BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 73

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rung. Das betrifft auch die Zahl jener Personen, die durch das neue Abkommen einen Pensionsanspruch geltend machen können, denn nur in diesen Fällen gibt es finanziel­le Auswirkungen. Um das zu berechnen, werden immer wieder Vergleichsrechnungen mit anderen Staaten herangezogen, in diesem Fall mit der Slowakei, welche als Aus­gangsbasis für diese Berechnung dient. Im September 2016 waren 1 168 albanische Staatsbürger in Österreich beschäftigt. Aus der Slowakei waren 5 000 Personen be­schäftigt. Die Zahl der albanischen entspricht 23 Prozent der slowakischen Beschäftig­ten. Als Hinweis dazu: Es gab im Zeitraum 2016 48 Einbürgerungen aus diesem Land.

Spricht man vom Mehraufwand für dieses Abkommen, muss man auch berücksichti­gen, dass in vielen Fällen mit Erreichen des normalen Pensionsalters ohnedies ein An­spruch bestehen würde. Von der Republik Albanien wurden auch bereits Pensionen an Österreich ausbezahlt. Man rechnet mit 18 Neuzugängen sofort und danach mit fünf Neu­zugängen jährlich. Es ist also keine große Summe, die hier anfällt. Wenn man jedoch fünf Jahre zusammenrechnet, dann kommen diese 733 000 € heraus. In der Berech­nung der Belastung für den Bund bezüglich der Pensionsversicherung ist eine Durch­schnittspension von 328 € im Jahr, basierend auf der durchschnittlichen Höhe ins Aus­land gewährter Pensionen für Angestellte, und eine Steigerung von 2 Prozent zugrun­de gelegt.

Ich lade die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei ein, trotzdem hier mitzu­tun. Es wird ja immer kolportiert, Sie seien für den kleinen Mann – kleine Frau hört man ein bisschen weniger –, und hier geht es um arbeitende Menschen, die Ansprüche er­werben, die Geld einzahlen und dadurch auch Rechtssicherheit bekommen sollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.26


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Oberlehner. – Bitte.

 


12.27.18

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen des Bun­desrates! Im gegenständlichen Tagesordnungspunkt, wie wir es schon sehr ausführlich gehört haben, geht es also um ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien betreffend die soziale Sicherheit. Es sollen damit Probleme in der Koordination der sozialen Systeme dieser beiden Staaten für die Bürgerinnen und Bürger beider Staaten verbessert und vielleicht auch gelöst werden.

Vor allem soll die soziale Sicherheit von Personen, die ihr Erwerbsleben in der Repu­blik Österreich oder in der Republik Albanien verbracht haben, besser abgesichert wer­den, da dies aufgrund der jeweils national geltenden Bestimmung derzeit nicht ausrei­chend gewährleistet ist. Auch das Problem der Doppelversicherungen führt immer wie­der dazu, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen für grenzüberschreitend tätige Unter­nehmen kommt.

Die internationalen Grundsätze der Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit, wie zum Beispiel Gleichbehandlung der Staatsangehörigen, Zusammenrechnung der Pen­sionsversicherungszeiten für Ansprüche und einiges mehr – das haben wir schon alles ausführlich vom Kollegen Koller gehört –, sind Ziel dieses Abkommens.

Neben der sozialrechtlichen Thematik sind derartige Abkommen natürlich auch von gro­ßer genereller Bedeutung für die weitere Heranführung Albaniens an die Europäische Uni­on und an Europa.

Das Land ist – das haben wir auch schon gehört – seit dem 24. Juni 2014 EU-Beitritts­kandidat; dass dies gerade in der derzeitigen politischen Situation des Landes nicht ganz einfach ist, will ich auch überhaupt nicht bestreiten.

 


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