ders folgende Thematik betreffend: Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verbleiben im Unternehmen und werden für zukünftige Investitionen verwendet. Das schafft zukünftige Arbeitsplätze. Diese zu besteuern macht keinen Sinn, Gewinne sollten erst bei Ausschüttung besteuert werden.
Für den neuen Herrn Finanzminister: Was auch ein Thema in Österreich ist, ist die steuerliche Schlechterstellung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. Ich kann ein Unternehmen finanzieren mit Fremdkapital, mit Bankkrediten oder über Eigenkapital. Wenn ich es aber über Eigenkapital finanziere, kann ich den Aufwand der Finanzierungskosten, den ich bei Fremdkapital zum Beispiel als Zinsaufwand habe, nicht steuerlich absetzen. Das heißt, wir brauchen hier quasi kalkulatorische Eigenkapitalzinsen, die wir steuerlich abschreiben könnten, oder wir machen sogar die tatsächlichen Gewinnausschüttungen quasi als Aufwand für Eigenkapital steuerlich absetzbar.
Zu den Steuerausnahmen. Es gibt 558 Begünstigungen bei den Lohn- und Einkommensteuern; das hat auch Herr Dr. Moser angesprochen. Da geht es um die Überstunden, um die Zulagen, um die Abfertigungen, um die ganzen Kostenpauschalen, um Sachbezüge. Diese Begünstigungen, diese Steuerausnahmen gehören beseitigt, um auch hier die Überregulierung zurückzufahren.
Und eines sollte man auch nicht vergessen, auch wenn wir immer wieder fordern, die Körperschaftsteuern sollten wir herunterfahren: Die Unternehmen leisten bereits gewinnunabhängig Gewaltiges für den ganzen Sozialbereich im Staat. Eine der größten Einnahmen für den Staat sind die Sozialbeiträge. Die Sozialbeiträge sind doppelt so hoch wie unser Lohnsteueraufkommen und doppelt so hoch wie unser Mehrwertsteueraufkommen. Und da reden wir von gigantischen Beträgen, da reden wir von über 50 Milliarden Euro pro Jahr, die über die Sozialbeiträge von den Unternehmen geleistet werden. Das heißt, unser ganzer Sozialstaat wird eigentlich durch die von den Unternehmen gezahlten Löhne, an denen sämtliche Sozialabgaben hängen, aufrechterhalten, und diese können das auch nur zahlen, weil sie wettbewerbsfähig sind und Umsatzeinnahmen haben.
Umso wichtiger sind daher auch Reformen im Gesundheitsbereich, bei den Sozialversicherungen. Da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Zulassung des Wettbewerbs zwischen den Sozialversicherungen, dann wird die ganze Verwaltung automatisch schlank, oder Reduktion auf wenige Sozialversicherungen. Wir haben bei den Sozialversicherungen 360 Beitragsgruppen – diese Zahl gehört extrem reduziert.
Auch das Thema Pensionen gehört angesprochen. Wir haben 1971 eine durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von acht Jahren gehabt, 1991 eine durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von 15 Jahren, und heute haben wir eine durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von 22 Jahren. Das müssen wir finanzieren, das müssen die Jungen finanzieren. Das ist etwas aus dem Ruder gelaufen, da muss etwas getan werden.
Dann haben wir den großen Bereich der Verschlankung der Verwaltung. Zwei Prioritäten hätte ich diesbezüglich, die erste betrifft die Ländergesetzgebungen in Österreich. Wir haben zehn Gesetzgebungen: neun auf der Landesebene – mit neun Landesparlamenten – und eine auf der Bundesebene. Das ist für einen kleinen Staat wie Österreich völlig überdimensioniert. Wir tun nach wie vor so, als wären wir eine große Monarchie. Da gibt es gewaltiges Einsparungspotenzial.
Wir brauchen keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze, keine neun unterschiedlichen Pflegegesetze, keine neun unterschiedlichen Bauordnungen, keine neun unterschiedlichen Tierschutzgesetze, keine neun unterschiedlichen Wohnbauförderungsgesetze, keine neun unterschiedlichen Kinderbetreuungsgesetze, keine neun unterschiedlichen Mindestsicherungsregeln, keine neun unterschiedlichen Landeslehrer-
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