BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 40

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Wir können das herzeigen, was wir in jüngerer Zeit schon verwirklicht haben, um damit auch zu dokumentieren, dass es machbar ist, das umzusetzen, was uns auch alle Wis­senschafter sagen.

Daher haben wir diese Standortstudie in Auftrag gegeben und haben sie – das nehme ich auf meine Kappe – immer wieder durch weitere Fragestellungen notwendigerweise erweitert. Warum? – Wir haben ja im Strafvollzug natürlich auch den Maßnahmenvoll­zug zu bewältigen. Der Maßnahmenvollzug betrifft die psychisch beeinträchtigten Straf­täter. Wir haben in diesem Bereich einen doch erheblichen Anstieg der Zahl an Insas­sen. Es befindet sich zurzeit ein völlig neues Gesetz in Ausarbeitung, das die Unter­bringung psychisch beeinträchtigter Straftäter völlig neu regeln soll, und dabei geht es wirklich um ganz neue Akzente. Da wollen wir auch neue Instrumente einsetzen – im Dialog mit vielen Wissenschaftern, in dem wir uns zurzeit befinden. Dieses Maßnah­menvollzugsgesetz ist noch nicht ganz fertig, aber von diesem Gesetz hängt es ab, wie groß der Bedarf sein wird, in unseren eigenen Anstalten psychisch beeinträchtigte Straf­täter unterzubringen.

Es ist leider ein Problem, das verschiedene Ebenen hat, ich muss es aber so sagen, da­mit man auch versteht, warum wir da jetzt länger brauchen, nämlich weil wir so viele As­pekte berücksichtigen müssen.

Sie werden in Erinnerung haben: Der Pavillon 23 der Stadt Wien wird geschlossen. Wir können dort keine Insassen mehr unterbringen. Die Länder haben das Bestreben – mit Ausnahme Niederösterreichs, das uns da immer sehr unterstützt hat –, dass man In­sassen aus dem Bereich des Strafvollzuges möglichst nicht auf Dauer in den eigenen Krankenanstalten haben möchte. Wir werden daher diese Kompetenz selbst wahrneh­men müssen. Dafür brauchen wir aber auch entsprechende Anstalten. Damit hängt dann auch der Bedarf zusammen, also die Frage: Inwieweit müssen wir unsere bestehenden Sonderanstalten für den Maßnahmenvollzug ausbauen, inwieweit brauchen wir neue? Und: Wo müssen wir neue Justizanstalten verwirklichen, um auch den Anforderungen, die wir an uns selber stellen, nämlich keine zu großen Anstalten mehr zu haben, ge­recht zu werden, und welche Standorte sind es, die man heute vernünftigerweise nicht mehr wählen würde? Das ist wirklich eine große Palette an Fragestellungen, an denen Wissenschafter gerade arbeiten.

Wir werden das Ergebnis dieser Standortstudie selbstverständlich auch bekanntgeben. Und dann, wenn sich herausstellt, welche Standorte sinnvoll sind, welche Standorte ge­radezu mustergültig sind und welche Standorte man auflassen sollte, haben wir einmal das Problem, dass wir sagen müssen: Gut, wir halten uns daran, wir gehen in die Rich­tung!, aber dann beginnt erst der zweite, schwierigere Teil, denn dann stellt sich die Fra­ge: Wo könnten wir, wenn es jetzt neue Anstalten oder neue Standorte geben muss, diese verwirklichen? Und da ist mir etwas ganz, ganz wichtig, und zwar: Das geht nur im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, mit den Bürgermeistern, aber auch mit den Bürgern vor Ort.

Ich meine, es hilft nichts, wenn wir wissen, dass dort, wo wir Justizanstalten haben, die Bevölkerung wirklich voll dahintersteht. Überall – erst kürzlich wieder in Gerasdorf – wird uns das vermittelt. Wir sind froh, dass ihr da seid!, sagen die Bürgermeister. Rational be­trachtet ist man eigentlich kaum irgendwo so sicher wie neben einer Justizanstalt. Na­türlich, rational betrachtet, aber das Problem ist ja kein rein rationales, sondern oft auch ein emotionales, wie so oft in der Politik, und daher muss man da vorsichtig sein und das auch berücksichtigen. Das würden wir selbstverständlich auch tun, man kann neue An­stalten an neuen Standorten nur dann verwirklichen, wenn wirklich die Bevölkerung voll eingebunden ist und auch voll dahintersteht.

Auch deshalb ist es mir so wichtig, dass man die Justizanstalten für Interessenten öff­net, etwa für Bürgermeister, und wir haben ja auch schon einiges in diese Richtung ge-


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