Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt – um 9.04 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Bundesministerium für Justiz
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1909/M-BR/2017, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Fürlinger, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich) : Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten mehrere Verfahren gegen Personen miterlebt, die meinen, nicht Mitglied unseres Staates zu sein, die den Rechtsstaat nicht anerkennen und sich mit subtilsten Mitteln den Zugriffen des Staates entziehen. Wir haben Verhaftungen miterlebt, wir haben Strafverfahren miterlebt.
Was ist jetzt bereits gegen diese Personen möglich? Und was wird durch die Regierungsvorlage, die ins Parlament gekommen ist, an dieser Situation verbessert?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 1909/M-BR/2017, hat folgenden Wortlaut:
„Welche konkreten Verschärfungen schlagen Sie betreffend staatsfeindlichen Bewegungen in der jüngst dem Parlament zugeleiteten Regierungsvorlage vor?“
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Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich freue mich – das möchte ich eingangs sagen –, heute wieder hier in meiner Lieblingskammer des Parlaments sein zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.)
Was die Frage betrifft, wie wir nun speziell gegen diese staatsfeindlichen Bewegungen und Gruppierungen, die unter verschiedenen Titulierungen auftreten, vorgehen wollen, ist einmal vorweg zu sagen: Es gibt seit jeher einen Tatbestand gegen staatsfeindliche Verbindungen. Dieser ist allerdings so gestaltet, dass die Phänomene, mit denen wir jetzt konfrontiert sind, damit nicht ausreichend erfasst werden können. Auch die herkömmlichen Tatbestände Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung setzen ja zumindest eine gefährliche Drohung oder Gewaltanwendung voraus.
Das Besondere an diesen neuartigen Gruppierungen ist, dass sie sozusagen generell dem Staat den Krieg erklärt haben – mit sublimen Mitteln, mit Mitteln, die man mit den bisherigen Tatbeständen nicht so leicht erfassen kann. Sie wissen ganz genau, durchwegs auch juristisch versiert oder gut beraten, wie weit man gehen kann, um einerseits den Staat und seine Organe massiv zu behindern, aber andererseits die herkömmlichen Tatbestände eben gerade noch nicht zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass wir einen neuen Tatbestand auch im Ministerrat beschließen konnten, der davon ausgeht, dass es sich um eine Gruppierung handeln muss, die den Staat wirklich generell in all seinen Ausprägungen ablehnt und die wirklich durch aktive Handlungen gegen Organe
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