10.47
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung) : Ich möchte mich auch noch ganz kurz zur Geschäftsbehandlung melden. Wir unterstützen den Antrag, wir sind auch als Antragsteller mit drauf, ich möchte aber trotzdem auch hier noch einmal anmerken, damit es protokolliert ist, dass bei den Impulsreferaten alle unabhängige SpezialistInnen sind und sich eine Nationalratsabgeordnete als einzige politische Vertreterin mit hineinreklamiert hat. Wir kritisieren das schon, finden aber die Enquete prinzipiell sehr, sehr gut und unterstützen sie deswegen. – Danke. (Bundesrat Mayer: Wer ist das? – Bundesrätin Mühlwerth: Die Schimanek! Die Frau Ablinger ist sicher auch eine ganz unabhängige Expertin!)
10.47
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Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesrätin.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Danke, ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ ergänzen und als 5. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen Antrag 246/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete für ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes und den Selbständigen Antrag 247/A-BR/2018 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Älter, Jünger, Ärmer? Zukunftsstrategien gegen Armut in Kindheit und Alter“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.