Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Weber zu Wort. – Bitte.
12.41
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundesminister ist mittlerweile auch zu uns gestoßen. Die Änderungen im Versammlungsgesetz 1953 sind zugegebenermaßen ein sehr sensibles Thema. Doch wenn wir Verantwortung tragen – und ich hoffe, wir werden das mehrheitlich tun, vielleicht auch einstimmig, obgleich Kollege Werner Herbert seine Bedenken geäußert hat –, sollen und müssen wir trotz dieser Bedenken große Geschlossenheit zeigen, gerade weil es ein sehr sensibles Thema ist und manche dazu laut oder provokant schreien. Aber eine Unwahrheit wird nicht wahrer, nur weil man diese laut oder provokant vorträgt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Das Versammlungsgesetz 1953 – 1953, schon alleine diese Jahreszahl sollte uns zu denken geben! – muss an aktuelle Entwicklungen und Veränderungen in unserer Gesellschaft angepasst und daher erneuert werden. (Bundesrat Herbert: Es geht nicht um die Veränderung, sondern um die Bestimmung!) Das Versammlungsrecht und das Demonstrationsrecht sind für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ein sehr hohes Gut – alleine aufgrund unserer Geschichte –, und dieses Gut wird auch weiterhin gewahrt und geschützt bleiben.
Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir sowohl Rechtssicherheit im Allgemeinen als auch Sicherheit im eigentlichen Sinne für Menschen, die entweder friedlich demonstrieren oder sich versammeln möchten, und für Menschen aus anderen Staaten, denen gegenüber Österreich eine besondere Schutz- und Sicherheitsverpflichtung hat.
Gleichzeitig brauchen auch unsere Behörden und unsere Polizeikräfte diese hilfreichen Veränderungen, ohne dass – und das ist uns besonders wichtig, wie schon gesagt – das Versammlungsrecht in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt wird. Nicht zu vergessen ist der Grund, warum wir dieses Thema überhaupt aufgegriffen haben beziehungsweise aufgreifen mussten: Hat es nicht die Besuche von hochrangigen türkischen Politikern gegeben? – Nicht nur in Österreich, sondern auch in mehreren europäischen Staaten. Hat es nicht den Versuch gegeben, einen brutalen, undemokratischen Wahlkampf nach Österreich und Europa zu tragen? – Über den Ausgang dieser Volksabstimmung möchte ich heute gar nicht reden, denn sonst wird uns allen miteinander vielleicht noch schlecht. Hat es nicht Ausschreitungen gegen Minderheiten, zum Beispiel gegen Kurden, in sehr aufgeheizter Stimmung gegeben? Hat es nicht auch, Herr Kollege Werner Herbert, Bürgermeister oder Bezirkshauptmänner und Polizeikommandanten gegeben, die ratlos dagestanden sind?
Jetzt tragen wir Verantwortung, wir schaffen Rechtssicherheit und bewahren und schützen das hohe Gut, das Versammlungsrecht und das Demonstrationsrecht. (Bundesrat Herbert: Mit einer Unrechtsbestimmung!) Das ist gut so und das passt.
Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen fünf Schwerpunkte: Die Frist für die Anmeldung einer Versammlung wird von 24 auf 48 Stunden verlängert. Mit dieser Maßnahme sollen mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden. Zunächst sollen die zusätzlichen 24 Stunden den Sicherheitsbehörden mehr Zeit für die Planung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen geben. Nach der heutigen Praxis ist es oft notwendig, personelle Kapazitäten auch aus anderen Bundesländern, zum Beispiel für eine Demonstration in Wien, zu rekrutieren, was hohe Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein deutliches Plus an Überstunden mit sich bringt. Darüber hinaus entstehen natürlich auch hohe Kosten. Mit der Verlängerung der Anmeldefrist sollen vertretbare Lösungen für die Polizistinnen und Polizisten gefunden werden.
Abgesehen vom Anstieg der Überstunden, was vermieden werden sollte, geht es auch um die Familien der Polizeikräfte. Man möge sich vorstellen, unsere Polizistinnen und
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