Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Die BundesrätInnen Junker, Blatnik, Krusche, Hackl und Novak nehmen die Wahl an.)
Wahl der Ordner/innen
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordnerinnen und Ordner.
Es liegt mir ein Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Mag.a Susanne Kurz, Christoph Längle und Dr.in Heidelinde Reiter für das 1. Halbjahr 2018 zu Ordnerinnen beziehungsweise zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Die BundesrätInnen Tiefnig, Kurz, Längle und Reiter nehmen die Wahl an.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 bis 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (DienstrechtsNovelle 2017) (16/A und 1 d.B. sowie 9917/BR d.B.)
TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (17/A und 2 d.B. sowie 9918/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
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