BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 132

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dieses Gesetz wird im Zuge der Umsetzung der Vergabe- und Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union in Österreich grundlegend erneuert. Uns geht es bei dieser Dring­lichen Anfrage um einen Punkt in diesem Gesetz, nämlich um den Punkt des Rettungs­dienstes.

Österreich besitzt – das kann ich als langjähriger freiwilliger und beruflicher Mitarbeiter bei einer Rettungsorganisation bestätigen – eines der umfassendsten und erfolgreichs­ten Rettungs- und Katastrophensysteme in Europa. Ein Grund dafür sind die vielen freiwillig engagierten Menschen, die tagtäglich kostenlos ihren Dienst an der Gesell­schaft leisten, egal ob bei der freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder natürlich in den vielen anderen engagierten Vereinen in ganz Österreich.

Österreich hat mehr als 50 000 aktive freiwillige RettungssanitäterInnen, die ihren Dienst bei Organisationen wie dem Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johan­niter-Unfall-Hilfe oder beim Malteser Hospitaldienst leisten. Alle diese Menschen, egal ob jung oder alt, machen dies freiwillig und aus Überzeugung, weil gemeinsames Hel­fen und Engagement verbindet und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in den Ge­meinden stärkt. Genau das würden wir meiner Meinung nach wieder viel mehr in unse­rer Gesellschaft brauchen: Zusammenhalt und gemeinsam für die anderen Menschen da sein, gemeinsam, generationsübergreifend zum Wohle der Gesellschaft zusammen­arbeiten, denn durch dieses freiwillige Engagement kann sichergestellt werden, dass es auch in den entlegensten Tälern, in den peripheren Regionen Österreichs eine Ret­tungsversorgung gibt.

Sicherlich wäre für eine gewinnorientierte private Rettungsorganisation der Rettungs­dienst in Linz, in Bregenz oder in Salzburg aus ökonomischer Sicht interessant, aber denken wir an die kleinen Dörfer, denken wir an die kleinen Dienststellen! Herr Minis­ter, ich glaube, Sie kommen aus dem Mühlviertel, aus der Nähe von Tragwein: Würde es sich dort auszahlen, wenn man nicht so viele Fahrten hat, diese aber dennoch für die unmittelbare regionale prämedizinische Versorgung notwendig und wichtig sind? – Entweder würde die Versorgungsqualität sinken oder der Preis für die öffentliche Hand würde enorm steigen – und Sie wissen aus Ihrer Zeit bei der Gebietskrankenkasse, was die Rettung bekommt und was die Preise einer privaten Rettungsorganisation be­deuten würden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Katastrophenabwehr, insbesondere bei Großscha­denseinsätzen und Großeinsätzen. Da liefern die gemeinnützigen Organisationen einen wichtigen Beitrag, denn ohne die Ehrenamtlichkeit, ohne die freiwilligen, engagierten Men­schen lassen sich solche Ereignisse, wenn überhaupt, nur schwer bewältigen.

Damit dieses System funktioniert, arbeiten unsere Organisationen in einer Art von Ret­tungsverbundsystem. Das heißt, da werden notärztliche Notfallrettung, nicht notärztli­che Notfallrettung, Sanitätseinsätze und Ambulanzdienste zusammengefasst, wodurch qualifizierte und leistbare rettungsdienstliche Versorgung in allen, auch in strukturschwa­chen Regionen in ganz Österreich geboten wird und die Menschen versorgt werden kön­nen.

Was hat das alles mit dem Vergaberechtsreformgesetz zu tun? – Wie schon gesagt, Ös­terreich wird das Vergaberecht grundlegend erneuern, und die österreichische Bundes­regierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, in dem die Vergaben in Österreich neu geregelt werden. Auch hat der europäische Ge­setzgeber explizit eine Ausnahme vom Vergaberegime für die von gemeinnützigen Or­ganisationen erbrachten Notfalldienste vorgesehen. Dies hat auch im § 9 Abs. 1 Z 16 des Entwurfes des Vergaberechtsreformgesetzes 2017 seinen Niederschlag gefunden.

Ausgenommen von der Vergabe bleibt in der österreichischen Gesetzesvorlage – das ist genau der Knackpunkt in der ganzen Geschichte – der Einsatz „von Krankenwagen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite