BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 114

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es auch Regelungen und gesetzliche Vorgaben, um nicht ein modernes Sklaventum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu schaffen. Zu dem Zweck können zum Beispiel Server ab einer bestimmten Zeit oder für eine bestimmte Zeit abge­schaltet werden, um zu gewährleisten, dass keine E-Mail-Weiterleitungen auf Mobile Devices stattfinden. Es braucht klare Regelungen für Arbeitszeitgrenzen und so weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da gibt es sehr, sehr viel zu tun.

Ein weiterer Punkt im Legislativ- und Arbeitsprogramm ist der Konsumentenschutz. Am Beispiel des digitalen Binnenmarkts: Da betrifft es vertragsrechtliche Aspekte bei der Bereitstellung digitaler Inhalte im Onlinewarenhandel und bei anderen Formen des Fernabsatzes von Waren.

Die Revision der Fluggastrechte steht auch auf der Agenda, das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ steht ebenfalls auf der Agenda. Da geht es darum, bei E-Mobilität, Infrastruktur und all dem, das wir auch vorhin schon diskutiert haben, sehr, sehr genau hinzuschauen.

Auch das Thema Pflegeleistungen steht in den nächsten neun Monaten auf der Agenda. Pflegeleistungen sollen neu definiert werden. Es soll eigene Leistungskategorien ge­ben, die in die Verordnung aufgenommen werden, und die nicht mehr als Leistungen wie bei Krankheit betrachtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Richtlinienvorschläge sind natürlich wichtige Instrumente zur Unterbindung des Lohn- und Sozialdumpings, für faire Arbeitszeit­modelle, für faire Arbeitsmodelle. Auch die Entsenderichtlinie, die aus dem Jahr 1996 stammt, die veraltet ist, steht auf der Agenda, und das muss von uns unbedingt vorangetrieben werden, da es für faire Arbeitsmobilität in Europa eine Neuregelung geben muss. Das müssen wir gewährleisten.

Die Richtlinienvorschläge sind ein wichtiges Instrument, den unfairen Wettbewerb zu verhindern, und wir werden dich voll und ganz dabei unterstützen. Die Begrenzung der Dauer von Entsendungen, die ebenfalls Thema ist, und auch das Thema Leiharbeit, das du vorhin schon angesprochen hast, sind wichtig. Entsandte LeiharbeiterInnen haben Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie nationale LeiharbeiterInnen, nämlich auf Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, so wie die Stammbelegschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lasst mich noch einen Vorschlag für die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren, Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesell­schaften und über die damit zusammenhängenden Maßnahmen unterbreiten! Das hört sich jetzt sehr sperrig an, aber lediglich in vier Mitgliedstaaten liegt der Frauenanteil zumindest bei einem Viertel, nämlich in Frankreich, in Lettland, in Finnland und in Schweden. In Österreich liegt der Frauenanteil bei 17,81 Prozent in Aufsichtsräten und damit weit unter dem EU-Durchschnitt. Derzeit ist nur in 36 der größten 200 Unter­nehmen des Landes mindestens eine Position in der Geschäftsführung oder im Vorstand mit einer Frau besetzt. In den börsennotierten Unternehmen – 65 davon – gibt es überhaupt nur sieben weibliche Vorstandsmitglieder.

Da brauchen wir eine Rechtsgrundlage, insbesondere verpflichtende Maßnahmen an­stelle von Selbstverpflichtungen und schönen Worten. Konkrete Anpassungen im Aktien­gesetz hinsichtlich der Wahl zum Aufsichtsrat und im Arbeitsverfassungsgesetz hin­sicht­lich der Mitwirkung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat sind unbedingt erforderlich.

Lieber Herr Minister! Ein sehr umfangreiches Verbesserungsprogramm für europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt vor, das wir sehr, sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.54

 


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