BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 70

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ders folgende Thematik betreffend: Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verblei­ben im Unternehmen und werden für zukünftige Investitionen verwendet. Das schafft zukünftige Arbeitsplätze. Diese zu besteuern macht keinen Sinn, Gewinne sollten erst bei Ausschüttung besteuert werden.

Für den neuen Herrn Finanzminister: Was auch ein Thema in Österreich ist, ist die steuerliche Schlechterstellung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. Ich kann ein Unternehmen finanzieren mit Fremdkapital, mit Bankkrediten oder über Eigenkapital. Wenn ich es aber über Eigenkapital finanziere, kann ich den Aufwand der Finanzie­rungskosten, den ich bei Fremdkapital zum Beispiel als Zinsaufwand habe, nicht steuerlich absetzen. Das heißt, wir brauchen hier quasi kalkulatorische Eigenkapital­zinsen, die wir steuerlich abschreiben könnten, oder wir machen sogar die tatsäch­lichen Gewinnausschüttungen quasi als Aufwand für Eigenkapital steuerlich absetzbar.

Zu den Steuerausnahmen. Es gibt 558 Begünstigungen bei den Lohn- und Einkom­men­steuern; das hat auch Herr Dr. Moser angesprochen. Da geht es um die Über­stunden, um die Zulagen, um die Abfertigungen, um die ganzen Kostenpauschalen, um Sachbezüge. Diese Begünstigungen, diese Steuerausnahmen gehören beseitigt, um auch hier die Überregulierung zurückzufahren.

Und eines sollte man auch nicht vergessen, auch wenn wir immer wieder fordern, die Körperschaftsteuern sollten wir herunterfahren: Die Unternehmen leisten bereits gewinnunabhängig Gewaltiges für den ganzen Sozialbereich im Staat. Eine der größten Einnahmen für den Staat sind die Sozialbeiträge. Die Sozialbeiträge sind dop­pelt so hoch wie unser Lohnsteueraufkommen und doppelt so hoch wie unser Mehr­wert­steueraufkommen. Und da reden wir von gigantischen Beträgen, da reden wir von über 50 Milliarden Euro pro Jahr, die über die Sozialbeiträge von den Unternehmen geleistet werden. Das heißt, unser ganzer Sozialstaat wird eigentlich durch die von den Unternehmen gezahlten Löhne, an denen sämtliche Sozialabgaben hängen, aufrecht­erhalten, und diese können das auch nur zahlen, weil sie wettbewerbsfähig sind und Umsatzeinnahmen haben.

Umso wichtiger sind daher auch Reformen im Gesundheitsbereich, bei den Sozial­versicherungen. Da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Zulassung des Wettbewerbs zwischen den Sozialversicherungen, dann wird die ganze Verwaltung automatisch schlank, oder Reduktion auf wenige Sozialversicherungen. Wir haben bei den Sozial­ver­sicherungen 360 Beitragsgruppen – diese Zahl gehört extrem reduziert.

Auch das Thema Pensionen gehört angesprochen. Wir haben 1971 eine durchschnitt­liche Pensionsbezugsdauer von acht Jahren gehabt, 1991 eine durchschnittliche Pen­sionsbezugsdauer von 15 Jahren, und heute haben wir eine durchschnittliche Pen­sionsbezugsdauer von 22 Jahren. Das müssen wir finanzieren, das müssen die Jun­gen finanzieren. Das ist etwas aus dem Ruder gelaufen, da muss etwas getan werden.

Dann haben wir den großen Bereich der Verschlankung der Verwaltung. Zwei Priori­täten hätte ich diesbezüglich, die erste betrifft die Ländergesetzgebungen in Öster­reich. Wir haben zehn Gesetzgebungen: neun auf der Landesebene – mit neun Lan­desparlamenten – und eine auf der Bundesebene. Das ist für einen kleinen Staat wie Österreich völlig überdimensioniert. Wir tun nach wie vor so, als wären wir eine große Monarchie. Da gibt es gewaltiges Einsparungspotenzial.

Wir brauchen keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze, keine neun unter­schied­lichen Pflegegesetze, keine neun unterschiedlichen Bauordnungen, keine neun unterschiedlichen Tierschutzgesetze, keine neun unterschiedlichen Wohnbauförde­rungs­­gesetze, keine neun unterschiedlichen Kinderbetreuungsgesetze, keine neun unter­schiedlichen Mindestsicherungsregeln, keine neun unterschiedlichen Landeslehrer-


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