ping-Bekämpfungsgesetz als ein sehr gutes Gesetz. Wir haben ihm im Prinzip letztes Mal schon zugestimmt, aber jetzt versucht man, mit einer Ausnahmeregelung bei verschiedenen Sparten zu entschärfen. Da werden wir nicht mitgehen und nicht mithelfen.
Mich wundert das nicht, hat doch die ÖVP in den letzten Monaten immer wieder propagiert, dass die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und der ArbeitnehmerInnenschutz zu stark belastend seien und man diese doch endlich lockern könnte – Stichwort Waxingstudio, das immer wieder in den Zeitungen und im Fernsehen war –, zum Wohle der Wirtschaft.
So, jetzt gibt der Sozialminister leider langsam, Schritt für Schritt, den Gesetzen nach. Die erste Auflockerung im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist für die Transportunternehmen. Hier wird es eine Vereinfachung betreffend die Meldung beziehungsweise das Bereithalten von Unterlagen geben, und die Festlegung der Ansprechpersonen für Dienstleistungserbringer wird gelockert. Konkret wird dabei von der grundsätzlichen Meldeverpflichtung pro Entsendung auf eine Pauschalmeldung für sechs Monate umgestellt; das heißt, einmal für die nächsten sechs Monate melden, das reicht in Zukunft.
Auch gibt es eine Ausnahmeregelung für die Bereithaltung von Lohnunterlagen, und zukünftig reicht als Ansprechperson der Fahrzeuglenker. Gerade der letzte Punkt, der Fahrzeuglenker als Ansprechperson, scheint mir so, als würde man eine Risikoumwälzung, eine Umwälzung der Verantwortung weg vom Arbeitgeber hin zum Arbeitnehmer vornehmen.
Damit bin ich nicht allein, auch die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft vida weisen in ihren Stellungnahmen auf die Verantwortungskette im Transportbereich hin und darauf, dass, ähnlich wie im Baubereich, auch da die inländischen Auftraggeber stärker zur Verantwortung herangezogen werden sollen. Das kann ich nur unterstreichen und begrüßen, das hätte man vielleicht auch andenken sollen.
Generell wird das Problem der Kontrolle durch diese Novelle überhaupt nicht gelöst, sondern sogar noch verschlimmert werden, weil die Voraussetzungen für die Kontrolle – Bereithaltung der Unterlagen, Änderung bei der Meldepflicht – verändert werden. Es stellt sich auch die Frage, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt und überhaupt kontrollierbar werden wird.
Ich halte das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz für ein sehr gutes Gesetz, möchte ich noch einmal betonen. Durch dieses Gesetz werden auch die richtigen Hebel in Bewegung gesetzt, um die Arbeit, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch die Lohnsituation wieder fairer zu machen. Das braucht man nicht zu bestreiten. Dennoch – und das muss man im Zusammenhang damit auch ansprechen – hängt die Wirksamkeit dieses Gesetzes im Wesentlichen von einem ab, und das sind die Kontrollen. Ohne eine adäquate Kontrollstruktur lässt sich auch auf europäischer Ebene nicht zusammenarbeiten, und deshalb braucht es auch auf österreichischer Seite eine massive Aufstockung des Personals bei der Finanzpolizei. Es hilft nicht, zu wissen, dass es schwarze Schafe gibt, Herr Minister, wenn es aufgrund von Personalknappheit nicht möglich ist, diese schwarzen Schafe zu fangen.
Also, Herr Minister, statt sich für eine Lockerung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes einzusetzen und starkzumachen, erwarte ich mir von Ihnen, dass Sie sich vermehrt für genügend Personaleinheiten bei der Finanzpolizei einsetzen, damit dieses Gesetz auch wirklich endlich einmal greift – für mehr Fairness und faire Arbeitsbedingungen in Österreich! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Beer: Der Finanzminister oder er?)
12.01
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Präsidentin.
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