BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 136

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gierungsvorlage umgesetzt wird, muss das geregelt werden – zu keiner Verschlechte­rung für unsere Patientinnen und Patienten in allen Regionen, auch in den peripheren kommt:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt des etablierten Rettungsverbundsystems

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfas­sung und Medien, wird ersucht, dem Nationalrat eine gesetzliche Grundlage im Rah­men des Vergaberechtsreformgesetzes vorzulegen, in dem die Versorgung aller Re­gionen Österreichs durch das bewährte Rettungssystem mit den zahlreichen ehren­amtlichen HelferInnen bestmöglich zu gewährleisten ist und es zu keiner Versorgungs­verschlechterung für die PatientInnen kommen wird.“

*****

Ich bitte daher alle Bundesratsfraktionen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.41


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der von den Bundesräten Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Erhalt des etablierten Rettungs­verbundsystems ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.41.25

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die EU-Richtlinie, das hat Herr Kollege Stögmüller schon angekündigt und angedeutet, und diese soll mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2017 in nationales Recht übergehen.

Die EU-Richtlinie sieht natürlich Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen vor, wie der Herr Minister ausgeführt hat. Allerdings – und das hat man meiner Meinung nach ein wenig abgefedert – gibt es für die Rettungsdienste auch eine große Rechtsunsicher­heit, und diese betrifft alle Rettungsorganisationen, nicht nur das Rote Kreuz, sondern auch die anderen Rettungsorganisationen wie zum Beispiel den Arbeiter-Samariter-Bund. Dessen Präsident Franz Schnabl hat gesagt, er befürchtet, dass durch die Kommerzia­lisierung der Wegfall von 50 000 ehrenamtlichen, medizinisch gut ausgebildeten Sani­täterInnen, die im Rettungsdienst und in der Katastrophenhilfe tätig sind, droht. Wenn man an dieses Potenzial von Ehrenamt denkt, dann ist das natürlich schon kritisch.

Johannes Bucher, der Präsident der Johanniter-Unfall-Hilfe, hat ähnliche Bedenken ge­äußert, auch der Kommandant des Malteser Hospitaldienstes Olivier Loudon. Das geht quer durch alle Rettungsorganisationen, ohne dass man das durch eine parteipolitische Brille sieht. Die Rettungsorganisationen haben wirklich massive Bedenken angemeldet.

Es geht jetzt auch nicht darum, Minister Drozda in die Ziehung zu nehmen, und ich neh­me das auch bewusst aus, weil wir bei der Übernahme von EU-Vorgaben manchmal zu sogenanntem Gold Plating tendieren. Das stellt übrigens auch das Amt der Wiener Landesregierung fest, das sagt: „Umso mehr sollte sich die Bundesgesetzgebung im Sinne der Bemühungen um Budgetkonsolidierung und Verwaltungsvereinfachung be-


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