Ich sehe übrigens gerade, die Statistik, die mir vorhin gegeben wurde, bezieht sich nur auf die Nicht-EU-Staaten. Das heißt, die Zahl 2 000, die ich genannt habe, betrifft nur Nicht-EU-Staaten, unter anderen eben auch Serbien. Und da hat der Herr Bundesrat völlig recht mit seinem Hinweis: Wir haben derzeit 427 Strafgefangene aus Serbien. Das ist eine relativ hohe Zahl, und auch das ist einer der Gründe, weshalb ich mich natürlich auch auf dieses Land konzentriere.
Aber Sie sehen, ich muss immer schauen: Gibt es ein EMRK-Hindernis? Das ist natürlich etwas ganz, ganz Wesentliches. Und wenn es keines gibt, dann können wir weitertun, und dann ergeben sich im Regelfall viele, viele faktische Probleme, die man halt dann auch überwinden muss. Es ist wirklich mühsam, ist aufwendig, kostet viel Kapazität. Aber, wie gesagt, gerade im Vorjahr war ich wirklich zufrieden mit dem, was wir da geschafft haben. Heuer wird es ein bissel zäher. Aber bei den Staaten, auf die ich mich jetzt konzentrieren will und die ich auch genannt habe, werden wir, denke ich, etwas zustande bringen.
Dort, wo es nicht um EU-Mitglieder geht, braucht es bilaterale Vereinbarungen. Mit den Staaten, wo es chancenreich ist, gibt es entsprechende Vereinbarungen, keine Frage, und mit den Staaten, die zuvor genannt wurden, da ist es mühsam. Ja, es ist so. (Bundesrätin Reiter: Können Sie Zahlen für Rumänien, Bulgarien zum Beispiel nennen?)
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Eine weitere Zusatzfrage ist nicht möglich, Frau Bundesrätin!
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter (fortsetzend): Das kann ich Ihnen gerne zukommen lassen, da gibt es genaue Zahlen. Wie gesagt, wir bewegen uns da im Bereich einiger Hundert. Wenn ich es vorher gewusst hätte, hätte ich es Ihnen mitgenommen. Das können Sie gerne bekommen. Ich habe die Zahl 116 für 2016 im Kopf, aber ich kann es jetzt nicht genau zuordnen, in welche EU-Staaten diese Überstellungen erfolgt sind, wie sich diese Zahl aufteilt. Aber Sie können es gerne kriegen, wir haben die Statistik nur momentan nicht hier.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Herr Minister.
Wir kommen zur 4. Anfrage, 1912/M-BR/2017. Anfragestellerin ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. Ich bitte um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wir wissen vom SPÖ-Justizsprecher, dass dieser sogenannte Bundestrojaner, der einige Zeit lang im Gespräch war, jetzt nicht kommen wird, dass sich aber die Regierung geeinigt hat, eine Software anzuschaffen, die vor allem die Internettelefonate und WhatsApp-Nachrichten überwachen soll.
Was uns natürlich interessiert, ist, ob das innerhalb der bestehenden Gesetzeslage umsetzbar sein wird oder ob es doch Änderungen brauchen wird, wenn diese Software kommen soll. Können Sie dazu schon irgendetwas sagen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 1912/M-BR/2017, hat folgenden Wortlaut:
„Soll eine Software, zu der sich ÖVP und SPÖ laut Medienberichten zufolge verständigt haben, die Internet-Telefonate bzw. Whatsapp-Chats überwachen kann, auf Basis der bestehenden Gesetze eingesetzt werden oder sind dafür weitere gesetzliche Änderungen geplant?“
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Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Bitte, Herr Bundesminister.
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