BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 101

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was genau ist eine Unterwegskontrolle? – Es gibt ja zwei verschiedene Unterwegskontrollarten: einmal die technische Unterwegs­kontrolle. Das ist eine unerwartete technische Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssi­cherheit eines Nutzfahrzeuges durch die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates oder unter unmittelbarer Aufsicht, also eine Sichtprüfung des technischen Zustandes ei­nes Fahrzeuges.

Zweitens gibt es noch die gründlichen technischen Unterwegskontrollen. Das sind Prüf­positionen, die als erforderlich betrachtet werden und relevant sind, wobei insbesonde­re die Sicherheit der Bremsanlage, die Räder, das Fahrgestell und die Umweltbelas­tung sowie die für die Prüfung dieser Positionen empfohlenen Methoden zu berück­sichtigen sind.

Ausgehend vom Ergebnis der anfänglichen Kontrollen mussten davon – Herr Kollege Novak hat es schon erwähnt – circa 21 000 Fahrzeuge einer gründlichen technischen Un­terwegskontrolle zugeführt werden, womit die rechtlich vorgesehene Kontrollquote von 5 Prozent bei einem in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden Fahrzeug­bestand in Österreich von circa 350 000 Fahrzeugen um circa 29 000 kontrollierte Fahr­zeuge überschritten wurde.

Neben den fahrzeugtechnischen Aspekten wurden im Berichtsjahr 2016 im Zuge der Straßenkontrollen die Lenk- und Ruhezeiten von circa 129 000 Fahrern mit insgesamt circa 2,1 Millionen Arbeitstagen kontrolliert, womit die rechtliche Vorgabe von 3 Prozent an zu kontrollierenden Arbeitstagen um ganze 5 Prozent überschritten wurde.

Die Zusammenarbeit der für die Verkehrskontrollen vom Bundesministerium für Inneres eingesetzten und dafür speziell geschulten Polizeiorgane mit den technischen Sach­verständigen der Landesprüfstellen und der ASFINAG hat sich bewährt, womit auch im Jahr 2016 eine dem Instrument der technischen Unterwegskontrolle angemessene ho­he Kontrolldichte aufrechterhalten werden konnte und damit ein wichtiger Beitrag zur Ver­besserung der Straßenverkehrssicherheit geleistet wurde. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


14.21.58

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Geschätzte Da­men und Herren! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrter Herr Minister! Ja, rund 47 000 kontrollierte Fahrzeuge, das ist doch relativ viel. Obwohl es etwas we­niger als in den vergangenen Jahren ist, ist es aber dennoch sehr, sehr viel. Es ist auch nötig, dass eine derart hohe Zahl von Fahrzeugen kontrolliert wird, weil ja bekannter­weise doch immer wieder sehr viele Mängel festgestellt werden, nicht nur leichte Män­gel, sondern auch schwere Mängel. Vor allem werden auch Mängel festgestellt, die mit dem Vermerk Gefahr in Verzug betitelt werden.

Warum machen wir das Ganze? – Es wurde schon ausgeführt: Wir machen das, um auf unseren Straßen Sicherheit zu haben, wir machen das, um die Abgase zu reduzie­ren und wir machen das, um die Umwelt zu schonen. Da hat es sich auch bewährt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den technischen Sachverständigen, den be­sonders geschulten Polizeibeamten beziehungsweise der ASFINAG vorherrscht. Die ma­chen wirklich eine sehr gute Arbeit und schauen, dass unsere Straßen sicher sind.

Insbesondere eine brisante Stelle ist momentan am Arlberg, da ja der Arlbergtunnel gesperrt ist und der ganze Verkehr über den Arlbergpass geleitet wird. Da sieht man eben an diesen Kontrollstellen, die im Bereich von St. Anton beziehungsweise im Be-


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