BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 98

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runde für die Politiker beschließen, denn das wäre meiner Meinung nach ein falsches Signal. Eine Nulllohnrunde sendet viele Signale, einerseits eben die Sparbereitschaft, ist aber durchaus auch ein Symbol für die Wertschätzung unserer eigenen Arbeit in der Politik. Und ich denke schon, dass es auch ganz wichtig ist, dass wir letztlich zu unse­rer Arbeit stehen. Natürlich braucht es in der Politik Idealismus, natürlich braucht es in der Politik Berufung, und Politik ist Berufung, aber man muss auch von dieser Tätigkeit leben können, und gleichzeitig wollen wir auch möglichst gute Leute in die Politik bekommen, da ist die Bezahlung natürlich ein Faktor.

Es gibt ja nicht nur Politiker mit Spitzengagen – wobei das auch immer eine Frage der Definition ist; politische Spitzengagen sind keine Spitzengagen, wenn man sie bei­spielsweise mit der Wirtschaft vergleicht –, sondern es gibt in der Politik sehr viele Mittelverdiener. Ich denke zum Beispiel an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die durchaus keine Spitzenverdiener sind; oder wenn jemand ausschließlich das Bun­desratsmandat ausübt und keinen weiteren Bezug hat, gehört er wohl auch nicht zu den Spitzenverdienern in unserem Land. Ich bin daher froh, dass es gelungen ist, die Bezüge bis zu einem Einkommen von 4 290,32 Euro, das sind 49 Prozent des Natio­nalratsbezuges, nun doch um 1,5 Prozent zu erhöhen, und vor allem dass wir diese Erhöhung damit dem Großteil der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die hervor­ragende Arbeit leisten, zukommen lassen.

Besser wäre es meiner Meinung nach, würde man diese Erhöhung beim öffentlichen Dienst anhängen und das um 2,33 Prozent erhöhen, weil gerade Bürgermeister – und das wissen wir alle; ich bin seit 20 Jahren Bürgermeister – ja zusätzlich zur normalen Steuer Steuern zahlen: Einerseits leisten wir nämlich Parteiabgaben, andererseits leis­ten wir auch die sogenannte Bürgermeistersteuer; sobald wir ins Wirtshaus gehen oder andere Verpflichtungen in der Gemeinde wahrnehmen, dann heißt es immer, dass der Bürgermeister zusätzlich etwas leisten soll. Das sollten wir dabei auch mitbe­denken.

In diesem Sinne hoffe ich, dass alle Länder zumindest diese 1,5-Prozent-Regelung für die Bürgermeister übernehmen werden, und mit dieser Hoffnung darf ich festhalten, dass wir seitens meiner Fraktion diesen vorliegenden Gesetzesbeschlüssen des Natio­nalrates unsere Zustimmung erteilen werden.

Ich wünsche allen frohe Weihnachten und alles Gute für ein gesundes und erfolg­reiches Jahr 2018. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

15.05


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.05.26

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Schönen Nachmittag! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2017 regelt vor allem den zwischen der vorigen Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für das Jahr 2018 vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Demnach werden ab 1. Jänner 2018 die Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Vertragsbediens­teten des Bundes einschließlich der Landeslehrer und der Bediensteten mit Son­dervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 Prozent erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen mit Ausnahme des Kinder­zu­schusses; die Erhöhungen sind im Gesetz in genauen Eurobeträgen ausgedrückt.

Der Gehaltsabschluss erfolgte einvernehmlich zwischen dem Dienstgeber wie auch von­seiten der Dienstnehmer. Mein Vorredner hat seinen Dank schon an die ehemalige


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