BundesratStenographisches Protokoll874. Sitzung, 874. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2017 / Seite 100

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Etwas Negatives möchte ich da aber auch ansprechen, und zwar müssen wir unseren Blick auf die EU richten und uns dort einmal die Gehälter anschauen. Das ist ja doch auch wesentlich, weil das die einen oder anderen Budgets belastet – Österreich ist schließlich ein Nettozahler. Wenn man da so liest, dass der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, rund 26 000 Euro verdient hat und davon nur 4 000 Euro versteuern musste, er also eigentlich ein Nettogehalt von 22 000 Euro herausbekommt, dann kann man schon einmal diesen kritischen Wink geben, dass dieses System einmal überdacht und vielleicht auch geändert gehört.

Wenn man auf EU-Ebene noch eine Etage höher schaut und sich das Gehalt des Herrn Juncker mit über 32 000 Euro monatlich ansieht – wobei nun zudem eine rück­wirkende Gehaltserhöhung für das vergangene halbe Jahr beschlossen worden ist –, dann ist das schon etwas bedenklich. Das steht hier heute leider nicht mit in Verhandlung.

Wir verhandeln eben heute diese Bezügebegrenzung in Österreich, und da werden wir Freiheitlichen gerne unsere Zustimmung geben. Wir bewerten auch das ange­sprochene Lob unserer Beamten und die damit verbundene Gehaltserhöhung positiv. Wir werden allen hier in Verhandlung stehenden Gesetzesänderungen unsere Zustimmung ertei­len, aber wir merken auch kritisch an, dass wir einmal auf die EU schauen sollten (Bun­desrat Todt: Das steht aber nicht im Gesetz, oder?) und auch bei den Gehältern von SPÖ-Spitzenpolitikern einschneiden sollten. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.12


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als nächste Wortmeldung liegt mir jene von Frau Bundesrätin Dr.in Heidelinde Reiter vor. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.12.52

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Damen und Herren, auch die vielen, die uns vielleicht noch immer zusehen! Auch wir werden diesen Gesetzentwürfen zustimmen. Ich möchte nur eine kleine Anmerkung dazu machen, und zwar, dass lineare Erhöhungen – wie auch in diesem Fall, nämlich von 2,33 Prozent – dazu führen, dass die Gesellschaft, die Einkommensklassen und so weiter, immer weiter auseinanderdriften. Diese Kritik hat nichts mit Beamtenbashing oder Ähnlichem zu tun.

Wenn wir uns das genauer ansehen: 2,3 Prozent von 1 200 Euro sind halt nur 27,60 Euro, während es bei einem Einkommen von 8 000 Euro 184 Euro sind. Bei Letzterem ist das also das Fünffache, während die Lebenshaltungskosten für beide Gruppen gleich sind. Das führt zu einem weiteren Auseinanderdriften von kleineren und größeren Einkommen.

Bei aller Wertschätzung für die Beamten: Es ist schon so, dass diese Gruppe gegen­über anderen sehr privilegiert ist, gerade auch, was das Einkommen betrifft. Ich darf da zum Beispiel auf die Steuerreform 2016 verweisen, bei der sich die Bruttobezüge der Lohnsteuerpflichtigen zwar sehr erhöht haben, aber diese eben um 3 Milliarden Euro weniger Lohnsteuer bezahlt haben – insgesamt 4,4 Milliarden Euro weniger –, das waren im Durchschnitt 438 Euro pro Person.

Alle Niedrigsteinkommen – zwar steuerpflichtig, aber aufgrund des niedrigen Einkom­mens werden keine Steuern fällig – haben davon nicht profitiert. Das ist also wieder die Ausnahme dieser ganzen Gruppe, denn die mittleren Einkommen hatten eine Entlas­tung von 423 Euro, die obersten 10 Prozent der Einkommen eine Entlastung von 1 772 Euro.

Was die Entlastung betrifft, schnitten Beamte am besten von allen steuerpflichtigen Gruppen ab, nämlich mit einer durchschnittlichen Entlastung von 1 500 Euro, während


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