die über österreichische Betriebe, die dort investieren, vielleicht dort hingehen und einen Beitrag leisten, dass dieses Land an die Demokratie herangeführt wird.
Es gibt viele österreichische Investoren, und es wird auch viele Österreicher und Österreicherinnen geben, die dort länger als zwei Jahre sein werden: Auch sie brauchen Schutz. Damit es auch für sie bessere Rahmenbedingungen gibt, haben wir dieses Abkommen abgeschlossen. Es ist ein Beitrag zur Demokratisierung Europas, den wir leisten wollen. – Danke für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.32
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen.
Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (2063/A und 1610 d.B. sowie 9786/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kern. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Sandra Kern: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
12.34
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Wir haben in unserer Fraktion gerade festgestellt, dass der Herr Bundesminister nicht zugegen ist. Vielleicht ist ihm dieses Gesetz, das nicht unwesentlich ist, nicht wert genug, um sich zu uns zu begeben? Vielleicht ist ihm aber auch der Bundesrat in seiner gesamten Darstellung nicht wert genug, um zu erscheinen? Vielleicht hat er mittlerweile schon andere Interessen parteipolitischer Natur? Vielleicht ist er schon Vizekanzler? Was weiß man? – Auf jeden Fall erachte ich es als einen Akt höchster Respektlosigkeit, dass er hier quasi unentschuldigt der Debatte zu diesem Verhandlungsgegenstand nicht beiwohnt und offensichtlich auch keinen Vertreter entsendet. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und Grünen.)
In der Sache selbst ist es so, dass das Versammlungsgesetz in den Jahrzehnten seines Bestandes durchaus einer Durchlüftung, einer gewissen Evaluierung bedarf und es ihm gutgetan hat, dass man sich einer Neufassung zuwandte. Allerdings: In der dargestellten Form sehen wir es durchaus kritisch. Wir können eigentlich mit diesem Gesetz,
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