Dieses Gesetz wird im Zuge der Umsetzung der Vergabe- und Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union in Österreich grundlegend erneuert. Uns geht es bei dieser Dringlichen Anfrage um einen Punkt in diesem Gesetz, nämlich um den Punkt des Rettungsdienstes.
Österreich besitzt – das kann ich als langjähriger freiwilliger und beruflicher Mitarbeiter bei einer Rettungsorganisation bestätigen – eines der umfassendsten und erfolgreichsten Rettungs- und Katastrophensysteme in Europa. Ein Grund dafür sind die vielen freiwillig engagierten Menschen, die tagtäglich kostenlos ihren Dienst an der Gesellschaft leisten, egal ob bei der freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder natürlich in den vielen anderen engagierten Vereinen in ganz Österreich.
Österreich hat mehr als 50 000 aktive freiwillige RettungssanitäterInnen, die ihren Dienst bei Organisationen wie dem Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder beim Malteser Hospitaldienst leisten. Alle diese Menschen, egal ob jung oder alt, machen dies freiwillig und aus Überzeugung, weil gemeinsames Helfen und Engagement verbindet und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in den Gemeinden stärkt. Genau das würden wir meiner Meinung nach wieder viel mehr in unserer Gesellschaft brauchen: Zusammenhalt und gemeinsam für die anderen Menschen da sein, gemeinsam, generationsübergreifend zum Wohle der Gesellschaft zusammenarbeiten, denn durch dieses freiwillige Engagement kann sichergestellt werden, dass es auch in den entlegensten Tälern, in den peripheren Regionen Österreichs eine Rettungsversorgung gibt.
Sicherlich wäre für eine gewinnorientierte private Rettungsorganisation der Rettungsdienst in Linz, in Bregenz oder in Salzburg aus ökonomischer Sicht interessant, aber denken wir an die kleinen Dörfer, denken wir an die kleinen Dienststellen! Herr Minister, ich glaube, Sie kommen aus dem Mühlviertel, aus der Nähe von Tragwein: Würde es sich dort auszahlen, wenn man nicht so viele Fahrten hat, diese aber dennoch für die unmittelbare regionale prämedizinische Versorgung notwendig und wichtig sind? – Entweder würde die Versorgungsqualität sinken oder der Preis für die öffentliche Hand würde enorm steigen – und Sie wissen aus Ihrer Zeit bei der Gebietskrankenkasse, was die Rettung bekommt und was die Preise einer privaten Rettungsorganisation bedeuten würden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Katastrophenabwehr, insbesondere bei Großschadenseinsätzen und Großeinsätzen. Da liefern die gemeinnützigen Organisationen einen wichtigen Beitrag, denn ohne die Ehrenamtlichkeit, ohne die freiwilligen, engagierten Menschen lassen sich solche Ereignisse, wenn überhaupt, nur schwer bewältigen.
Damit dieses System funktioniert, arbeiten unsere Organisationen in einer Art von Rettungsverbundsystem. Das heißt, da werden notärztliche Notfallrettung, nicht notärztliche Notfallrettung, Sanitätseinsätze und Ambulanzdienste zusammengefasst, wodurch qualifizierte und leistbare rettungsdienstliche Versorgung in allen, auch in strukturschwachen Regionen in ganz Österreich geboten wird und die Menschen versorgt werden können.
Was hat das alles mit dem Vergaberechtsreformgesetz zu tun? – Wie schon gesagt, Österreich wird das Vergaberecht grundlegend erneuern, und die österreichische Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, in dem die Vergaben in Österreich neu geregelt werden. Auch hat der europäische Gesetzgeber explizit eine Ausnahme vom Vergaberegime für die von gemeinnützigen Organisationen erbrachten Notfalldienste vorgesehen. Dies hat auch im § 9 Abs. 1 Z 16 des Entwurfes des Vergaberechtsreformgesetzes 2017 seinen Niederschlag gefunden.
Ausgenommen von der Vergabe bleibt in der österreichischen Gesetzesvorlage – das ist genau der Knackpunkt in der ganzen Geschichte – der Einsatz „von Krankenwagen
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