BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 49

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Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Pernkopf spricht die großen Küchen selbst an, kommt mit ihnen ins Gespräch und kann schon sehr viele Erfolge vorweisen.

Über die Plattform können auch Konsumenten teilnehmen. Da springt immer mehr Gastronomie auf, da haben wir einen Schulterschluss zwischen Bauern, Produzenten, der Gastronomie und den Konsumenten. Damit liefern wir ein wirklich tolles Beispiel da­für, was man vielleicht in Zukunft zu einem Gesetz machen kann.

Der zweite Bereich, den ich ansprechen will, ist eine verpflichtende Kennzeichnung bei Eigenmarken des Handels. Eines muss uns nämlich klar werden: Da betreibt der Han­del das Spiel, dass er bei den Eigenmarken immer wieder mit österreichischen Pro­dukten in die Werbung geht, diese einige Zeit verwendet, und die Produkte später aus­wechselt, oft gegen ausländische. Der Konsument kann das fast nicht erkennen. Mit dieser Maßnahme unterläuft der Handel eigentlich alle Regelungen, die wir hier für Pro­duktdeklarierung oder Herkunftsbezeichnung beschließen. Dazu sollte uns vielleicht in Zukunft noch einiges einfallen.

Zum Kollegen Schererbauer und seinem Antrag muss ich sagen: Zum einen ist jetzt klar, wer jetzt offensichtlich Landwirtschaftssprecher ist. Vorher war das immer Dörfler, der gesagt hat, er war einmal Holzfäller, aber jetzt ist er selbst ein bisschen umgefallen und abhandengekommen. Hier ist es wieder einmal der Fall, dass man Dinge, die über­haupt nicht zusammenpassen, in eine Mischmaschine schmeißt, das Ganze durch­mischt und dann etwas anprangert, das zum Teil unrichtig ist, falsch zusammengestellt ist und ganz einfach nicht stimmt.

Das AMA-Gütesiegel sagt nicht, dass es gentechnikfreie Produkte bewirbt – dafür gibt es das Kennzeichen der ARGE Gentechnik-frei. Wenn das AMA-Gütesiegel die Gen­technikfreiheit als Grundlage hätte, müssten alle Produkte gentechnikfrei sein, so weit sind wir aber noch nicht. Das sagt das AMA-Gütesiegel nicht, es ist aber deshalb nicht schlecht. Das AMA-Gütesiegel sagt, dass die Hauptbestandteile der Produkte, bei ei­ner Wurst beispielswese das Fleisch, aus Österreich kommen. Nur dann, wenn Zutaten in Österreich nicht in ausreichender Form zu bekommen sind, sind Beimengungen mög­lich.

Dieses AMA-Gütezeichen sollte man nicht schlechtmachen. Es ist das Einzige, das die österreichischen Konsumenten kennen, ein Zeichen, das ihnen hilft, die österreichischen Produkte auf dem Markt zu differenzieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Bei der geschützten geografischen Angabe geht es eben nur um die Herstellung des Le­bensmittels und nicht um den Ursprung. Deswegen gibt es diese Differenzierung zum geschützten geografischen Ursprung. Für den geschützten geografischen Ursprung müs­sen Vereine gegründet werden, in die alle Vertreter der Region einbezogen werden müs­sen, wobei in den Vereinen nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt wird, ob ein Pro­dukt die Bezeichnung des geschützten regionalen Ursprungs tragen darf.

Wenn es hier Missstände gibt, dann muss man das aufzeigen und eingreifen, das ist gar keine Frage, aber man kann doch nicht alles durcheinandermischen und dann ir­gendeinen Antrag konstruieren, der eigentlich zu nichts – zu gar nichts! – führt, was Ver­besserungen bringt.

Wir müssen hier Schritt für Schritt weiterarbeiten. Das AMA-Gütesiegel ist gut, das sol­len wir weiterentwickeln. Die geschützte regionale Ursprungskennzeichnung ist gut, auch das können wir weiterentwickeln; beide Dinge, die ich angesprochen habe, können und sollten wir auch noch weiterentwickeln.

Es gibt noch viel zu tun. In der Verantwortung für die österreichischen Bauern, für die Lebensmittelproduzenten, aber auch für die Arbeitskräfte, die in diesem Bereich in Ös­terreich tätig sind, müssen wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit man


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