15.05
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien) : Schönen Nachmittag! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2017 regelt vor allem den zwischen der vorigen Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für das Jahr 2018 vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Demnach werden ab 1. Jänner 2018 die Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Vertragsbediensteten des Bundes einschließlich der Landeslehrer und der Bediensteten mit Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 Prozent erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen mit Ausnahme des Kinderzuschusses; die Erhöhungen sind im Gesetz in genauen Eurobeträgen ausgedrückt.
Der Gehaltsabschluss erfolgte einvernehmlich zwischen dem Dienstgeber wie auch vonseiten der Dienstnehmer. Mein Vorredner hat seinen Dank schon an die ehemalige Staatssekretärin Muna Duzdar und auch an Vorsitzenden Norbert Schnedl und Christian Meidlinger gerichtet. Auch ich möchte mich anschließen: Das war eine wunderbare Zusammenarbeit und für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes sicher ein großer Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)
Neben dieser Gehaltsanpassung für 2018 beinhaltet die Novelle notwendige Maßnahmen, damit bisherige Projektumsetzungen 2018 weitergeführt werden können beziehungsweise Bedienstete keine Einkommensverluste erfahren müssen. Einige Bestimmungen bilden Übergangslösungen, um zum Beispiel die Bestellung von Bildungsdirektoren nicht zu verzögern. Ferner wird die Regelung für Bedienstete, die eine Funktionszulage beziehen, mit der sämtliche Mehrleistungen als abgegolten gelten, um ein Jahr verlängert.
Als verbesserte Ausgleichsmaßnahme für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst ist eine Erhöhung des Zeitguthabens von einer Stunde auf eineinhalb Stunden vorgesehen. Gleichzeitig werden die Fristen für die Inanspruchnahme von sechs auf neun Monate verlängert. Da das Verwaltungsgericht die Vergütung für die Erfüllung von ADV-Aufgaben in Form einer Erschwerniszulage als unrechtmäßig erkannt hat, werden die bisherigen Bezieher mit einer Übergangslösung begünstigt und erhalten diese weiterhin, um sie vor Gehaltseinbußen zu schützen.
Der ursprüngliche, noch weiter reichende Entwurf ist leider auf der Strecke geblieben. Das öffentliche Dienstrecht bleibt weiterhin eine Baustelle. Wir werden sehen, welchen Stellenwert die neue Bundesregierung den offenen Fragen des öffentlichen Dienstes einräumen wird.
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)
15.09
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nunmehr zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Bitte, Herr Kollege.