Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Mag. Susanne Kurz, Christoph Längle und Dr. Heidelinde Reiter für das zweite Halbjahr 2017 zu Ordnerinnen beziehungsweise zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Die Bundesrätinnen Kurz und Reiter sowie die Bundesräte Tiefnig und Längle nehmen die Wahl an.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.
der Bundesräte Dr. Heidelinde Reiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Art. 15a B-VG Vereinbarungen zur Kinderbetreuung (3249/J-BR/2017)
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen an die Frau Bundesministerin für Familien und Jugend, die ich hiermit auch sehr herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen darf. (Allgemeiner Beifall.)
Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Ich erteile Frau Bundesrätin Dr. Reiter als Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort.
14.26
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg) : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die derzeit bestehende 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung war in den vergangenen Jahren ein ganz wesentlicher Hebel zum Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und ‑betreuungsangebotes, insbesondere in Salzburg habe ich das miterlebt. Wir haben auch versucht, entsprechende Qualitätskriterien und so weiter zu formulieren, und es hat einen wirklichen Schub und eine Erhöhung des Betreuungsangebotes gegeben. Diese Vereinbarung endet mit dem heurigen Jahr. Darüber hinaus gibt es 15a-Vereinbarungen über die frühe sprachliche Förderung sowie über den kostenfreien und halbtägig verpflichtenden Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung, die mit dem Betreuungsjahr 2017/2018 enden.
Sollten durch die Neuwahlen diese für den Ausbau der Kinderbetreuung so wichtigen Vereinbarungen ersatzlos auslaufen, würde das den Stillstand, ja vermutlich sogar einen Rückschritt im Angebot für Kinderbildung und Kinderbetreuung bedeuten, mit dramatischen Konsequenzen für die Integration, für die Entwicklung unserer Kinder, für die Mütter und ihre Integration in den Arbeitsmarkt, für den Gendergap, insbesondere im ländlichen Raum.
All das hat ja lange Vorlaufzeiten, zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen zu bauen. Gerade für kleinere Gemeinden ist es eine große Herausforderung, diese Infrastruktur zu errichten, das Personal zu rekrutieren und auszubilden und so weiter. Das braucht also eine Vorlaufzeit, wo eben auch die Rahmenbedingungen schon gesichert sein müssen.
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