12.46.09

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Liebe geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir bedanken uns für das große Interesse und das differenzierte, kompetenzgestützte Annähern an die Fragestellungen, die wir aufgeworfen haben. Wir sehen darin, dass Sie die Arbeit wertschätzen und dass Sie in unserem Sonderbericht eine Unterstützung für Maßnahmen sehen, die Sie auch weiter legistisch anstoßen können.

1900 hat Ellen Key, die große Kinderrechtlerin und Kennerin der Kinderbedürfnisse, formuliert, dass Kinder nicht bloß klein geratene Erwachsene sind, sondern dass Kin­der eigene Bedürfnisse und Ansprüche haben. Sie haben von den Defekten und von der Lösung und Bewältigung von Defekten gehört, Sie kennen sie, Sie haben sie auch dargestellt gesehen. Sie haben auch die Reparatur und den Weiterentwicklungsbedarf dieser institutionellen Angebote erwähnt. Wir meinen, dass es keine Genehmigung eines sozialtherapeutischen Zentrums, einer sozialpädagogischen Einrichtung geben darf, wenn es nicht ein Konzept dazu gibt, das auch Gewaltprävention, sexualpädago­gische Fragen und sexualpädagogische Präventionskonzepte enthält, und dort nicht Leute arbeiten, die im höchsten Maße ausgebildet sind. Allein die unterschiedlichen Erfordernisse – in einem Fall reicht es, dass man gerade anfängt, im anderen Fall muss man schon zwei Drittel der Ausbildung haben – zeigen, wie allenfalls überfordert oder wie professionell dort gearbeitet wird.

Die Bevölkerung – 1989 war das Ende der „g’sunden Watschn“ – sagt immer noch bei Umfragen, dass eine kleine Dachtel, ein kleiner Schlag ohnehin nicht so ernst gemeint ist. Wir brauchen auch nur auf unsere europäischen Nachbarländer zu schauen, wo per Gesetz entschieden wird, wann man noch hauen darf. Diese Antigewaltpolitik hat also noch nicht in allen Punkten Platz gegriffen.

Es geht jetzt nicht nur, wie Sie auch angesprochen haben, um den Schutz vor Gewalt, sondern es geht auch um das Teilhabenlassen, die Partizipation am Leben. Die Volks­anwaltschaft hat bei einer Beteiligung an einer Untersuchung herausgefunden, dass die mediale Darstellung von Kindern, von behinderten Kindern, von Kindern mit Beein­trächtigung schon so ist, dass über die Kinder entschieden wird, dass Kinder nicht gefragt werden. Ich bin der Frau Bundesrätin dankbar, dass sie aus ihrem Erfah­rungsschatz erzählt hat, wie Kinder durchaus in der Lage sind, zu formulieren, was sie haben wollen: Hilfe, aber kein Korsett, Hilfe und Unterstützung, aber keine Einengung.

Wir werden auch nachhaltig dafür sorgen und die Dinge beim Namen nennen, wenn es zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen – siehe Kinder- und Jugendpsychi­atrie – kommt, um zu sagen, was Kinder brauchen. Im Ausschuss sind wir gefragt worden, warum denn Kinder speziell untergebracht werden müssen und nicht mit Erwachsenen, was wir Fehlplatzierung nennen: Wenn Kinder keine Vorbilder, kein Role Model, keine Aussichten haben, wohin sie sich entwickeln, wenn sie temporär auch medizinische Hilfe brauchen, dann gibt es auch keine Perspektive und dann gibt es nur die Vorstellung: Aha, dort werde ich auch einmal als Erwachsener landen. – Ich denke, ich muss das nicht im Einzelnen ausführen.

Diese Frage der gesamthaften Gesundheit, der gesamthaften wohlfahrtlichen Unter­stüt­zung, im Zentrum das Kindeswohl, muss also in einer höchstmöglichen Qualität in ganz Österreich gesichert werden; und es darf nicht sein, wie das die Frau Bundesrat gesagt hat, dass dann aus dem Föderalismus ein regionaler Förderalismus wird und dann die Unterbringung eine dominierende ökonomische Perspektive hat: Von wo bekomme ich mehr, wenn ich wo welche Gastkinder unterbringe?

