13.47.24

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Zur Dringlichen Anfrage gemäß § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Bundesrätin Inge Posch-Gruska an mich betreffend die Abschaf­fung der Beschäftigungsaktion 20.000 darf ich wie folgt antworten:

Zu den Fragen 1, 2 und 4: Bis Ende Jänner 2018 wurden 2 722 Personen gefördert und haben eine Beschäftigung erhalten. Inklusive dieser bereits angetretenen sowie der genehmigten und zugesagten Stellen sollten nach derzeitigem Planungsstand – die Zukunft kann ich nicht voraussehen, aber es ist zumindest eine Schätzung da – insgesamt circa 4 400 Personen über die Aktion 20.000 eine geförderte Beschäftigung erhalten.

Ich darf kurz vorlesen: Burgenland: 87 Frauen,112 Männer, gesamt: 199; Kärnten: 119 Frauen, 159 Männer, gesamt: 278; Niederösterreich: 106 Frauen, 144 Männer, ge­samt: 250; Oberösterreich: 250 Frauen, 332 Männer, insgesamt 582; Salzburg: 31 Frauen, 38 Männer, insgesamt 69; Steiermark: 230 Frauen, 314 Männer, ge­samt: 544; Tirol: 78 Frauen, 125 Männer, gesamt: 203; Vorarlberg: 49 Frauen, 85 Män­ner, gesamt: 134; Wien: 214 Frauen, 249 Männer, gesamt: 463.

Zu Frage 3: Die Tabelle, die ich Ihnen übergebe, zeigt geplante und geschaffene Stellen in Gemeinden zum 31.1.2018. Gemeindenahe Betriebe wurden nicht berück­sichtigt. Exemplarisch darf ich erwähnen, dass die Gemeinde Landl oder die Gemeinde Mitterberg-Sankt Martin je eine geförderte Beschäftigung geschaffen haben. Diese Tabelle, Herr Präsident, darf ich übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück.) Ich kann es auch gerne vorlesen, aber ich glaube, das ist eher kontraproduktiv. Ich habe diese Tabelle dem Herrn Präsidenten übergeben, und Sie werden das alle sofort bekommen.

Zu Frage 5: Wie verteilen sich die Personen auf die einzelnen Altersgruppen, aufgelistet nach Männern und Frauen? – Frauen 50 bis 55 für alle Bundesländer: 679; 55 bis 60 Jahre: 483; vom 60. bis zum 65. Lebensjahr: 3. Männer 50 bis 55 Jahre: 711; 55 bis 60 Jahre: 681; 60 bis 65 Jahre: 170.

Zu Frage 6: Die Tabelle, die ich auch wieder übergeben darf, enthält geplante und geschaffene Arbeitsplätze in sozialen Unternehmen, gemeinnützigen Beschäftigungs­projekten und in sozialökonomischen Betrieben inklusive Personen, die zu Informa­tions­veranstaltungen zugebucht wurden, bei denen allerdings nicht automatisch von einer folgenden geförderten Beschäftigung ausgegangen werden kann. Herr Präsident, ich darf auch diese Tabelle übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück.)

Exemplarisch sei erwähnt, dass in Salzburg 14 Personen eine geförderte Beschäfti­gung aufgenommen haben, wobei eine dieser Personen wieder abgebrochen hat.

Zu Frage 7: Eine Zuordnung nach Bundesland ist für die Auswertung nicht verfügbar. Exemplarisch darf ich erwähnen, dass beispielsweise eine Stelle als Taxichauffeur, Wanderführer oder Pfarrer geschaffen wurde. Eine ausführliche Tabelle darf ich eben­falls gerne übergeben. (Die Rednerin überreicht Präsident Todt ein Schriftstück. – Bundesrat Pisec: Wanderführer! – Bundesrat Schennach: Wandertreiber! – Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Zu Frage 8: Die gesetzlich beauftragte Evaluierung zeigt, dass die im Rahmen der Aktion 20.000 Geförderten im Durchschnitt 2,9 Jahre beim AMS vorgemerkt waren. Analysierte Daten stammen aus der Zeit bis inklusive 31.12.2017.

Zu Frage 9: Diese Analyse erfordert eine spezifische Aufbereitung der Daten, wie sie im gegebenen Zeitraum leider nicht möglich ist.

Zu Frage 10: Da geht es um die Ausbildung. Ausgebildet sind 2 722 Personen, davon akademische Ausbildung: 9,07 Prozent; höhere Ausbildung: 14 Prozent; mittlere Aus­bildung: 7,57 Prozent; Lehrlingsausbildung: 38,06 Prozent; Pflichtschulausbildung: 31,15 Pro­zent; ungeklärt: 0,15 Prozent.

Zu den Fragen 11 und 12: Da die Aktion nunmehr sistiert ist, liegen keine standar­disierten Informationen über offene Stellen im gemeinnützigen Bereich auf Abruf vor.

Zu den Fragen 13 und 14: Als Entscheidungsgrundlage dienen die regelmäßigen AMS-Auswertungen zu den Zahlen und Merkmalen der geförderten Personen, die damit im Zusammenhang stehenden budgetären Belastungen sowie die Art und die regionale Verteilung des Maßnahmeneinsatzes.

Zu den Fragen 15 und 16: Eine qualitative Befragung von Maßnahmenteilneh­merIn­nen wie auch AbbrecherInnen und BürgermeisterInnen wird erst in weiterer Folge des noch laufenden Evaluierungsprojektes erfolgen, wobei unter anderem die Einschät­zung der Maßnahmen, die Teilnahme aus Sicht der geförderten Personen sowie die Gründe für allfällige Abbrüche ermittelt werden.

Zu Frage 17: Der Präsident des Gemeindebundes Riedl hat meine Entscheidung begrüßt. (Bundesrätin Posch-Gruska: Ja, genau!)

Zu Frage 18: Nein, bei der Aktion 20.000 handelt es sich um eine bundespolitisch umgesetzte Maßnahme, die auch von der Bundesebene finanziert wird. Der gesetz­liche Auftrag der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitskräftenachfrage und -angebot in Österreich möglichst nachhaltig zusammenzuführen. Wie Maßnahmen in diesem Sinne am treffsichersten und am effizientesten eingesetzt werden, kann jedenfalls nicht von der regionalspezifischen und außermarktpolitischen Interessenlage und den Abstimmungserfordernissen abhängig gemacht werden.

Zu Frage 19: Die Evaluierung des Implementierungsprozesses und der arbeitsmarkt­politischen Wirkungen des Programmes wird von einem durch mein Ministerium gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz dazu beauftragten exter­nen Forschungsinstitut durchgeführt.

Die Evaluierung der Aktion 20.000 wird gemäß Gesetzesauftrag seit August 2017 sowohl für die Modellregionen als auch für die im Jahr 2018 noch ins Programm einbe­zogenen Übergangsfälle durchgeführt. In den kommenden Wochen wird ein detaillier­ter Zwischenbericht zum Programm vorliegen, welcher die Grundlage für die Ent­schei­dungen zur Weiterführung oder Abschaffung der Aktion 20.000 sein wird. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.54

Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesminister.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Renate Anderl. – Ich erteile es ihr.