BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 110

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eine jährliche Erhöhung des Pflegegeldes gefordert. Sie wissen, das Pflegegeld hat seit seiner Einführung an Wert verloren. Wir haben gesagt, wir wollen auch den Pflegere­gress abschaffen, weil der Pflegeregress dazu führt, dass manche Personen nicht zu ih­rer Pflege kommen. Ich glaube, das ist eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, die zu setzen wäre. Der Pflegeregress schafft für manche Personen 100 Prozent Erbschafts­steuer, und das wollen wir nicht. Es wäre gescheiter, wir organisieren das anders. (Bei­fall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Jetzt konkret zu den Fragen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Wir haben bereits Ende 2016 die ersten legistischen Maßnahmen gesetzt. Es geht um die Setzung von qualitativen und harmonisierenden Maßnahmen in § 3a Pflegefonds­gesetz: personelle Mindeststandards, Ausbau der Qualitätssicherungssysteme, trans­parente und soziale Kostenbeitragsregelungen, Erhöhung des Versorgungsgrades pro­fessioneller Pflegedienste auf 60 Prozent, Aufnahme von Angehörigen-Entlastungsdiens­ten in den Pflegefonds.

Wir haben fixiert, dass das bei der LandessozialreferentInnenkonferenz ein Thema sein wird, und wir haben ein Monitoring zum Finanzausgleichsgesetz und Pflegefondsgesetz vereinbart.

Zu den Fragen 3, 4 und 7:

Wir haben bereits die legistischen Maßnahmen gesetzt. Da geht es um die personellen Mindeststandards, Rufbereitschaft, das heißt, es muss eine Pflegefachkraft nachts an­wesend sein. Wir brauchen transparente Personalschlüssel in den Pflegeheimen.

Wir haben in § 3a Abs. 8 Pflegefondsgesetz die Bedachtnahme auf die Anwendung evi­denzbasierter pflegewissenschaftlicher Ergebnisse bei der Versorgung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen vorgesehen. Wir haben auch bei den baulichen Maßnahmen, wofür die Gemeinden zuständig sind, einiges gemacht. Ich werde auch bei der LandessozialreferentInnenkonferenz wieder auf die gemeinsame Umsetzung der De­menzstrategie hinweisen.

Zu den Fragen 5 und 6, die an sich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ge­sundheit und Frauen gehören:

Die GuKG-Novelle 2016 sieht eine neue Spezialisierung für psychogeriatrische Pflege vor. Damit haben wir auf die steigende Demenz-Prävalenzrate und den damit verbun­denen komplexeren Pflegeaufwand reagiert. Ebenfalls umfasst von Spezialisierung sind in der älteren Bevölkerungsgruppe häufig vorkommende psychische Störungen wie De­pression oder Sucht, die sowohl die Lebensqualität als auch die Selbständigkeit nega­tiv beeinflussen.

Zur Frage 8:

Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, auch in der LandessozialreferentInnenkonferenz, dass ausreichende Mobilitätsförderung und entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten für Pflegeheimbewohner im Freien sicherzustellen sind. Das ist zu bestätigen, da muss man etwas tun, aber das ist auch in den normalen Pflegemaßnahmen so vorgesehen.

Zur Frage 9, dabei geht es um eine pflegewissenschaftliche Bewertung und die Anfor­derungen für stationäre Langzeitpflege:

Auch das ist Thema der LandessozialreferentInnenkonferenz, und ich bin auch gerne bereit, diesbezüglich eine Studie zu beauftragen, wie wir in diesem Bereich einen ge­meinsamen Weg gehen können.

Zur Frage 10, das ist wieder eine Frage, die sich in erster Linie an das Bundesminis­terium für Gesundheit und Frauen richtet:

 


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