Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Pernkopf spricht die großen Küchen selbst an, kommt mit ihnen ins Gespräch und kann schon sehr viele Erfolge vorweisen.
Über die Plattform können auch Konsumenten teilnehmen. Da springt immer mehr Gastronomie auf, da haben wir einen Schulterschluss zwischen Bauern, Produzenten, der Gastronomie und den Konsumenten. Damit liefern wir ein wirklich tolles Beispiel dafür, was man vielleicht in Zukunft zu einem Gesetz machen kann.
Der zweite Bereich, den ich ansprechen will, ist eine verpflichtende Kennzeichnung bei Eigenmarken des Handels. Eines muss uns nämlich klar werden: Da betreibt der Handel das Spiel, dass er bei den Eigenmarken immer wieder mit österreichischen Produkten in die Werbung geht, diese einige Zeit verwendet, und die Produkte später auswechselt, oft gegen ausländische. Der Konsument kann das fast nicht erkennen. Mit dieser Maßnahme unterläuft der Handel eigentlich alle Regelungen, die wir hier für Produktdeklarierung oder Herkunftsbezeichnung beschließen. Dazu sollte uns vielleicht in Zukunft noch einiges einfallen.
Zum Kollegen Schererbauer und seinem Antrag muss ich sagen: Zum einen ist jetzt klar, wer jetzt offensichtlich Landwirtschaftssprecher ist. Vorher war das immer Dörfler, der gesagt hat, er war einmal Holzfäller, aber jetzt ist er selbst ein bisschen umgefallen und abhandengekommen. Hier ist es wieder einmal der Fall, dass man Dinge, die überhaupt nicht zusammenpassen, in eine Mischmaschine schmeißt, das Ganze durchmischt und dann etwas anprangert, das zum Teil unrichtig ist, falsch zusammengestellt ist und ganz einfach nicht stimmt.
Das AMA-Gütesiegel sagt nicht, dass es gentechnikfreie Produkte bewirbt – dafür gibt es das Kennzeichen der ARGE Gentechnik-frei. Wenn das AMA-Gütesiegel die Gentechnikfreiheit als Grundlage hätte, müssten alle Produkte gentechnikfrei sein, so weit sind wir aber noch nicht. Das sagt das AMA-Gütesiegel nicht, es ist aber deshalb nicht schlecht. Das AMA-Gütesiegel sagt, dass die Hauptbestandteile der Produkte, bei einer Wurst beispielswese das Fleisch, aus Österreich kommen. Nur dann, wenn Zutaten in Österreich nicht in ausreichender Form zu bekommen sind, sind Beimengungen möglich.
Dieses AMA-Gütezeichen sollte man nicht schlechtmachen. Es ist das Einzige, das die österreichischen Konsumenten kennen, ein Zeichen, das ihnen hilft, die österreichischen Produkte auf dem Markt zu differenzieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Bei der geschützten geografischen Angabe geht es eben nur um die Herstellung des Lebensmittels und nicht um den Ursprung. Deswegen gibt es diese Differenzierung zum geschützten geografischen Ursprung. Für den geschützten geografischen Ursprung müssen Vereine gegründet werden, in die alle Vertreter der Region einbezogen werden müssen, wobei in den Vereinen nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt wird, ob ein Produkt die Bezeichnung des geschützten regionalen Ursprungs tragen darf.
Wenn es hier Missstände gibt, dann muss man das aufzeigen und eingreifen, das ist gar keine Frage, aber man kann doch nicht alles durcheinandermischen und dann irgendeinen Antrag konstruieren, der eigentlich zu nichts – zu gar nichts! – führt, was Verbesserungen bringt.
Wir müssen hier Schritt für Schritt weiterarbeiten. Das AMA-Gütesiegel ist gut, das sollen wir weiterentwickeln. Die geschützte regionale Ursprungskennzeichnung ist gut, auch das können wir weiterentwickeln; beide Dinge, die ich angesprochen habe, können und sollten wir auch noch weiterentwickeln.
Es gibt noch viel zu tun. In der Verantwortung für die österreichischen Bauern, für die Lebensmittelproduzenten, aber auch für die Arbeitskräfte, die in diesem Bereich in Österreich tätig sind, müssen wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit man
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