gierungsvorlage umgesetzt wird, muss das geregelt werden – zu keiner Verschlechterung für unsere Patientinnen und Patienten in allen Regionen, auch in den peripheren kommt:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erhalt des etablierten Rettungsverbundsystems
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird ersucht, dem Nationalrat eine gesetzliche Grundlage im Rahmen des Vergaberechtsreformgesetzes vorzulegen, in dem die Versorgung aller Regionen Österreichs durch das bewährte Rettungssystem mit den zahlreichen ehrenamtlichen HelferInnen bestmöglich zu gewährleisten ist und es zu keiner Versorgungsverschlechterung für die PatientInnen kommen wird.“
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Ich bitte daher alle Bundesratsfraktionen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
16.41
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der von den Bundesräten Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Erhalt des etablierten Rettungsverbundsystems ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.41
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die EU-Richtlinie, das hat Herr Kollege Stögmüller schon angekündigt und angedeutet, und diese soll mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2017 in nationales Recht übergehen.
Die EU-Richtlinie sieht natürlich Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen vor, wie der Herr Minister ausgeführt hat. Allerdings – und das hat man meiner Meinung nach ein wenig abgefedert – gibt es für die Rettungsdienste auch eine große Rechtsunsicherheit, und diese betrifft alle Rettungsorganisationen, nicht nur das Rote Kreuz, sondern auch die anderen Rettungsorganisationen wie zum Beispiel den Arbeiter-Samariter-Bund. Dessen Präsident Franz Schnabl hat gesagt, er befürchtet, dass durch die Kommerzialisierung der Wegfall von 50 000 ehrenamtlichen, medizinisch gut ausgebildeten SanitäterInnen, die im Rettungsdienst und in der Katastrophenhilfe tätig sind, droht. Wenn man an dieses Potenzial von Ehrenamt denkt, dann ist das natürlich schon kritisch.
Johannes Bucher, der Präsident der Johanniter-Unfall-Hilfe, hat ähnliche Bedenken geäußert, auch der Kommandant des Malteser Hospitaldienstes Olivier Loudon. Das geht quer durch alle Rettungsorganisationen, ohne dass man das durch eine parteipolitische Brille sieht. Die Rettungsorganisationen haben wirklich massive Bedenken angemeldet.
Es geht jetzt auch nicht darum, Minister Drozda in die Ziehung zu nehmen, und ich nehme das auch bewusst aus, weil wir bei der Übernahme von EU-Vorgaben manchmal zu sogenanntem Gold Plating tendieren. Das stellt übrigens auch das Amt der Wiener Landesregierung fest, das sagt: „Umso mehr sollte sich die Bundesgesetzgebung im Sinne der Bemühungen um Budgetkonsolidierung und Verwaltungsvereinfachung be-
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