BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 16

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Jahr 2015 49 Verurteilungen, 2016 54 Verurteilungen und 2017 bis jetzt schon 28 Ver­urteilungen. Es gab natürlich auch immer wieder Freisprüche, 2015 waren es neun, 2016 waren es 23 und 2017 waren es acht.

Es ist völlig normal, dass es immer eine gewisse Relation zwischen Verurteilungen und Freisprüchen gibt. Tatsache ist, die Zahl der Verurteilungen ist tendenziell steigend, und sie ist auch gestiegen.

Nach § 3d Verbotsgesetz hatten wir im Jahr 2016 eine Verurteilung und 2017 bereits zwei. 2015 gab es danach noch gar keine Verurteilung.

Nach § 3f Verbotsgesetz gab es 2015 zwei Verurteilungen, 2016 auch, 2017 haben wir noch offene Verfahren.

Nach § 3g, dieser ist relativ häufig in der Anwendung, gab es im Jahr 2015 67 Verur­teilungen, 2016 78, und heuer, 2017, haben wir bisher schon 21 Verurteilungen.

Nach § 3h gab es 2015 zehn Verurteilungen, 2016 vier, und 2017 haben wir bis jetzt schon drei Verurteilungen.

Das heißt, es ist das, was ich vorhin gesagt habe, auch mit der Statistik dokumentier­bar. Wir haben in diesem Bereich eine Steigerung der Anzahl an Anklagen, und wir ha­ben auch eine Steigerung der Anzahl an Verurteilungen. – Sie können es auch gerne in schriftlicher Form haben, dann haben Sie es noch detaillierter.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Jenewein zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ, Wien): Herr Bundesminister, herzlichen Dank für diese Statistik, denn genau darauf bezieht sich auch meine Zusatzfrage. Sie haben soeben die Statistik der Verurteilungen gebracht. Wenn man sich die Statistik der An­zeigen anschaut, dann stellt man fest, die Zahl der Anzeigen ist im Verhältnis doch we­sentlich stärker gestiegen als die Zahl der Verurteilungen.

Im Vorfeld dieser Bundesratssitzung ist mir dazu die Aussage des Landespolizeidirek­tor-Stellvertreters Alexander Gaisch aus der Steiermark unter die Finger gekommen, der mitgeteilt hat, dass selbstverständlich gerade in einem Wahljahr, wie 2016 eines war, in dem wir fast ein Jahr lang Wahlkampf hatten, jede Hakenkreuzschmiererei, je­des Hitlerbärtchen, das sich auf einem Wahlplakat wiedergefunden hat, ebenfalls, wenn es denn zur Anzeige gebracht wurde oder wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv geworden ist, in die Statistik der rechtsextremen Taten hineinfällt, obwohl die Mo­tivation laut Aussage des Herrn Landespolizeidirektor-Stellvertreters da mit Sicherheit ei­ner anderen politischen Gesinnung entspricht.

Meine Frage an Sie: Wird im Ministerium eine Statistik erstellt beziehungsweise sind Ih­nen persönlich Urteile beziehungsweise Erhebungen darüber bekannt, wo man im Zu­ge dessen wohl von einer rechtsextremen Tat ausgegangen ist, die sich aber im Nach­hinein nicht als solche herausgestellt hat?

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Bundesrat! Die Frage ist durchaus berechtigt, aber sie lässt sich insofern relativ leicht beantworten, als man na­türlich immer zwischen Anzeigenstatistik und Verurteilungsstatistik unterscheiden muss. Die Anzeigenstatistik ist immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, das ist klar.

Das Anzeigeverhalten hat sich sicher auch in diesem Bereich durch mehr Problem­bewusstsein und mehr Aktivitäten entsprechend gesteigert. Daher ist es auch die Auf­gabe der Justiz, da die Spreu vom Weizen zu trennen und letztlich das, was an straf­rechtlich relevantem Verhalten übrig bleibt, im Rahmen der unabhängigen Justiz einer


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