12.42
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister Kurz! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das Partnerschaftsabkommen ist ein gemischtes Abkommen, das heißt, es betrifft die Europäische Union, es betrifft die Mitgliedstaaten, aber anders als das Abkommen mit Kasachstan betrifft es auch die Wirkungsbereiche der Länder. Deswegen befassen wir uns auch hier im Bundesrat damit. Ziel dieses Abkommens ist, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben, im weitesten Sinne die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Neuseeland zu stärken und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, wenn es um den Ausbau von Handel und Investitionen geht. Auf der anderen Seite – auch das haben wir gehört – geht es um die Zusammenarbeit in vielen unterschiedlichen Politikbereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Fischerei, Verkehr, Geldwäsche, Terrorismus, Korruption oder auch Kriminalität.
Für die EU ist Neuseeland auf jeden Fall ein wichtiger Partner, wenn es um das Völkerrecht und um die Menschenrechte geht. Deshalb möchte ich auf einen Punkt hinweisen, den der Vorredner schon aufgegriffen hat, nämlich dass Neuseeland seit 2014 bereits Anträge auf Bleiberecht anerkennt, wenn der Grund Flucht aufgrund einer Gefahr, die durch Klimawandel verursacht wurde, ist.
Das wird in Europa, in Österreich noch nicht einmal debattiert. Wir setzen uns damit noch nicht einmal auseinander. Neuseeland beweist da einen Weitblick, den wir uns auch aneignen sollten. Wir sollten das Thema bald auf unsere realpolitische Agenda setzen.
Was wir an dem Abkommen noch kritisieren, ist widersprüchlich zu dieser Erweiterung um den Asylgrund aufgrund von Klimawandelgründen, nämlich der Einwanderungsstopp, ein totaler Einwanderungsstopp, der im Fokus steht. Ich glaube, sosehr der Klimawandel real ist und realpolitisch bearbeitet gehört, so unrealistisch ist es auf der anderen Seite, dass wir in einer globalisierten Welt einen völligen Einwanderungsstopp erreichen können, denn weder das Klima noch Einwanderung, noch Flüchtlinge machen vor Grenzen halt.
Ich glaube, es wäre an der Zeit, sich auch im österreichischen Parlament mit diesem Thema auseinanderzusetzen, gerade, wenn wir all diese internationalen Abkommen hier behandeln, sich zu überlegen, welche Herausforderungen globaler Natur auf uns zukommen, die sich in solchen Abkommen wiederfinden, anstatt einfach hineinzuschreiben, dass wir keine Einwanderung wollen. Das ist ein Den-Kopf-in-den-Sand-Stecken, das ist ein Wegschauen, wenn es darum geht, Lösungen für globale Herausforderungen zu finden. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja, es ist aber so.
Deshalb reicht es, glaube ich, nicht, einen Einwanderungsstopp in solche Abkommen zu schreiben, sondern es ist unser aller Aufgabe, uns damit auseinanderzusetzen, wie wir mit Einwanderung als globalem Phänomen im 21. Jahrhundert umgehen (Beifall bei Bundesräten der SPÖ) und welche Maßnahmen es bräuchte, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
12.46
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite