BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 72

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Die krankende Wirtschaft ist ein Grund für die jungen Menschen, ihr Land in Richtung Österreich oder Deutschland zu verlassen, was natürlich eine weitere Belastung für den österreichischen Steuerzahler zur Folge hat. Diese finanzielle Belastung und das Risi­ko für das Budget Österreichs können wir nicht mittragen, ebenso weitere Entsendun­gen von Arbeitnehmern in unseren Arbeitsmarkt und Sozialstaat, was durch dieses Ab­kommen erleichtert und begünstigt wird.

Wir können daher diesem Abkommen keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ.)

12.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kol­ler. – Bitte.

 


12.21.45

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lie­ber Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wenn die­ses ehemals kommunistische Land derzeit Schwierigkeiten hat, in die Demokratie zu finden und die Rechtsstaatlichkeit eines österreichischen Staates zu erlangen, dann soll­te man das – zumindest was dieses Abkommen betrifft – nicht zu Lasten der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer gehen lassen, sondern sie sogar stärken. Das heißt, die­ses Abkommen zur Regelung der sozialen Sicherheit ist sehr, sehr wichtig für Albani­en, aber auch für Österreich.

Kollege Thomas Schererbauer hat vorhin angeführt, dass die Beitrittsverhandlungen mit diesem Land bereits aufgenommen wurden und dieses Abkommen nach nunmehr neun Monaten Beratung zustande gekommen ist. Es enthält die erwähnten Koordinationen im Bereich der sozialen Sicherheit, was vor allem die Gleichbehandlung der Staatsan­gehörigen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften betrifft.

Es gewährt Leistungen aus der Pensionsversicherung durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in Bezug auf Höhe und Wartezeit. Es vermeidet Doppelversiche­rungen und regelt die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Er­werbstätigkeit. Das heißt, das Abkommen bezieht sich in leistungsrechtlicher Sicht nur auf die Geldleistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und regelt da­rüber hinaus, wie bereits erwähnt, noch die Rechtsvorschriften bei grenzüberschreiten­der Erwerbstätigkeit.

Aus albanischer Sicht wollte man natürlich noch mehr haben – ähnlich wie beim ös­terreichisch-serbischen Abkommen, sodass in dem Abkommen auch Regelungen über Sachleistungen bei Krankheit, sprich Gewährung von Sachleistungen an die Versicher­ten des anderen Vertragsstaates gegen Kostenersatz, inkludiert wären. Diesem Wunsch konnte Österreich nicht nachkommen, da es mit anderen Staaten bereits erhebliche Schwierigkeiten und Probleme gibt. Auf die diesbezügliche Nachfrage im Ausschuss wurden als derartige Probleme hohe administrative Kosten, aber auch die Leistungen selbst als Kostenfaktor genannt. Auch Deutschland hat dem nicht zugestimmt.

Wenn es positive Beispiele mit anderen Ländern gibt, dann könnte man das auch ma­chen – also diesem Wunsch nachkommen und eine Lösung ins Auge fassen. Die Bun­desarbeitskammer hat diesen Wunsch im Begutachtungsverfahren ja eingebracht.

Das Abkommen geht also weiter als das als Modell dienende Abkommen mit Moldau, indem neben den pensionsrechtlichen Bestimmungen auch Regelungen über Geldleis­tungen der Kranken- und Unfallversicherung aufgenommen wurden. Es ist in fünf Ab­schnitte gegliedert, in denen diese Leistungen aufgezählt werden. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen.

Es wurden auch die finanziellen Auswirkungen schon angesprochen. Eine exakte Be­rechnung, wie gesagt, ist nicht möglich, vor allem im Bereich der Pensionsversiche-


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