BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 138

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Ich möchte abschließend zwei Dinge sagen. Ich könnte stark ins Detail gehen und parteipolitische Polemik betreiben. Ich möchte das nicht tun, weil es ehrlich gesagt nichts bringt. Denken wir darüber nach – gerade hier im Bundesrat sage ich das – bei der Frage der Bedarfsorientierten Mindestsicherung: Da kann man sich sehr, sehr leicht zerstreiten, und da kann man sehr, sehr gute Spielchen betreiben. Manche Gemeinden schicken Menschen in die Städte. Ich glaube, wir haben es in Österreich nicht nötig, diese Diskussion zu führen.

Ich glaube, es wäre wichtig, auch hier im Bundesrat dafür einzutreten, dass es auch eine gemeinsame Verantwortung der Länder für die soziale Situation gibt, und dass es nicht gescheit ist, dass man Vereinbarungen, die die Länder miteinander getroffen haben über die Frage, wie man mit Sozialhilfe umgeht, wenn jemand – ich sage es jetzt aus der Sicht von Oberösterreich – von Enns nach Ennsdorf zieht oder zurück, nicht fortsetzt. Das ist nicht gescheit. Das ist für niemanden gescheit, wenn wir solche Diskussionen haben.

Ich bitte Sie – das meine ich als Bitte –, egal, wo jeder wirkt, darüber nachzudenken, ob Österreich ein Land ist, in dem wir uns gegenseitig spalten, oder ob es nicht vielmehr um die Frage geht: Was können wir hier herinnen, jeder von uns, wo immer er steht, für Verantwortung übernehmen, damit wir auch eine gemeinsame Sozialpolitik und auch einen gemeinsamen Umgang mit Menschen, die es nicht so leicht haben, schaffen? (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Da ist jeder verantwortlich, egal, ob er Mitglied eines Gemeinderates oder Bürger­meister ist oder wo auch immer – auch hier – sitzt. Ich glaube aber, dass der Bundes­rat in dieser Frage eine ganz wichtige Funktion hat. Darum bitte ich Sie, eine tiefe Diskussion über die soziale Lage in Österreich zu führen. Den Sozialbericht herzhaft zu diskutieren ist allemal besser, als nicht über die soziale Lage der Menschen in Österreich zu reden. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Bundesräte Hammerl und Zwazl.)

17.25

17.25.15

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.25.3812. Punkt

Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (202/A-BR/2014 sowie 9746/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Nunmehr gelangen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Herbert. – Ich bitte um den Bericht.

 


17.25.56

Berichterstatter Werner Herbert: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Antrag der Bun­desräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit


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