16.06.286. Punkt

Wahl von Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz­Verfassungsgesetzes 1948

 

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nun zum 6. Tagesordnungspunkt.

Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder der ÖVP, 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder der SPÖ und 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder der FPÖ zu.

Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sind 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied neu zu wählen, wobei 1 Mitglied und 1 Ersatz­mitglied von der ÖVP, 2 Mitglieder von der SPÖ und 1 Mitglied von der FPÖ für die entsprechende Wahl vorgeschlagen sind.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Entsprechende Wahlvorschläge der Fraktionen liegen mir vor.

Diese lauten:

Mitglieder:

von der ÖVP vorgeschlagen: Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler (Salzburg);

von der SPÖ vorgeschlagen: Bundesrätin Mag.Elisabeth Grossmann (Steiermark), Bundesrat Jürgen Schabhüttl (Burgenland);

von der FPÖ vorgeschlagen: Bundesrat Georg Schuster (Wien).

Ersatzmitglied:

von der ÖVP vorgeschlagen: Bundesrätin Mag.Doris Schulz (Oberösterreich).

Ich werde die Abstimmung über die Wahlvorschläge, sofern kein Einwand erhoben wird, unter einem vornehmen.

Da jeweils nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich durch Handzeichen abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und jene Bundesräte, die den von mir bekannt gege­benen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit ge­wählt.