausmessen will, wird das Ergebnis nicht wesentlich besser werden, aber durchaus sehr, sehr bürokratisch. (Bundesrat Schen­nach: So unschuldig war das nicht! Ein Stein und ein Baum! – Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth. – Heiterkeit der Bundesrätin Kurz.)

Noch ein Beispiel gefällig? – Investitionsförderung: Wenn ich heute einen Investitions­förderantrag stelle, dann darf ich Rechnungen zur Abrechnung bringen. Wenn eine Rech­nung dabei ist, die vor dem Bewilligungsdatum liegt, dann ist mein ganzer Förderantrag nicht mehr förderfähig. Darum glaube ich, dass es da durchaus notwendig ist, entspre­chende Prüfungen durchzuführen. Ich bedanke mich beim Rechnungshof für gute Vor­schläge (Bundesrat Schennach: Bauern sind bei Förderungen keine Christkindln!), aber manchmal sollten wir durchaus auch in Richtung weniger Bürokratie und weniger Richt­linienkorrektheit arbeiten, also tatsächlich in die Richtung, was förderrelevant und was nicht förderrelevant ist.

Darum danke ich für den Bericht des Europäischen Rechnungshofes mit der Bitte, mit Augenmaß vorzugehen, mit der Bitte, Verwaltungsvereinfachungen auch entsprechend durchzuführen, Prüfungen, die notwendig sind, durchaus durchzuführen, aber nur Prü­fungen, die auch entsprechend finanzielle Auswirkungen haben.

In diesem Sinn: ein Danke dem Europäischen Rechnungshof für seine Arbeit, aber auch die Bitte um Augenmaß bei den Richtlinien! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

11.10


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

11.10.48Einlauf und Zuweisung

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 3190/J-BR/2016 bis 3192/J-BR/2016, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 222/A(E)-BR/2016 der Bundesräte Monika Mühl­werth, Kolleginnen und Kollegen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsop­fer in Kinderheimen, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Der Sitzungstermin wird mit Dienstag, 20. Dezember, 14 Uhr, und Mittwoch, 21. Dezember, 9 Uhr, in Aussicht genommen, wobei geplant ist, die Sitzung am 20. De­zember etwa gegen 19 Uhr zu unterbrechen und die unterbrochene Sitzung am 21. De­zember um 9 Uhr wiederaufzunehmen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, 19. Dezember, 14 Uhr, vorgesehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich noch einmal im Namen des Präsidenten an unsere gemeinsame Geburtstagstorte und an dessen Ein­ladung in diesem Zusammenhang erinnern. (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.

11.12.48Schluss der Sitzung: 11.12 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien