Die krankende Wirtschaft ist ein Grund für die jungen Menschen, ihr Land in Richtung Österreich oder Deutschland zu verlassen, was natürlich eine weitere Belastung für den österreichischen Steuerzahler zur Folge hat. Diese finanzielle Belastung und das Risiko für das Budget Österreichs können wir nicht mittragen, ebenso weitere Entsendungen von Arbeitnehmern in unseren Arbeitsmarkt und Sozialstaat, was durch dieses Abkommen erleichtert und begünstigt wird.
Wir können daher diesem Abkommen keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.21
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Koller. – Bitte.
12.21
Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wenn dieses ehemals kommunistische Land derzeit Schwierigkeiten hat, in die Demokratie zu finden und die Rechtsstaatlichkeit eines österreichischen Staates zu erlangen, dann sollte man das – zumindest was dieses Abkommen betrifft – nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen lassen, sondern sie sogar stärken. Das heißt, dieses Abkommen zur Regelung der sozialen Sicherheit ist sehr, sehr wichtig für Albanien, aber auch für Österreich.
Kollege Thomas Schererbauer hat vorhin angeführt, dass die Beitrittsverhandlungen mit diesem Land bereits aufgenommen wurden und dieses Abkommen nach nunmehr neun Monaten Beratung zustande gekommen ist. Es enthält die erwähnten Koordinationen im Bereich der sozialen Sicherheit, was vor allem die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften betrifft.
Es gewährt Leistungen aus der Pensionsversicherung durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in Bezug auf Höhe und Wartezeit. Es vermeidet Doppelversicherungen und regelt die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Das heißt, das Abkommen bezieht sich in leistungsrechtlicher Sicht nur auf die Geldleistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und regelt darüber hinaus, wie bereits erwähnt, noch die Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit.
Aus albanischer Sicht wollte man natürlich noch mehr haben – ähnlich wie beim österreichisch-serbischen Abkommen, sodass in dem Abkommen auch Regelungen über Sachleistungen bei Krankheit, sprich Gewährung von Sachleistungen an die Versicherten des anderen Vertragsstaates gegen Kostenersatz, inkludiert wären. Diesem Wunsch konnte Österreich nicht nachkommen, da es mit anderen Staaten bereits erhebliche Schwierigkeiten und Probleme gibt. Auf die diesbezügliche Nachfrage im Ausschuss wurden als derartige Probleme hohe administrative Kosten, aber auch die Leistungen selbst als Kostenfaktor genannt. Auch Deutschland hat dem nicht zugestimmt.
Wenn es positive Beispiele mit anderen Ländern gibt, dann könnte man das auch machen – also diesem Wunsch nachkommen und eine Lösung ins Auge fassen. Die Bundesarbeitskammer hat diesen Wunsch im Begutachtungsverfahren ja eingebracht.
Das Abkommen geht also weiter als das als Modell dienende Abkommen mit Moldau, indem neben den pensionsrechtlichen Bestimmungen auch Regelungen über Geldleistungen der Kranken- und Unfallversicherung aufgenommen wurden. Es ist in fünf Abschnitte gegliedert, in denen diese Leistungen aufgezählt werden. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen.
Es wurden auch die finanziellen Auswirkungen schon angesprochen. Eine exakte Berechnung, wie gesagt, ist nicht möglich, vor allem im Bereich der Pensionsversiche-
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