BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 56

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Präsident Edgar Mayer: Ich danke dem Herrn Vizekanzler für seine Ausführungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist Fraktionsobmann Reinhard Todt gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.18.00

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Zu Beginn dieser Rede möchte ich mich recht herzlich bei dir für deine Präsidentschaft im letzten halben Jahr bedanken. Sie war nicht leicht, aber du hast das Beste daraus gemacht, das man machen kann – noch einmal herzlichen Dank und herzliche Gratulation zur Präsidentschaft! (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Zunächst möchte ich den neuen Regie­rungsmitgliedern zu ihrer Angelobung gratulieren. Gleichzeitig möchte ich Sie aber auch auf die immense Verantwortung hinweisen, die Sie nun gegenüber der Republik Österreich und gegenüber der österreichischen Bevölkerung tragen. Mit dieser Verant­wortung gilt es sorgsam und mit Respekt und Bedacht auf jeden einzelnen Bürger und auf jede einzelne Bürgerin umzugehen.

Sie haben vorgestern im Nationalrat Ihre Regierungserklärung abgegeben, welche dort thematisch breit gestreut diskutiert wurde. Heute im Bundesrat gilt es bei dieser Debatte, sich auf jene Themen zu fokussieren, die dem Bundesrat durch unsere Verfassung übertragen worden sind.

Da ich als Bundesrat ein Vertreter der Länder im Rahmen der Bundesgesetzgebung bin, ist es nur logisch, dass beim Studium des von Ihnen vorgelegten Regierungs­pro­gramms jene Punkte meine Aufmerksamkeit besonders auf sich gezogen haben, die die Interessen und die Zuständigkeit der Länder berühren, und davon finden sich dort in der Tat eine ganze Menge.

Ganz besonders ins Auge sticht mir hierbei die Tatsache, dass die Zuständigkeit für eine Staatsreform explizit in die Hände des nunmehrigen Innenministers gelegt wurde. Ich habe in den letzten Jahren viele Bemühungen verfolgen können, eine solche Staatsreform auf den Weg zu bringen, jede mit großen, wenn auch manchmal sehr unter­schiedlichen Zielen.

Als Vertreter der Länder und Gemeinden im Rahmen der Bundesgesetzgebung fällt dem Bundesrat bei derlei Diskussionen stets eine besondere Verantwortung zu. Eine Staatsreform, welche Form auch immer sie letztlich im Konkreten annimmt, muss auf dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip des föderalistischen Bundesstaates gebaut sein. Sie muss den Ausgleich zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden nicht nur suchen, sondern sie muss ihn auch herstellen.

Seien Sie sich, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, dessen gewiss, dass wir diese unsere Verantwortung mit größter Gewissenhaftigkeit wahrnehmen werden und diese von Ihnen geplante Staatsreform nicht nur mit wachsamen Augen begleiten wer­den, sondern dass wir uns im Sinne unserer Funktion als Länderkammer auch überall dort aktiv miteinbringen werden, wo wir diesen Ausgleich zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden nicht gewährleistet sehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es liegt schließlich in unser aller Interesse, das Beste für die Menschen, die in unserer Republik leben, aus den gegebenen politischen Verhältnissen herauszuholen. In diesem Sinne dürfen Sie und die Mitglieder der Bundesregierung jederzeit mit unserer Teilnahme an demokratischen Prozessen und mit einer selbstbewussten Länderkam­mer rechnen.

 


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