Zu befürworten ist auch eine temporäre Unterbringung in einem Krisenzentrum. Ich kenne die Einrichtung in Niederösterreich, die Brücke, die, wenn es zur Akutabnahme kommt, einmal damit beginnt, abzuklären, welche Art von Hilfe das Kind braucht, welche Art von Hilfe die Familie braucht, um dann zu sagen, was nach einer Zeit von drei Wochen bis zu einigen Monaten ist. Wo muss das Kind untergebracht werden? Sicher ist die familien- und wohnortnahe Fremdunterbringung, wenn sie ausge­sprochen werden muss, besser als die am anderen Ende des Bundesgebiets.

Wir unterstützen Sie sehr in allen legistischen und anregenden Bemühungen, für die Gesamtgesundheit und die bestmögliche Unterbringung zu kämpfen und es sozusagen nicht an Bundesländergrenzen scheitern zu lassen.

Ich bitte Sie auch noch im Namen der Volksanwaltschaft um Unterstützung in dem Be­gehren, das Heimopferrentengesetz zu novellieren. Hier geht es um Kinder und ehemals als Kinder untergebrachte Menschen. Sie wissen, dass uns auch mit Hilfe von Nationalrat und Bundesrat die Aufgabe übertragen worden ist, den Anspruch auf Heim­opferrente, 300 Euro im Monat ab Rentenalter, zu prüfen – nicht als Clearingstelle, sondern um die Organisation, überhaupt die damalige Unterbringung über Akten­stu­dium und so weiter zu recherchieren. Wir meinen, dass das, was in einem ersten Anlauf bei bestimmten damaligen Einrichtungen, bestimmten Unterbringungen von Kindern, die dann Gewalt erlitten haben, in der Folge Missbrauchserfahrungen ge­macht haben, vorgesehen wurde, nicht ausreichend, nicht vollständig ist, zum Beispiel wenn es um eine Unterbringung in Krankenanstalten geht – es ist schon die Kinder- und Jugendpsychiatrie genannt worden –: Es soll nicht daran scheitern, dass jemand einige Zeit in der Psychiatrie war oder/und dort missbraucht und misshandelt worden ist.

Auch private Einrichtungen, die im Namen der öffentlichen Hand tätig waren, sind jetzt im Gesetz nicht umfasst; auch Situationen von Menschen mit Behinderungen ganz besonderer Art – wir können Ihnen diese Details mit den Anregungen auch zur Verfügung stellen –, wenn sie nämlich nicht unter jene Behinderten fallen, die wegen Dauererwerbsunfähigkeit schon früher eine Rente beziehen. Auch wenn etwa jemand mit 50 Jahren kommt und vorbringt, ihm würde diese Heimopferrente zustehen, man habe aber bisher aus besonderen Gründen oder weil man nicht die Kraft hatte, das vorzubringen, nicht um eine Opferanerkennung angesucht, musste er bis jetzt die besonderen Gründe nachweisen, warum er jetzt so spät käme. Wir meinen, dass dieser besondere Grund wegfallen sollte und jeder jederzeit noch einen Antrag auf Opferanerkennung und dann in Folge auf Rente stellen können soll. Dieser besondere Rechtfertigungsgrund soll wegfallen, und jemand soll mittels Feststellungsbescheid auch vor der Rentenzeit zum Clearing zugelassen werden, wo festgestellt wird, dass es einen Anspruch gibt, er aber erst beim Eintritt ins Rentenalter realisiert wird.

Diese Möglichkeiten gibt es derzeit nicht, und so erleben wir bei Vorsprachen, dass es Kinder und Jugendliche – jetzt Erwachsene – gibt, die eben sortiert werden in solche, die einen Anspruch haben, und in solche, die keinen haben. Wir führen das darauf zurück, dass das in einem Anlauf, helfen zu wollen, gut gemeint war, aber noch nicht alle Dimensionen berücksichtigt werden konnten.

Ich hoffe, dass Ihnen bei der Übernahme dieser Anregungen, die wir Ihnen im Bericht geliefert haben, viel gelingt. Das wünscht sich das parlamentarische Organ Volks­anwaltschaft, und wann immer Sie dazu weitere Begehren auf Kooperation haben, darf ich diese für uns drei auf alle Fälle schon zusagen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.54

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.