BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 59

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zu den Behörden hin verschieben werden, was ich eigentlich kritisch sehe, weil das mit sehr viel Geld und Aufwand von Behördenseite verbunden ist.

Die Drittlandimporte sind zu lasch geregelt. Es soll der Importeur die Beweislast haben und nicht die Behörden. Auch beim Zulassungsverfahren besteht vielfach diese Be­weislastumkehr, die Beweislast liegt bei den Behörden und nicht beim Antragsteller. Das sehen wir problematisch, weil es von den Produzenten die Last des Nachweises in vielen Fällen wegnimmt und sie den Empfängern aufbürdet. Da kommen wir teilweise in amerikanische Verhältnisse, wo erst der Schaden nachgewiesen werden muss, um gegen ein Produkt einzuschreiten und dies nicht im Vorfeld geregelt werden kann. Das halten wir für eine gefährliche Entwicklung für den ganzen Bereich.

Der Bereich Fütterungsarzneimittel ist ebenfalls kritisch zu sehen, da Dinge, die derzeit als Arzneimittel gelten, in den Bereich Futtermittel verschoben werden, wodurch die strengeren Regelungen des Arzneimittelrechtes in vielen Fällen nicht mehr gelten, ins­besondere wenn es um die Einfuhr von Fütterungsarzneimitteln geht. Das ist ein sen­sibler Bereich, gerade was Antibiotika und so weiter betrifft. Es braucht da, glaube ich, strengere Regelungen und nicht ein Aufschnüren dieser Regelungen.

Es gibt in diesem Zusammenhang schon sehr viele Punkte, bei welchen es, glaube ich, nach wie vor notwendig ist, sehr kritisch hinzusehen und sich auch entsprechend ein­zubringen.

Einen weiteren Bereich möchte ich noch kurz anschneiden: die Richtlinien über das Klonen von Tieren. Ich glaube, es als großen Erfolg bewerten zu können, dass es die­ses Moratorium im landwirtschaftlichen Bereich gibt – also nicht in der Forschung, aber im landwirtschaftlichen Bereich. Warum? – Weil wir einfach entsprechendes Tierleid ver­hindern wollen. Es ist nach wie vor so, dass es zu vielen Ausfällen und Ähnlichem kommt. Dieses Tierleid gilt es zu verhindern, denn gerade im landwirtschaftlichen Bereich be­steht die Gefahr, dass das doch in größerem Ausmaß geschieht. Das ist unsere Kritik an dieser Erzeugungstechnik, und das hat sich bis jetzt auch durchgesetzt.

Die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Klontieren sieht ein Verbot vor. Da geht es noch um die Ausdehnung des Einfuhrverbots und Kennzeichnungs- und Rückver­folgbarkeitsregelungen. Es muss ja auch machbar sein, aber man darf und sollte sich nicht dahinter verstecken. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns mit dieser sehr kritischen Haltung gegenüber dieser Technik und ihrem Einsatz in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft wehren.

Zum Trinkwasser: Über die Qualität des Wassers, die wir haben, können wir uns in ganz Österreich und nicht nur in Leoben und in Regionen Oberösterreichs glücklich schät­zen. Das betrifft, Gott sei Dank, weite Gebiete. Wir haben auch Problemgebiete, auch das soll nicht verschwiegen werden. Es gibt schon Gebiete, in denen wir mit den Grenz­werten Probleme haben, im Marchfeld und so weiter, solche Gebiete gibt es.

Das Wasser verlässt aber Österreich zu 98 Prozent wieder so, wie es gekommen ist. Wie gering die Verwertung unseres Wassers oder die Nutzung unseres Wassers ist, muss man sich, glaube ich, auch vor Augen halten. Keiner hat etwas dagegen, wenn es in Fla­schen abgefüllt von A nach B gefahren wird und wieder zurück. (Allgemeine Heiterkeit.) Diese Trinkwasserexporte, die quer durch Europa gehen, sind ja teilweise wirklich ab­surd, auch ökologisch absurd, etwa Wasser von Frankreich hierher zu importieren und dann welches von uns dorthin zu exportieren.

Ich glaube, was die Vermarktung von Trinkwasser betrifft, können wir die Kirche im Dorf lassen. Ich halte es für gut und richtig, dass es innerhalb der EU gemeinsame Vor­schriften über Mindeststandards gibt, was das Trinkwasser betrifft.

Wir stimmen dem Bericht gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

11.51

 


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